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Freispruch im Maschinenpistolen-Fall

pn; 25. Oct 2013, 13:00 Uhr
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Freispruch im Maschinenpistolen-Fall

pn; 25. Oct 2013, 13:00 Uhr
Oberberg - Im Prozess gegen eine Nümbrechterin (44), die ihren Liebhaber erschoss und anschließend die Leiche verbrannte, wurde heute das Urteil gesprochen - Sie wurde wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.
Von Peter Notbohm

Ein Bild mit viel Symbolkraft zeigte sich nach der heutigen Urteilsbekanntgabe im Bonner Landesgericht: Auf der einen Seite eine überglückliche Angeklagte, die ihren Anwalt umarmte. Auf der anderen Seite fassungslose und ungläubige Gesichter bei der Nebenklage sowie der Familie des Getöteten. Zwei Jahre auf Bewährung wegen unerlaubten Waffenbesitzes einer Maschinenpistole lautete das Urteil, das die Kammer fällte. Wegen des Vorwurfs der Tötung eines Anderen wurde sie hingegen freigesprochen. Bis zuletzt hatte die 44-Jährige behauptet, ihren damals 42-jährigen Geliebten aus Notwehr erschossen zu haben.

„Notwehr ist sehr schwierig nachzuweisen. Da muss sehr genau nachgeschaut werden. Das hat das Gericht zum Glück auch getan“, kommentierte ihr Verteidiger Dr. Frank Seebode das Urteil im Anschluss. Der Vorsitzende Richter Josef Janßen skizzierte in seiner Begründung die sexuelle Beziehung zwischen der Angeklagten und dem Opfer als Bild einer Krise, die in einer Katastrophe endete. Die Nümbrechterin sei eine im Leben stehende Mutter gewesen, die mehrfach in ihren Beziehungen verlassen worden sei. Ihr Liebhaber sei dagegen zwar ebenfalls ein liebevoller Vater, aber auch ein cholerischer und notorischer Fremdgänger gewesen.

Verhängnisvoll wurde es am 10. November des vergangenen Jahres, als sich die Beiden nach einer operationsbedingten längeren Beziehungspause erneut zu einem sexuellen Treffen verabredeten. Nachdem es hierbei jedoch zu Komplikationen kam und durch einen Zufall zudem der andere Liebhaber der geborenen Bergneustädterin vor dem Haus auftauchte, kam es zu einem heftigen Streit im ersten Stock, in dessen Folge das spätere Opfer die Frau mehrfach schlug und würgte. Insgesamt 24 leichte Verletzungen (Hämatome, Schürfwunden und Kratzer) wurden im Nachhinein festgestellt. Zwar ließ der Wiehler nun von ihr ab und versuchte sich im Erdgeschoss mit Medikamenten und Alkohol zu beruhigen, doch nachdem die Frau die Beziehung für beendet erklärte, wollte er mit einem Messer erneut auf sie losgehen.

Hierauf holte die Frau die Maschinenpistole, die sie sich ein halbes Jahr zuvor aus angeblicher Angst vor Einbrechern beschafft hatte, aus ihrem Zimmer und schoss einmal auf ihren Liebhaber, der sich davon jedoch nicht aufhalten ließ. Ihr sei lediglich die Flucht ins Badezimmer übrig geblieben. Doch nachdem der 42-Jährige auch diese Barrikade genommen hatte, sei der Angeklagten nichts weiter übrig geblieben, als den Mann zu erschießen, wie der Richter betonte: „Sie hat so lange geschossen, bis der Angriff vorüber war. Das ist eine Notwehrlage und damit gerechtfertigt.“

Das weitere Verhalten sei dagegen von Panik geprägt gewesen. Zunächst hatte die Frau einen Freund angerufen, der ihr geraten habe, zur Polizei zu gehen. Dies lehnte sie jedoch ab und entschied sich aus „falschem Unrechtsbewusstsein“ stattdessen dafür, die Leiche mit zwei weiteren Bekannten an einer Talsperre in Reichshof-Schalenbach abzuladen und anzuzünden, um sie verschwinden zu lassen. Zwar habe die Angeklagte nicht in jeder Hinsicht die Wahrheit während des Prozess gesagt, doch an der Notwehrsituation habe die Kammer keine Zweifel gehabt, sagte Janßen in der Begründung weiter. Die Strafe wegen des illegalen Waffenbesitzes könne aufgrund der günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden.

„Für meine Mandantin war das eine riesige Erleichterung. Sie hat nicht nur zu 98 Prozent Recht bekommen, sondern nach elf Monaten vor allem endlich auch ihre Freiheit wieder“, so ein sichtlich zufriedener Anwalt Dr. Seebode. Gegen das Urteil kann aber noch Berufung oder Revision eingelegt werden. Die Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft gefordert hatte, wollte sich noch nicht dazu äußern, ob sie diese Mittel wahrnehmen wird.

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