FUSSBALL

Spielabbruch: Gericht nimmt Wertung vor und sanktioniert tätlichen Angriff

lo; 22.05.2026, 16:30 Uhr
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Spielabbruch: Gericht nimmt Wertung vor und sanktioniert tätlichen Angriff

lo; 22.05.2026, 16:30 Uhr
Oberberg – Nach dem Abbruch der Kreisliga C-Partie zwischen den TSV Ründeroth II und dem VfL Berghausen steht das Urteil fest.

Nach dem Abbruch der Kreisliga C-Partie zwischen dem TSV Ründeroth II und dem VfL Berghausen (OA berichtete) hat das Kreissportgericht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am gestrigen Mittwoch das Urteil gefällt. Das Spiel wird zugunsten der Hausherren gewertet, weil die Begegnung auf Wunsch des Gästecoaches nicht weitergeführt worden sei. „Damit liegt ein Abbruch auf Verlangen einer Mannschaft vor“, erklärte der Vorsitzende des Kreissportgerichts, Stefan Flock, auf Nachfrage von OA.   

 

Auch die Äußerungen des Schiedsrichters gingen in diese Richtung. Er selbst hätte, so seine Einlassung, das Spiel nach dem Vorfall in der 89. Minute, der schließlich zu dem Abbruch führte, fortgesetzt, da sich die Gemüter aus seiner Sicht zwischenzeitlich wieder beruhigt hatten.

 

Auslöser des Ganzen war der Würgegriff eines Ründerother Spielers gegen einen auf dem Boden liegenden VfL-Akteur. Das Gericht sah den tätlichen Angriff als erwiesen an und verhängte gegen den TSV-Fußballer eine Sperre von zehn Spielen, die ab dem 11. Mai gilt. Der Unparteiische hatte die Tätlichkeit mit einer Roten Karte sanktioniert.

 

Auch der Trainer der Gastgeber war wegen unsportlichen Verhaltens mit einem Platzverweis bestraft worden. Er wird automatisch für ein Spiel seines Teams gesperrt und muss zudem, weil es laut Flock bereits die dritte Rote Karte gegen ihn in dieser Saison war, ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro berappen.

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