BLAULICHT
Verurteilter Missbrauchstäter suchte erneut Kontakt zu Kindern
Waldbröl – Angeklagter brach die Kommunikation zu seinem Bewährungshelfer ab und tauchte unter – Nach polizeilicher Beobachtung wird er bei einer Familie in Nümbrecht gefunden.
Bereits im Jahr 2012 wurde Dennis K. (Anm. der Red.: Name geändert) in zwei Fällen von sexuellem Missbrauch vor dem Gummersbacher Amtsgericht zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt – nur in einem Fall ist es damals beim Versuch geblieben. 2017 folgte eine weitere Verurteilung zu einem Jahr und sechs Monaten wegen der Verbreitung und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte sowie des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte. Geboren in Radevormwald, soll der Mann heute in Norddeutschland leben.
Der 46-jährige Dennis K. war mehrfach in Haft – und hat im Januar 2022 nach einer Haftentlassung einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt bekommen, bei dem sich der Angeklagte für drei Jahre regelmäßig melden sollte. Im August 2022 war damit jedoch schon Schluss. Dennis K. tauchte unter und konnte für zwei Jahre nicht aufgefunden werden. Polizeiliche Ermittlungen ergaben vorerst nichts, bis schließlich eine Beobachtung Licht ins Dunkel brachte: Am 15. November 2024 wurde der Angeklagte bei einer Familie in Nümbrecht aufgespürt. Dort hielt er sich, laut Anklageschrift, mit einer Mutter und ihren drei Kindern unter zehn Jahren von Ende Oktober bis zum 18. November auf. Am 21. November folgte eine Gefährderansprache, danach kam Dennis K. in Bergneustadt bei einem Bekannten unter.
Seine Bewährungsauflagen waren klar formuliert: Ein Kontakt- und Beherbergungsverbot für Kinder und Jugendliche, das Meiden von typischen Aufenthaltsorten wie Kitas, Spielplätzen und Schwimmbädern sowie der direkte Kontaktabbruch zu allen Personen unter 14 Jahren. In fünf Fällen missachtete er die Auflagen: Die ersten drei Fälle bezogen sich auf den fehlenden Kontakt zu seinem Betreuer. Im vierten und fünften Fall verstieß er gegen das verhängte Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen, denn neben seinem Aufenthalt in der Familie in Nümbrecht, holte er Kinder der Familie auch noch von der Kita ab. Die Staatsanwaltschaft warf dem 46-Jährigen deshalb mehrere Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht vor. Nach Verlesung der Anklageschrift bat Sebastian Tillmann als Verteidiger des Angeklagten um ein Rechtsgespräch. Im Anschluss daran legte Dennis K. ein Geständnis ab – weitere Zeugen mussten aufgrund dessen nicht mehr aussagen.
Der Täter zeigte Einsicht und Reue: „Es tut mir sehr leid, was damals passiert ist. Ich habe da komplett Abstand von genommen.“ Die Staatsanwaltschaft stand dem Verhalten des Angeklagten jedoch kritisch gegenüber: Er hätte seine Chance damals nicht genutzt, da er den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer mied – und insgesamt in fünf Fällen gegen die verhängten Auflagen verstieß. Tillmann betonte dennoch den hohen Wert des Geständnisses. So hätte der Angeklagte den Zeugen ihre Aussage erspart und die Verhandlung damit verkürzt. Strafmildernd wertete Richter Zurbrügg vor allem das Geständnis. Strafschärfend führte er jedoch an, dass Dennis K. gegen das Kontaktverbot zu Kindern verstoßen habe – auch wenn es dabei vermutlich nicht zu weiteren Missbrauchsfällen gekommen sei.
Eine günstige Sozialprognose liegt laut Akte nicht vor. Die Bewährungsaufsicht wurde bereits bis zum 12. November 2028 verlängert. Der Strafrahmen für jene Taten reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro. Das Gericht ist der Forderung gefolgt. Der Anklagevorwurf wurde im Rahmen der Verhandlung bestätigt, sodass Dennis K. nun wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verurteilt wurde. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde sein U-Haftbefehl jedoch mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Sowohl der Angeklagte und sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft erklärten ihren Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.