HüCKESWAGEN

Hückeswagen warnt: Falschparken kann Menschenleben gefährden

Red; 29.01.2026, 10:14 Uhr
Foto: Schloss-Stadt Hückeswagen ---- In mehreren Straßen wurden von Ordnungsamt und Feuerwehr die Durchfahrtsmöglichkeiten an Engstellen überprüft.
HüCKESWAGEN

Hückeswagen warnt: Falschparken kann Menschenleben gefährden

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Red; 29.01.2026, 10:14 Uhr
Hückeswagen - Gemeinsame Kontrollfahrt von Ordnungsamt und Feuerwehr im Stadtgebiet - Aus dem Rathaus appelliert man, Fahrwege für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

Im Notfall zählt jede Sekunde. Falsch abgestelle Fahrzeuge behindern Rettungskräfte, erhöhen das Unfallrisiko und kosten im Ernstfall Zeit. Das Ordnungsamt der Stadt Hückeswagen und die Freiwillige Feuerwehr haben deshalb am Montag, 26. Januar, gemeinsame Kontrollfahrten im Stadtgebiet durchgeführt. Laut einer Mitteilung aus dem Rathaus war das Ziel, an ausgewählten Engstellen die Durchfahrtsmöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge zu überprüfen, um potentielle Gefahrenlagen frühzeitig zu erkennen und dabei auf die Notwendigkeit freier Rettungswege aufmerksam zu machen.

 

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Die Auswahl der kontrollierten Straßen erfolgte auf Grundlage von Rückmeldungen aus dem Außendienst des Ordnungsamtes. Dabei standen insbesondere die Bereiche im Fokus, in denen es wiederholt zu ordnungswidrigen oder beengten Parksituationen gekommen ist. Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge können dazu führen, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge nur eingeschränkt oder überhaupt nicht passieren können. Dies kann im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen der Hilfeleistung führen. Zur möglichen Vermeidung dieser Situationen, werden auch künftig weitere Kontrollfahrten durchgeführt und Parkverstöße geahndet, heißt es aus dem Rathaus.

 

Die Schloss-Stadt Hückeswagen appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, ihr Fahrzeug stets vorschriftsmäßig abzustellen und erinnert in diesen Zusammenhang daran, dass beim Parken folgende Punkte zu beachten sind:

 

  • Sperrflächen und Fahrwege sind für Einsatzfahrzeuge jederzeit freizuhalten.
  • An Einmündungen und Kreuzungen gilt ein generelles Parkverbot von mindestens 5 Metern vor und hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
  • Eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern ist einzuhalten, damit Einsatzfahrzeuge sicher durchfahren und benötigte Ausrüstung entnommen werden kann. Das Parken in zweiter Reihe ist unzulässig und kann den Einsatz erheblich behindern.

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