BLAULICHT

Zwei gegen einen: Schlägerei landet vor Gericht

ks; 25.08.2025, 17:30 Uhr
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Foto: Archiv.
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Zwei gegen einen: Schlägerei landet vor Gericht

ks; 25.08.2025, 17:30 Uhr
Waldbröl – Am Amtsgericht Waldbröl musste sich ein 33-Jähriger wegen Bedrohung und Gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Dass es sich nicht gehört, Gegenstände auf einem Auto abzulegen, das einem nicht gehört, sollte doch eigentlich jedem klar sein. In diesem Fall war das anders: Gustav G. soll sich am 23. Juni 2024 zusammen mit zwei anderen Männern auf der Mecklenburger Straße in Waldbröl aufgehalten und Musik gehört haben. Sein Handy hatte der 33-Jährige laut Staatsanwaltschaft dafür auf einem Fahrzeug abgestellt. Gegen 20:50 Uhr soll es dann zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, weswegen sich der Waldbröler vergangenen Dienstag vor dem dortigen Amtsgericht verantworten musste. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Bedrohung und Gefährliche Körperverletzung vor. Unter anderem soll Gustav G. „Ich ficke deine Mutter“, „Du wirst den Abend nicht mehr erleben“ und „Ich werde dich erschießen“ gebrüllt haben. Außerdem soll er mit seinen Fäusten zugeschlagen und einen Mann mit einer Glasflasche geschlagen haben.

 

„Ich war mit meinem Sohn zusammen. Wir haben Fußball gespielt“, schilderte Gustav G. Sein Nachbar hätte eine Musikbox dabeigehabt – und um eine bessere Verbindung zur Box zu haben, habe er sein Handy auf das Auto gestellt und an die Antenne angelehnt. „Ich wusste nicht, dass das deren Auto ist“, sagte der 33-Jährige. Nach ersten Rufen aus einem Fenster einer dortigen Wohnung seien dann zwei Brüder aus dem Haus gekommen und auf ihn zugegangen – zunächst der größere, dann der kleinere Bruder. „Es war erst verbal, mit Beleidigungen“, sagte Gustav G. Dann hätten sie auf ihn eingeschlagen. In seinen Händen habe er eine zwei Liter fassende Desperados-Flasche gehabt und seine Hände dann zum Schutz, mit der Flasche, hochgehalten. Dann habe er die Flasche weggerollt. Einer der Brüder hätte ihn gepackt und auf den Boden geschmissen. „Dann lagen beide auf mir drauf“, so der Angeklagte. Danach sei es noch verbal weitergegangen. Sein 14-jähriger Sohn habe alles mit ansehen müssen.

 

Franz B., der ältere der beiden Brüder, schilderte die Sache ganz anders. „Ich war am Zocken, und dann kam meine Mutter in mein Zimmer“, sagte der 21-Jährige. Vom Fenster aus hätten sie drei Personen an ihrem Auto gesehen und etwas heruntergerufen – vom Auto weggegangen seien die Männer aber nicht. „Dann bin ich runtergegangen mit meinem kleinen Bruder“, erzählte Franz B. Sie seien in Richtung des Autos gegangen, da sei der Angeklagte aber schon mit der Flasche auf sie zugekommen. Er selbst habe sich umgedreht, sich nicht verteidigt – und dann habe Gustav G. ihm die Glasflasche auf den Kopf geschlagen. Sein Bruder habe versucht, dazwischen zu gehen. „Das ging nicht, und dann kam eines zum anderen“, sagte der 21-Jährige. „Ich habe auch zurückgeschlagen.“ An seinem Kopf habe er danach eine „riesige Beule“ gehabt. Schnittverletzungen soll er nicht gehabt haben.

 

Der Rechtsanwalt von Gustav G. hatte schon zu Beginn der Verhandlung angeregt, das Verfahren einzustellen. Nicht zuletzt kritisierte er die Polizeiarbeit. Mutter und Sohn seien zusammen in einer Vernehmung vernommen worden. Weitere Ermittlungen im Hinblick auf den Nachbarn mit der Musikbox seien nicht angestrengt worden. „Die Person hat man nicht ermittelt“, sagte der Verteidiger. Größere Verletzungen habe es nicht gegeben, auch sein Mandant habe ein Cut am Auge und ein blaues Auge gehabt. Außerdem hätten die Brüder seinen Mandanten angegriffen, der sich dann verteidigt habe. Zuvor hätte man ihm „Mach die scheiß Musik aus!“ zugebrüllt. Mittlerweile seien die Gruppierungen befriedet.

 

Richterin Becher stellte fest, dass die Lichtbilder in der Akte nicht mit den Angaben übereinstimmen. Beide Seiten haben geschildert, dass die körperliche Auseinandersetzung nicht am Auto stattgefunden, sondern sich Richtung Haustür verlagert habe. Aber das entsprechende Foto in der Akte zeige eine zerbrochene Flasche, die am Auto und damit „an einer völlig anderen Stelle liegt“, so die Richterin. Die Staatsanwaltschaft stellte in den Raum, dass die Polizisten möglicherweise etwas fotografiert haben könnten, das nichts mit der Auseinandersetzung zu tun gehabt habe. So oder so hätte nachermittelt werden und weitere Zeugen aussagen müssen – darunter auch der 14-jährige Sohn des Angeklagten.

 

Die Mutter und der Bruder von Franz B. wurden nicht mehr vernommen. In Abstimmung mit Verteidiger und Staatsanwalt stellte das Gericht das Verfahren gegen den 33-Jährigen schließlich ein.

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