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Plötzlich schwanger - und was dann?

jw; 3. Mar 2012, 05:00 Uhr
Bild: Michael Kleinjung --- Das Schwangerschafts-Konfliktberatungsteam der AWO in Bergneustadt: Christina Gelfarth, Iris Chromow und Birgit Wirth (v. li.).
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Plötzlich schwanger - und was dann?

jw; 3. Mar 2012, 05:00 Uhr
Oberberg - Die Konfliktberatung ist gesetzlich vorgeschrieben, aber auch sehr sinnvoll, wie ein Besuch beim Team der Arbeiterwohlfahrt zeigt.
Von Jenny Witowski

Die Periode bleibt aus. Langsam macht sich Panik breit. Kann es denn wirklich passiert sein? Habe ich nicht richtig verhütet? Was mache ich denn nun bloß? Diese Fragen lassen Nina nicht mehr ruhig schlafen. Nina ist 17 Jahre alt und mitten in der schulischen Ausbildung. Noch fast selbst ein Kind. Und nun ist sie schwanger. Ungläubig nimmt sie die Hiobsbotschaft ihres Gynäkologen hin und fasst einen Entschluss. Sie möchte das Kind abtreiben. Welche andere Option bliebe ihr denn auch? Ihr Gynäkologe verweist sie an die Schwangerschaftskonfliktberatung.

Um eine Abtreibung durchführen zu lassen, ist, nach Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, ein Beratungsgespräch Pflicht. Unvoreingenommen suchen die Mitarbeiterinnen dort das Gespräch mit den Frauen. Das Ziel ist es, ihnen Hilfen auf den Weg der Krisenbewältigung zu geben und eine überstürzte Entscheidung zu vermeiden. Die Entscheidung nehmen die Mitarbeiterinnen aber in keinem Fall ab. Denn sie vertreten die Grundposition, dass jede Frau das Recht hat, sich selbst für oder gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft zu entscheiden. Im vergangenen  Jahr verzeichnete die Schwangerschaftskonfliktberatung der AWO in Bergneustadt 146 Fälle, in denen ein Schwangerschaftsabbruch im Raum stand.

Um den werdenden Müttern das Gespräch angenehmer zu gestalten, steht es ihnen frei eine Bezugsperson mitzubringen. So erschienen 2011 in 37 Fällen auch die Lebenspartner. Zum Teil kommen auch Männer alleine in die Beratung, um ihre Rechte bezüglich der Schwangerschaft ihrer Partnerin zu erfahren. Beispielsweise muss die schwangere Frau ihren Partner nicht über eine Abtreibung informieren. Die Gründe für eine Abtreibung hat nun die Beratungsstelle in einer Statistik aufgeführt. So waren im vergangenen Jahr partnerschaftliche Probleme der entscheidendste Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Dicht gefolgt von der finanziellen beziehungsweise wirtschaftlichen Situation der Frauen. Den dritten Platz in der Statistik belegt die berufliche Situation. Und erst auf Platz 4 folgt der Grund des Alters, „zu jung oder zu alt“.

Falls sich die Frauen auch nach dem Beratungsgespräch für eine Abtreibung aussprechen, müssen sie eine 3-Tages-Frist zum Abtreibungstermin einhalten, um ihre Entscheidung in diesem Zeitraum noch einmal zu reflektieren. Zwar sei die Beratung für Schwangerschaftsabbrecherinnen eine Pflichtveranstaltung, jedoch würden sich 90 Prozent der Frauen im Nachhinein erleichtert fühlen, mit jemandem über ihre Situation sprechen zu können, ohne verurteilt zu werden, so die Sozialpädagogin Christiane Gelfarth der Schwangerschaftskonfliktberatung Bergneustadt. Wie sich Nina nun letztendlich entscheidet, sei es für oder gegen das Baby, wird Christiane Gelfarth wahrscheinlich nicht erfahren. Doch sie geht mit der Gewissheit, dass ihr auch nach der Entscheidung hier geholfen wird, sofern sie das möchte.
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