Oberberg – Der Fußball-Verband Mittelrhein stellt die wichtigsten Änderungen zur bald startenden Saison vor: Regeländerungen sind schon von der WM bekannt, die Festspielregel wurde präzisiert und auch beim Identitätsnachweis gibt es Anpassungen.
Mit dem Beginn der Saison 2026/27 treten im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) verschiedene Änderungen in Kraft, die den Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene betreffen. Der Verband stellt die zentralen Saisonneuerungen vor.
Alle: Spielbetrieb
Änderungen im Regelwerk
Countdowns im Falle von Zeitverzögerungen bei Einwürfen und Abstößen (Regeln 15 & 16)
Die visuell wohl auffälligsten Regeländerungen in diesem Jahr betreffen die Einwürfe und Abstöße. Hierbei wird, ähnlich wie beim im vergangenen Jahr eingeführten Torwart-Countdown (acht Sekunden), künftig vom Schiri ein fünfsekündiger Countdown per Hand angezeigt, wenn ein Spieler oder ein Team die Spielfortsetzung verzögert. Ist der Countdown abgelaufen und das Spiel immer noch nicht fortgesetzt, wechselt der Ballbesitz. Im Falle eines Einwurfs bekommt das gegnerische Team den Ball und kann einwerfen, beim Abstoß bekommt das gegnerische Team einen Eckstoß zugesprochen.
Zeitlimits für Auswechslungen (Regel 3)
Das Regelwerk erhält zur Saison 2026/27 ein Zeitlimit, in dessen Rahmen der Wechsel passieren muss. Haben die Spieler zehn Sekunden nach der Anzeige des Wechsels den Platz noch nicht verlassen, dürfen die Einwechselspieler künftig erst nach einer Minute Wartezeit und erst in der darauffolgenden ersten Unterbrechung das Feld betreten. Die ausgewechselten Spieler dürfen in einem solchen Fall nicht auf dem Platz bleiben. Das bedeutet: Verlässt ein Spieler nicht schnell genug das Feld, bleibt das wechselnde Team mindestens eine Minute in reduzierter Personenstärke.
Unterzahl nach Verletzungsunterbrechungen (Regel 5)
Fußballer müssen ab sofort, sofern sie auf dem Spielfeld behandelt werden, untersucht werden oder eine verletzungsbedingte Spielunterbrechung verursachen, das Spielfeld verlassen und dort mindestens eine Minute warten, bis sie wieder das Spielfeld betreten dürfen. Anders als bei den Auswechslungen müssen sie dabei aber nicht auf die nächste Unterbrechung warten. Hierfür reicht die Erlaubnis der Schiedsrichter, die von den Unparteiischen auch im laufenden Spiel angezeigt werden kann.
Ausnahmen von der Regel bestehen, wenn…
- Torhüter sich verletzen.
- ein Torhüter und ein Feldspieler nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen.
- Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall behandelt werden müssen.
- sich ein Spieler schwer verletzt.
- Ein Spieler durch ein Foul verletzt wurde, für das eine persönliche Strafe ausgesprochen wurde und die anschließende Behandlung schnell abgeschlossen wurde.
- ein Strafstoß verhängt wurde und die verletzte Person diesen schießen soll.
Keine persönlichen Strafen nach Torerzielungen aus Vorteilssituationen (Regel 12)
Für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance gibt es in Zukunft keine Verwarnung mehr, wenn auf Vorteil entschieden und ein Tor erzielt wird. Dies gilt beispielsweise bei der klassischen „Notbremse“ oder wenn ein Verteidiger den Ball auf der Torlinie abwehrt und im Anschluss ein Tor erzielt wird.
Tragen von Schmuck (Regel 4)
Künftig ist es erlaubt beim Fußballspielen Schmuck oder Accessoires zu tragen. Die Bedingung hierbei ist: Sie müssen ungefährlich und sicher abgedeckt sein. Es darf keine Gefahr für alle Beteiligten darstellen.
Senioren: Änderungen der Spielordnung des WDFV
Die sogenannte Festspielregel wurde präzisiert, sodass Spieler in Vereinen mit mehreren am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften zwischen der nächsthöheren und nächstniedrigeren Mannschaft auch nach dem 1. Mai wechseln können, nicht aber darüber hinaus. Ein Wechsel zwischen der 2. und 3. Mannschaft beispielsweise wäre demnach auch nach dem 1. Mai unproblematisch (unter Einhaltung der Schutzfrist und weiterer Bestimmungen), nicht jedoch der Wechsel von der 1. in die 3. Mannschaft.
Überdies wurden Fristen in der Spielordnung des WDFV bereits mit Wirkung für die abgelaufenen Saison verändert, welche unbedingt auch für die neue Saison beachtet werden sollten: Rückversetzungsanträge in eine tiefere Spielklasse sind bis zum Ablauf des letzten Meisterschaftsspieltag möglich, Zurückziehungen mit Wirkung zur alten Saison müssen bis zum 20. Juni eines Jahres eingehen. Dies bedeutet, dass in allen Staffeln erst zum 21. Juni eine Abschlusstabelle vorliegen kann und erst dann Sicherheit (vorbehaltlich dann noch laufender sportgerichtlicher Verfahren) über die eigene Platzierung und einen möglichen Auf- oder Abstieg herrschen wird.
