Oberberg – Kreissportgericht verhandelte Einspruch des SSV Bergneustadt wegen eines angeblich nicht spielberechtigten Spielers des Gegners.
Relevante Auswirkungen auf die Tabellensituation hätte es nach dem seit vergangener Woche feststehenden Abstieg des TuS Untereschbach aus der Kreisliga A ohnehin nicht mehr gehabt, aber das Schlusslicht darf die Punkte vom 4:2-Heimerfolg gegen den SSV Bergneustadt am 30. März (19. Spieltag) behalten. Die Gäste hatten beim Spielausschuss wegen eines angeblich nicht spielberechtigten Spielers der Gastgeber eine Wertung zu ihren Gunsten beantragt. Der Ausschuss leitete die Angelegenheit an das Kreissportgericht weiter, ohne selbst eine Entscheidung zu treffen.
Die Bergneustädter begründeten ihr Vorgehen damit, dass ein Akteur der Hausherren ohne Passbild in der Spielberechtigungsliste auftauchte. Er war als sogenannter freier Spieler eingetragen worden, daher fehlte das Foto. Eine Spielberechtigung liegt aber bereits seit August 2024 vor. In der Liste der 2. Mannschaft des TuS Untereschbach, wo er zuvor an demselben Spieltag mitgewirkt hatte, ist der betroffene Kicker auch ganz regulär mit Foto zu finden.
Da die TuS-Seniorenteams im DFBnet jedoch über separate Listen verfügen, konnte er in der Kürze der Zeit – zwischen dem Abpfiff des vorangegangenen Spiels der Reserve und dem Anpfiff der Begegnung der Erstvertretung gegen Bergneustadt – nicht mehr rechtzeitig in die Liste der 1. Mannschaft aufgenommen werden, weshalb er kurzerhand als „Freier Spieler“ eingetragen wurde. Der Schiedsrichter hatte die Identität anhand des Personalausweises festgestellt.
Das Sportgericht sah es vor diesem Hintergrund als erwiesen an, dass der Spieler spielberechtigt war, weshalb die Partie wie ausgetragen in der Wertung bleibt.
