FUSSBALL

Abstieg des 1. FC Gummersbach besiegelt

lo; 03.07.2019, 12:15 Uhr
FUSSBALL

Abstieg des 1. FC Gummersbach besiegelt

  • 0
lo; 03.07.2019, 12:15 Uhr
Oberberg - Kreissportgericht verhandelte Spielabbruch in der Kreisliga C Staffel 5 - Overath bekommt Punkte zugesprochen.

Der Abstieg des 1. FC Gummersbach in die Kreisliga D ist endgültig besiegelt: Die kurz vor dem Abpfiff abgebrochene Partie beim SSV Overath am letzten Spieltag der Kreisliga C Staffel 5 ist vom Kreissportgericht zugunsten der Gastgeber gewertet worden. Die mündliche Verhandlung in der Kreisgeschäftsstelle in Overath nahm rund drei Stunden in Anspruch. „Dieser Rahmen war erforderlich, um eine Entscheidung zu fällen. Schließlich ging es darum, ob Gummersbach absteigt oder nicht“, erklärte der Vorsitzende des Kreissportgerichts Stefan Flock. Neben den Vereinsverantwortlichen wurden neun Zeugen befragt.

 

WERBUNG

Im Mittelpunkt standen die Geschehnisse in der Schlussphase der Partie. In der 88. Minute – beim Stande von 4:4 – fuhren die Overather gegen die aufgerückten Gäste einen Konter, der FC-Keeper foulte etwa in Höhe der Mittellinie einen gegnerischen Stürmer, wodurch eine Torchance vereitelt wurde. Wenig später kam es zu einer Rudelbildung, wobei nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden konnte, wie viele Personen beteiligt waren und ob sich Zuschauer einmischten.

 

Nachdem sich die Gemüter wieder beruhigt hatten, erklärten die Gummersbacher, nicht weiterspielen zu wollen, weil sie die Gesundheit ihrer Spieler gefährdet sahen, und verließen den Platz. Daher kam der Schiedsrichter nicht dazu, dem Goalie für die Notbremse die Rote Karte zu zeigen. Noch dazu hatte er in dem Handgemenge die Tätlichkeit eines SSV-Akteurs am Gästetorwart beobachtet, die er ebenfalls nicht ahnden konnte, aber im Spielbericht vermerkte.    

 

Gestern Abend sagte der Referee, der übrigens von den Hausherren gestellt wurde, da der angesetzte Schiri nicht aufgetaucht war, aus, dass er die Begegnung fortgesetzt hätte. Das Sportgericht stellte nach Auswertung aller Aussagen fest, dass der Abbruch von Gummersbach verschuldet wurde und die Ansetzung eines Wiederholungsspiels oder gar eine Wertung für den 1. FC nicht infrage kommt.  

 

„Der Schiedsrichter entscheidet, ob ein Spiel abgebrochen wird oder nicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen vereinseigenen oder neutralen Schiedsrichter handelt“, so Flock. Der 1. FC muss ein Strafgeld von 50 € zahlen, der SSV wegen Vernachlässigung des Ordnungsdienstes die doppelte Summe. Die Verfahrenskosten wurden gesplittet (drei Viertel Gummersbach, ein Viertel Overath).  

 

Das Verfahren gegen den Overather, der den Torhüter zu Boden geschubst hat, ist abgetrennt worden, weil er dem Klub nicht mehr angehört. Sobald er sich woanders anmeldet, wird er zur Rechenschaft gezogen. Für den Torwart gab's eine zweiwöchige Sperre. Das Urteil ist rechtkräftig, Gummersbach verzichtete auf Rechtsmittel.

KOMMENTARE

0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG