FUSSBALL
Schiri-Untersoll: Vereine müssen kein Ordnungsgeld bezahlen
Oberberg – Fußball-Verband Mittelrhein entlastet die Klubs finanziell: Rückwirkend zum 1. Januar werden sie für die Monate, in denen der Spielbetrieb auf behördliche oder verbandliche Anordnung vollständig ruht, wegen eines Schiri-Untersolls nicht zur Kasse gebeten.
Um die Vereine im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) in der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, haben Präsidium und Beirat des FVM eine Änderung in der Verwaltungsanordnung zur Schiedsrichter-Meldepflicht beschlossen: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gilt ab sofort, dass für angebrochene und volle Monate, in denen der Spielbetrieb auf behördliche oder verbandliche Anordnung vollständig ruht, also auch keine Freundschafts- oder Turnierspiele stattfinden dürfen, keine Ordnungsgelder wegen eines bestehenden Schiedsrichter-Untersolls erhoben werden.
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