Bild: Fenja Jansen --- (v. li.) Volker Scheffels-von Scheidt, Rainer Ludwigs und Georg Tatter stellten sich den Fragen der Reichshofer Bürger.
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'Es hängt nicht nur vom Großen Mausohr ab'
Reichshof Gestern informierte das Amt für Planung und Straßen des Kreises über den Landschaftsplan Nummer 10 Da dieser auch Teile des ehemaligen Munitionsdepots als Naturschutzgebiet ausweist, stießen die Pläne des Kreises auf besonderes Interesse.
Zahlreiche Reichshofer Bürger folgten gestern der Einladung des Oberbergischen Kreises und besuchten den Informationsabend zur Offenlegung des Landschaftsplans Nummer 10 im Denklinger Rathaus. Rainer Ludwigs, Leiter des Amts für Planung und Straßen des Kreises, sowie seine Mitarbeiter Volker Scheffels-von Scheidt und Georg Tatter stellten sich hier den Fragen der Bürger.In einem Landschaftsplan werden Schutzgebiete ausgewiesen, unter anderem um die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten. Der Landschaftsplan Nummer 10 Wiehltalsperre umfasst eine etwa 80 Quadratkilometer große Fläche im südlichen Gebiet der Gemeinde Reichshof, die Grenze bildet im Norden die Autobahn A 4. Im Landschaftsplan werden Schutzgebiete im Außenbereich dargestellt. Die strengste Schutzkategorie ist dabei das Naturschutzgebiet. Wird ein Bereich als solches ausgeschrieben, gelten hier bestimmte Verbote, zum Beispiel bei der landwirtschaftlichen Nutzung. So waren es gestern vor allem die Landwirte, die befürchteten, dass mit dem Inkrafttreten des Plans vermehrte Kosten auf sie zukommen und ihr Land an Wert verliere. Diese Aussage wehrte Ludwigs ab: Oft gibt es in der landwirtschaftlichen Nutzung gar keine Einschränkung, außerdem ist im Landschaftsplan ausdrücklich festgehalten, dass eine Bewirtschaftung möglich sein soll.
[Bild: OBK --- Die Planunterlagen können bei der Kreisverwaltung, im Reichshofer Rathaus und auf der Internet-Seite des Kreises eingesehen werden.]
Auch im Naturschutzgebiet sei die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen nach guter fachlicher Praxis und im bisherigen Umfang mit Ausnahme der Verbote möglich. Diese so häufig angesprochenen Verbote beinhalten beispielsweise, dass das Verlassen der Wege oder das Sammeln von Pflanzen untersagt sind aber auch, dass kein Wohnwagen aufgestellt werden darf. Sie oder ich kämen wahrscheinlich gar nicht auf so eine Idee, aber wir brauchen diese Verbote, um eine gesetzliche Handhabe zu haben, so Ludwigs. Sollte ein Grundstücksbesitzer durch eine Unterschutzstellung seines Landes tatsächlich erhebliche finanzielle Einbußen haben, ständen ihm Entschädigungen zu. Seit ich 1985 an der Landschaftsplanung beteiligt bin, ist das aber nie vorgekommen, so Ludwigs und wehrte sich damit gegen die Aussage, dass in einem Naturschutzgebiet plötzlich alles verboten sei. Wir schützen uns nur vor uns selbst, eine Nutzung wird aber nicht grundsätzlich verboten.
Der Landschaftsplan Nummer 10 weist auch die Laubwälder am ehemaligen Munitionsdepot in Wildbergerhütte sowie dessen Eingangsbereich als Naturschutzgebiet aus. Derzeit führt das Land auf dem Gelände eine Artenschutzprüfung durch, um zu prüfen, ob der geplante Bau einer forensischen Klinik mit dem Naturschutz vereinbar ist. Besondere Hoffnungen legen Naturschützer und Forensik-Gegner auf das Große Mausohr, eine seltene Fledermausart, die sich auf dem Gelände zur Paarung sammelt. Was passiert, wenn das Land zu einem anderen Ergebnis kommt, als ich?, fragte Fledermausexperte Franz-Georg Kolodzie, der das Vorkommen der seltenen Art auf dem Gelände untersuchte, wird der Wald dann kein Naturschutzgebiet mehr?
Auch ihn versuchte Ludwigs zu beruhigen: Selbst wenn das Land rein hypothetisch zu dem Ergebnis kommen würde, dass es auf dem Gebiet überhaupt kein Großes Mausohr gibt, wäre das Naturschutzgebiet nicht vom Tisch, da es im Landschaftsplan nicht nur um den Schutz einer Tierart gehe. Auch wenn sich Ludwigs vor konkreten Aussagen in Bezug auf den Bau der Klinik zurückhielt, so machte er doch deutlich: Ein Naturschutzgebiet macht die Pläne des Landes nicht unmöglich, legt ihrer Umsetzung jedoch weitere Steine in den Weg. Denn im Gegensatz zu anderen Bundesländern werden Landschaftspläne in Nordrhein-Westfalen als verbindliche Satzung beschlossen.
Noch bis zum 20. September kann der Landschaftsplan Wiehltalsperre in der Kreisverwaltung in Gummersbach sowie bei der Gemeinde Reichshof eingesehen werden. Auch Anregungen und Bedenken zur Planung können bis zum 20. September beim Oberbergischen Kreis eingereicht werden. Bürger sollten diese schriftlich niederlegen und begründen. Der Landschaftsplan ist unter www.obk.de einzusehen.
