BLAULICHT

Wiehler soll mit Kokain, Pep, Gras und Ecstasy gehandelt haben

pn; 23.05.2024, 11:52 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Am Amtsgericht Gummersbach müssen sich derzeit zwei Wiehler und ein Engelskirchener wegen Drogenhandels verantworten.
BLAULICHT

Wiehler soll mit Kokain, Pep, Gras und Ecstasy gehandelt haben

pn; 23.05.2024, 11:52 Uhr
Oberberg – Ein 32-jähriger muss sich wegen Handels mit Betäubungsmitteln am Amtsgericht Gummersbach verantworten – Mitangeklagt sind seine Lebensgefährtin und ein 27-jähriger Engelskirchener, die ihm als Kurier gedient haben sollen.

Von Peter Notbohm

 

Eigentlich ist Andreas T. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) Kfz-Mechatroniker. Um sich sein Einkommen aufzubessern, soll er aber auch einen kleinen, florierenden Handel mit Kokain, Amphetaminen, Ecstasy, und Marihuana aufgezogen haben. Zudem soll er seinen sehr guten Freund Martin H. und seine Lebensgefährtin Marina C. mit in seine Geschäfte, die er in Engelskirchen, Gummersbach, Köln und andernorts abwickelte, involviert haben. Verantworten muss sich das Trio deshalb seit Donnerstag vor einem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Ulrich Neef am Amtsgericht Gummersbach.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 32-jährigen Wiehler insgesamt in 16 Fällen Handel mit Betäubungsmitteln im Zeitraum zwischen dem November 2020 und dem 16. März 2023 vor. In zwei Fällen in nicht geringer Menge. Die Staatsanwaltschaft will 4.125 Euro als Wertersatz einziehen lassen. Seine 24-jährige Lebensgefährtin soll ihm dabei in sechs Fällen (ein Fall in nicht geringer Menge) als Kurier geholfen haben. Martin H., ein 27-jähriger Engelskirchener, ist angeklagt wegen Beihilfe zum Handeltreiben in drei Fällen sowie in sieben Fällen wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln.

 

Das Verfahren hätte schnell beendet sein können, denn die beiden Männer gaben nach einem Rechtsgespräch zwischen Gericht und den drei Verteidigern nahezu alle Taten zu. Weil die 24-Jährige allerdings jegliche Beteiligung abstritt und angab nichts von dem Treiben ihres Freundes gewusst zu haben, wird das Gericht noch drei Zeugen vernehmen müssen.

 

15 der 16 angeklagten Taten gab Andreas T. zu. Nur die schwerwiegendste, der Kauf und Weiterverkauf von 50 Gramm hochwertigem Kokain (Wert etwa 2.500 Euro), habe nie stattgefunden, „weil sich der Dealer nach unserer Einigung nie wieder gemeldet hat“. Laut BGH-Rechtsprechung reicht allerdings bereits die Einigung für das Handeltreiben, sodass dies höchstens Auswirkungen auf den einzuziehenden Wertersatz hätte. Bei einer Hausdurchsuchung waren bei ihm neben unterschiedlichsten Drogen auch Verpackungsmaterialien, eine Feinwaage, mehrere Handys und ein nicht griffbereites Messer gefunden worden.

 

Seiner Lebensgefährtin gab der 32-Jährige ein Alibi: „Sie war nie meine Fahrerin. Das ist alles über Martin H. gelaufen, den ich dafür mit Amphetaminen bezahlt habe.“ Die Kurierfahrten gab der 27-jährige Engelskirchen weitgehend zu, auch dass er seinem guten Freund neue Kunden vermittelt habe. Er selbst habe damals ‚Pep‘ häufig konsumiert und hätte sich das teure Amphetamin nur auf diesem Weg finanzieren können. Die Hausdurchsuchung im März 23 durch die Polizei habe ihn allerdings nachdrücklich beeindruckt: Auf Eigeninitiative habe er anschließend den Konsum eingestellt. Sein Anwalt Stephan Kuhl sprach von „sehr harten drei Wochen“ für seinen Mandanten. Seitdem sei er aber drogenfrei und habe mittlerweile ein Studium begonnen.

 

Fortgesetzt wird der Prozess am 6. Juni.

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