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Hochwasser: OBN fordert Schutzkonzept - IHK informiert
(om/22.5.2001-16:50) Oberberg - Als Konsequenz aus der Hochwasser-Katastrophe vom 3. Mai fordert der Naturschutzbund Oberberg (OBN) ein Hochwasser-Schutzkonzept für den Oberbergischen Kreis.
Angesichts der Erwärmung der Erdatmosphäre und der damit verbundenen Klimaveränderungen sei nicht damit zu rechnen, dass ein solches Hochwasser nur alle 100 Jahre auftritt. "Jetzt nur die Schäden zu beseitigen und wieder zur Tagesordnung überzugehen, wäre politisch verantwortungslos." Vielmehr müsse geprüft werden, was "hausgemacht" ist.
Der OBN nennt als ein Beispiel den Mündungsbereich der Rospe in Vollmerhausen. Immer wieder komme es hier zu Überschwemmungen, weil der Bach in ein viel zu enges Betonbett gezwängt wurde. Auch andere Bäche wurden begradigt, die Ufer mit Steinen verdichtet und Seitenarme zugeschüttet. "Die Versiegelung der Landschaft schreitet ungezügelt voran, wie kürzlich erst wieder durch einen überdimensionierten Parkplatz an einem Supermarkt in der Talaue von Eckenhagen", bemängelt Heinz Kowalski vom OBN-Vorstand.
Wo Bäche noch weitgehend natürlich verlaufen, wie zum Beispiel die Homburger Bröl, habe sich kürzlich der Nümbrechter Gemeinderat gegen ein vernünftiges Schutzkonzept für diese Talaue gewehrt, beklagen die Umweltschützer. Außerdem seien auch die teuren Regenrückhaltebecken offensichtlich wirkungslos geblieben. "Die Gemeinden müssen dafür sorgen, dass Dachflächenwasser nicht direkt über die Kanalisation in Bäche geleitet wird, sondern im Boden versickern kann."
Notwendig sei ein Hochwasserschutzkonzept, an dem neben der Politik und dem Aggerverband auch der ehrenamtliche Naturschutz und der Landschaftsbeirat des Oberbergischen Kreises mitwirken müssten. In einem solchen Schutzkonzept müssen laut Kowalski Strategien für die Entwicklung natürlicher Rückhaltesysteme, die naturnahe Bachbettgestaltung und die Wiederherstellung breiter Ufersäume mit Feuchtzonen erarbeitet werden. Außerdem solle über ein "Abwassergebührensplitting" dazu beigetragen werden, die Bäche von den Niederschlagsmengen der Grundstücke zu entlasten. Der OBN bietet jedenfalls seine aktive Mitwirkung an und hat den Landrat gebeten, zu einem Runden Tisch "Hochwasser-Schutzkonzept" einzuladen.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) hingegen weist heute nochmals auf Hilfen für die Schadensbseitigung für Unternehmen hin. Der Landrat habe Koordinierungsstellen eingerichtet und die IHK zum Ansprechpartner für betroffene Schäden gemacht.
Vom Land oder den Kommunen gibt es wie berichtet keine finanziellen Hilfeleistungen, bei existenziellen Notlagen könnten aber Fördermittel wie Einmal- oder Zinszuschüsse aus dem Arbeitsplatzsicherungsprogramm der EU beantragt werden. Das Programm gilt allerdings nur für Firmen bis zu 250 Mitarbeitern, "allerdings müssen entsprechende Anträge schnellstmöglich beim Wirtschaftsministerium gestellt werden, weil die Hilfen bis 30. Juni bewilligt sein müssen", mahnt die IHK zur Eile.
Auch die Finanzämter seien angehalten, mit Fristverlängerungen, Stundungen und höheren Abschreibungsmöglichkeiten den Opfern des Unwetters zu helfen. Ansprechpartner beim Finanzamt Gummersbach ist Reinhard Gelhausen, Tel.: 02261/86-257.