Senioren: Änderungen in den Durchführungsbestimmungen
Der alternative Spielrechtsnachweis wurde in den Durchführungsbestimmungen für den Senioren-Spielbetrieb auf Verbandsebene wieder eingeführt. Fehlt im digitalen Spielerpass das für die Spiel- und Einsatzberechtigung erforderliche Lichtbild, besteht die Möglichkeit, diesen Mangel nachträglich zu beheben. Voraussetzung ist, dass dem zuständigen Staffelleiter innerhalb von fünf Tagen nach dem Spiel über das E-Postfach eine Kopie des Ausweisdokuments übermittelt wird, mit dem sich vor Spielbeginn gegenüber dem Unparteiischen ausgewiesen wurde. Zudem muss innerhalb desselben Zeitraums ein aktuelles Lichtbild im digitalen Spielerpass hochgeladen werden. Erfolgt dies nicht fristgerecht, wird ein Verfahren vor dem zuständigen Sportgericht eingeleitet.
Neben dieser inhaltlichen Änderung wurde die Grundstruktur der Durchführungsbestimmungen für den Herrenspielbetrieb auf Verbandsebene angepasst: Diese orientiert sich nun am typischen Saisonverlauf einer Mannschaft. Die Inhalte sind nach den verschiedenen Phasen einer Spielzeit gegliedert: Von den Regelungen vor Saisonbeginn über organisatorische Vorgaben vor den Spielen und während der Spiele bis hin zu Bestimmungen nach Spiel- und Saisonende. Ziel der neuen Struktur ist es, den Vereinen die Orientierung innerhalb des Regelwerks zu erleichtern und den schnellen Zugriff auf relevante Informationen zu ermöglichen.
Junioren: Änderungen Jugendspielordnung
Die wichtigste Änderung der Jugendspielordnung des WDFV betrifft die Trainer und alle weiteren Teamoffiziellen: Nach Zeigen der Roten Karte gegen einen Teamoffiziellen hat dieser zukünftig ein automatisches Aufenthaltsverbot im Innenraum für alle Spiele seines Vereins für die Dauer von einer Woche, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, bei der der Innenraumverweis erfolgte. Die Spielleitende Stelle kann eine darüberhinausgehende Sanktionierung beim zuständigen Sportgericht beantragen. Tut sie dies innerhalb von zwei Wochen nicht, gilt die Strafe als verbüßt.
Junioren: Pilotierung der Twin-Games
Um nach den modernen Spielformen im Kinderfußball einen möglichst fließenden Übergang in den Jugendfußball zu ermöglichen, besteht auf Kreisebene in dieser Saison erstmals die Möglichkeit, sogenannte Twin Games im D-Junioren-Bereich zu pilotieren. Bei diesem Spielmodell treten zwei Mannschaften gleichzeitig auf beiden Spielfeldhälften in vier Vierteln gegeneinander an. Ziel ist es, allen Spielern hohe Einsatzzeiten zu ermöglichen. In die Wertung fließen die Ergebnisse aller Viertel auf beiden Spielfeldhälften ein. Während auf einer Spielfeldhälfte grundsätzlich im 7-gegen-7 gespielt wird, kann die Spielerzahl auf der anderen Hälfte je nach Mannschaftsstärke reduziert werden.
Junioren: U20 bei A-Junioren
Zur Förderung des A-Junioren-Spielbetriebs und zur weiteren Optimierung des Übergangs vom Jugend- in den Seniorenfußball können die Fußballkreise an einem Pilotprojekt teilnehmen, welches U20-Spielern ein zusätzliches Spieljahr in den A-Junioren ermöglicht. Die konkreten Regelungen sind den entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu entnehmen.
Juniorinnen: U18 bei B-Juniorinnen
Zur Förderung des B-Juniorinnen-Spielbetriebs und zur weiteren Optimierung des Übergangs vom Jugend- in den Seniorinnenfußball können die Fußballkreise an einem Pilotprojekt teilnehmen, das U18-Spielerinnen ein zusätzliches Spieljahr bei den B-Juniorinnen ermöglicht. Die konkreten Regelungen sind den entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu entnehmen.
Juniorinnen: Spielbetriebliche Angebote für A-Juniorinnen
Nach Austausch mit interessierten Vereinen und einer hohen Anzahl an gemeldeten Mannschaften kann der Verbandsmädchenspielausschuss sein Angebot im A-Juniorinnen-Bereich für diese Spielzeit deutlich ausweiten: Nach einer Qualifikationsrunde bis zu den Herbstferien wird es anschließend bis zur Sommerpause neben den Bezirksligen auch eine 10er-Mittelrheinliga geben. Überdies wird mit dem FVM-Pokal der A-Juniorinnen erstmals ein Verbandspokalwettbewerb für diese Altersklasse angeboten.
Juniorinnen: Anpassungen in der weiblichen Talentförderung
Ab der Saison 2026/27 richtet der FVM seine Mädchenförderzentren neu aus. Die Trainingsgruppen werden in die Doppeljahrgänge U12/U13 und U14/U15 aufgeteilt, um die Förderung individueller und altersgerechter zu gestalten. Besonderes Augenmerk liegt künftig auf der U13-Förderung mit kleineren Gruppen. Der U16-Jahrgang entfällt dagegen aus der neuen MFZ-Struktur, da die Spielerinnen in diesem Alter überwiegend bereits in leistungsorientierten Vereins- und Verbandsstrukturen gefördert werden.