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Hausfrau klagt gegen Jürgen Drews - Morsbacher Erfolgsautor als Zeuge geladen

Red; 19. Nov 2003, 06:22 Uhr
Oberberg Aktuell
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Hausfrau klagt gegen Jürgen Drews - Morsbacher Erfolgsautor als Zeuge geladen

Red; 19. Nov 2003, 06:22 Uhr
(Red./7.11.2003-15:40) Morsbach/Bielefeld - Großer Medienrummel am Mittwoch beim Landgericht in Bielefeld: Eine Hausfrau aus Herne hat gegen Schlagersänger Jürgen Drews wegen eines angeblich gestohlenen Liedtextes geklagt und verlangt 25.000 € Tantiemen – Morsbacher Texter Jürgen Dönges als Zeuge geladen.
[Foto: privat --- Schlagerstar Jürgen Drews und der Morsbacher Erfolgsautor Jürgen Dönges (rechts) geben nach der gescheiterten Güteverhandlung vor dem Bielefelder Landgericht Interviews.]

Der Hit „Irgendwann, irgendwo, irgendwie sehen wir uns wieder“ will die Hausfrau getextet haben. Jürgen Drews dagegen behauptet, dass der Ohrwurm von seinem Texter Jürgen Dönges aus Morsbach stamme, der sich mit Künstlernamen auch Jean-Pierre Valance nennt.

Dönges (47) war gestern immer noch beeindruckt von dem Medienrummel, den die Güteverhandlung beim Gerichtstermin in Bielfeld verursacht hat. „Ich war lediglich als Zeuge geladen“, sagte er gelassen und erklärte: „Text und Melodie stammen natürlich von mir. Bei der GEMA habe ich die Urheberrechte.“ Der Liedermacher weiter: „Ich bin stocksauer auf diese Frau, dass sie behauptet, diesen Text geschrieben zu haben, der von mir stammt. Ich habe das Lied damals meinem Vater nach dessen Tod gewidmet.“, entrüstet sich der Erfolgsautor.

Die 51jährige Klägerin behauptet, dass sie Jürgen Drews den Text am 15. August 1986 nach einem Auftritt in einer Solinger Diskothek in die Hand gedrückt habe. Der Schlagersänger habe damals auf einem kleinen Zettel unterschrieben, das Lied nur mit ihrer Genehmigung zu veröffentlichen, sich aber nie wieder gemeldet. Drews dagegen behauptet, er habe den strittigen Text erst 1988 in einem Hennefer Tonstudio zu lesen bekommen. Dort sei auch Jürgen Dönges, der Urheber des Textes, zugegen gewesen.

Umstritten sind vor allem Teile des Zettels, der bei Gericht als Beweisstück vorlag. Sie habe den Zettel erst 2002 wieder gefunden, erzählte die Klägerin. Er fiel aus einem Tagebuch. Deshalb konnte sie sich erst jetzt melden.

„Schlagerkönig“ Drews streitet zwar nicht ab, der Klägerin den Erhalt zweier Texte einst quittiert zu haben. Die in anderer Tinte ergänzten Worte „Irgendwann, irgendwo, irgendwie“ als dritten Schlagertitel habe er aber nicht verfasst. Es sei auch eine andere Handschrift. Die 51jährige behauptet allerdings, Drews Mine sei leer gewesen, und er hätte einen zweiten Stift benutzen müssen. Jetzt soll ein Schriftgutachter herangezogen werden.

Jürgen Drews („Ein Bett im Kornfeld“) hatte 13 Jahre lang keinen Erfolgstitel mehr. 1989 schaffte er mit dem Hit „Irgendwann, irgendwo, irgendwie“ ein Comeback. Das Lied „made in Morsbach“ wurde innerhalb kurzer Zeit 150.000 Mal verkauft und landete im gleichen Jahr auf Platz 2 der Jahresbestsellerliste der meist verkauften Titel in Deutschland. Der Prozess wurde am Mittwoch vertagt. Voraussichtlich im Januar soll dann Jürgen Dönges vor dem Landgericht Bielefeld erneut als Zeuge aussagen. (C. Buchen)

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