Neben steuerlichen Hilfen gebe es für Unternehmen außerdem die Möglichkeit, Landesbürgschaften zu erhalten, so die IHK. Informationen dazu gebe es bei den Banken und Sparkassen oder der Bürgschaftsbank NRW, Tel.: 02131/5 10 70.
Bei der IHK selbst ist Frank Hernig der Ansprechpartner, Tel.: 02261/81 01-952.
Der OBN nennt als ein Beispiel den Mündungsbereich der Rospe in Vollmerhausen. Immer wieder komme es hier zu Überschwemmungen, weil der Bach in ein viel zu enges Betonbett gezwängt wurde. Auch andere Bäche wurden begradigt, die Ufer mit Steinen verdichtet und Seitenarme zugeschüttet. "Die Versiegelung der Landschaft schreitet ungezügelt voran, wie kürzlich erst wieder durch einen überdimensionierten Parkplatz an einem Supermarkt in der Talaue von Eckenhagen", bemängelt Heinz Kowalski vom OBN-Vorstand.
Wo Bäche noch weitgehend natürlich verlaufen, wie zum Beispiel die Homburger Bröl, habe sich kürzlich der Nümbrechter Gemeinderat gegen ein vernünftiges Schutzkonzept für diese Talaue gewehrt, beklagen die Umweltschützer. Außerdem seien auch die teuren Regenrückhaltebecken offensichtlich wirkungslos geblieben. "Die Gemeinden müssen dafür sorgen, dass Dachflächenwasser nicht direkt über die Kanalisation in Bäche geleitet wird, sondern im Boden versickern kann."
Notwendig sei ein Hochwasserschutzkonzept, an dem neben der Politik und dem Aggerverband auch der ehrenamtliche Naturschutz und der Landschaftsbeirat des Oberbergischen Kreises mitwirken müssten. In einem solchen Schutzkonzept müssen laut Kowalski Strategien für die Entwicklung natürlicher Rückhaltesysteme, die naturnahe Bachbettgestaltung und die Wiederherstellung breiter Ufersäume mit Feuchtzonen erarbeitet werden. Außerdem solle über ein "Abwassergebührensplitting" dazu beigetragen werden, die Bäche von den Niederschlagsmengen der Grundstücke zu entlasten. Der OBN bietet jedenfalls seine aktive Mitwirkung an und hat den Landrat gebeten, zu einem Runden Tisch "Hochwasser-Schutzkonzept" einzuladen.
Die Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) hingegen weist heute nochmals auf Hilfen für die Schadensbseitigung für Unternehmen hin. Der Landrat habe Koordinierungsstellen eingerichtet und die IHK zum Ansprechpartner für betroffene Schäden gemacht.
Vom Land oder den Kommunen gibt es wie berichtet keine finanziellen Hilfeleistungen, bei existenziellen Notlagen könnten aber Fördermittel wie Einmal- oder Zinszuschüsse aus dem Arbeitsplatzsicherungsprogramm der EU beantragt werden. Das Programm gilt allerdings nur für Firmen bis zu 250 Mitarbeitern, "allerdings müssen entsprechende Anträge schnellstmöglich beim Wirtschaftsministerium gestellt werden, weil die Hilfen bis 30. Juni bewilligt sein müssen", mahnt die IHK zur Eile.
Auch die Finanzämter seien angehalten, mit Fristverlängerungen, Stundungen und höheren Abschreibungsmöglichkeiten den Opfern des Unwetters zu helfen. Ansprechpartner beim Finanzamt Gummersbach ist Reinhard Gelhausen, Tel.: 02261/86-257.
Neben steuerlichen Hilfen gebe es für Unternehmen außerdem die Möglichkeit, Landesbürgschaften zu erhalten, so die IHK. Informationen dazu gebe es bei den Banken und Sparkassen oder der Bürgschaftsbank NRW, Tel.: 02131/5 10 70.
Bei der IHK selbst ist Frank Hernig der Ansprechpartner, Tel.: 02261/81 01-952.