BLAULICHT

Wegen 450 Euro: Schläge und wilde Verfolgungsjagd

pn; 09.01.2024, 17:00 Uhr
BLAULICHT

Wegen 450 Euro: Schläge und wilde Verfolgungsjagd

pn; 09.01.2024, 17:00 Uhr
Waldbröl – 29-jähriger Waldbröler muss sich wegen Körperverletzung, Bedrohung und Unfluchflucht am Amtsgericht Waldbröl verantworten.

Von Peter Notbohm

 

Der Führerschein dürfte Boris T. (Anm.d.Red.:Name geändert) wohl für längere Zeit entzogen werden. Ob er zudem erneut hinter Gitter wandert, muss nun am Amtsgericht Waldbröl entschieden werden. Dort muss sich der vorbestrafte 29-jährige Waldbröler seit Montag wegen Unfallflucht in zwei Fällen, wegen Körperverletzung sowie Bedrohung und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr unter Drogen vor einem Schöffengericht verantworten.

 

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind nicht ohne: Sie geht davon aus, dass Boris T. am 28. April des vergangenen Jahres gegen 22 Uhr einen 30-jährigen Waldbröler auf einem abgelegenen Parkplatz am Waldbröler Friedhof ins Gesicht geschlagen und ihn anschließend für mehrere Sekunden gewürgt haben soll. Dabei soll er ihm mit den Worten „Ich kann dich jetzt sofort umbringen“ gedroht haben. Um dem Nachdruck zu verleihen, soll er ihn keine 24 Stunden später in eine Falle gelockt haben. Auf der Morsbacher Straße zwischen Waldbröl und Biebelshof soll es gegen 16:30 Uhr zu einer kurzen Verfolgungsjagd gekommen sein, in deren Folge die beiden Autos der Männer miteinander kollidierten und eine Verkehrsinsel beschädigt wurde.

 

Hintergrund der Geschichte sollen 450 Euro sein, die das mutmaßliche Opfer der 20-jährigen Freundin des Angeklagten einige Monate zuvor geliehen hat. Der Angeklagte und die Waldbrölerin beteuerten vor Gericht, dass man dem 30-Jährigen das Geld in der Nacht des 28. April zurückgegeben habe, nachdem dieser die junge Frau immer wieder mit „widerlichen“ Nachrichten angeschrieben habe. Weil es auch bei dem Treffen zu ähnlichen Sprüchen gekommen sei, habe er dem Mann eine Backpfeife mit der flachen Hand verpasst, räumte der Angeklagte ein. „Mehr aber nicht und danach sind wir gefahren.“

 

Die Version des mutmaßlichen Opfers klang dagegen gänzlich anders: Er habe die 20-Jährige im Sommer 2022 auf eine Internetanzeige hin angeschrieben, in der sexuelle Dienstleistungen angeboten worden seien. Weil sich herausstellte, dass man sich aus früheren Berufsschulzeiten kannte, sei es aber zu keinem Verkehr gekommen. Stattdessen habe er der Frau sogar Geld geliehen, nachdem diese ihm offenbart habe, Schulden zu haben. „Wahrscheinlich war ich zu naiv“, meinte der 30-Jährige, der daraufhin ein halbes Jahr von der Frau geblockt worden sei.

 

Erst nachdem er ihr gedroht habe, sie bei ihrer Mutter und bei ihrem Arbeitgeber anzuschwärzen, habe diese wieder reagiert, woraufhin es zu dem Treffen im April 2023 gekommen sei. Auf dem Parkplatz sei Boris T. sofort auf ihn losgegangen, habe ihn mit der Faust geschlagen, ihn gewürgt und anschließend durch seine Freundin sämtliche Chatverläufe auf seinem Handy löschen lassen. Bei der Attacke habe er neben einem blauen Auge auch mehrere blaue Flecken erlitten.

 

Einen Tag später sei er nachmittags von einem weiteren Bekannten aus Berufsschulzeiten angerufen worden, von dem er schon länger nichts gehört hatte – dieser wollte nach Schladern zum Bahnhof gebracht werden. Nachdem er ihn aufgesammelt hatte, bemerkte der 30-Jährige allerdings auf der Morsbacher Straße erneut das Pärchen im Rückspiegel und witterte eine Falle.

 

„Ich habe Panik bekommen“, erklärte er sein waghalsiges Manöver, bei dem er einen U-Turn an der Einmündung zur Westerwaldstraße und Siegener Straße machte. Hierbei soll der Angeklagte mit seinem geliehenen Mercedes den VW des Waldbrölers gerammt haben und zudem ein Straßenschild beschädigt haben. Die Verfolgungsjagd endete kurz darauf abrupt, nachdem der Beifahrer die Handbremse zog, den Golf damit zum Stehen brachte und anschließend zu Fuß flüchtete.

 

Boris T. soll sich – nachdem ein weiterer Autofahrer anhielt - anschließend vom Unfallort entfernt haben, kurz darauf aber zurückgekehrt sein, um auf die Polizei zu warten. Seine Version des Vorfalls: Er sei zufällig hinter dem 30-Jährigen gefahren und habe diesen erst bemerkt, als der „mit einem Affenzahn“ beschleunigt habe. Weil er die Sache vom Vortrag endgültig habe klären wollen, sei es zu der kurzen Verfolgung gekommen. Eine Kollision habe er nicht mitbekommen, lediglich das beschädigte Verkehrsschild räumte er ein. Ein Urintest auf Cannabis durch die Polizei fiel positiv aus.

 

Das mutmaßliche Opfer äußerte vor Gericht zudem weitere Vermutungen, die er aber nicht beweisen könne. Seit jenem Tag habe zweimal seine Garage gebrannt und es hätten sich mehrfach mehrere Personen vor ihr aufgehalten. „Mir ist aber klar, dass ich das Geld ohnehin nicht wiedersehe.“

 

Einen weitere Unfallflucht räumte Boris T. indessen ein. Eine Woche vor den Geschehnissen soll er am 20. April ein Verkehrsschild auf der Kaiserstraße gerammt haben. Von dem Unfall, bei dem die Achse seines Wagens gebrochen ist (Schaden 9.000 Euro), will er aber nichts mitbekommen haben: „Ich war durch meine Freundin abgelenkt und dachte, ich hätte den Bordstein hart geknutscht und bin weitergefahren.“

 

Ein Urteil gibt es noch nicht. Nachdem das Gericht mehrere Polizisten, einen Zeugen, einen Gutachter, den Bewährungshelfer des Angeklagten sowie den Beifahrer des mutmaßlichen Opfers vernommen hatte, wurde entschieden, dass die Plädoyers erst am 22. Januar gehalten werden. Dann soll auch das Urteil fallen.

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