BLAULICHT
Urkundenfälschung für das perfekte Instagram-Bild
Waldbröl – Ein 20-Jähriger montierte ein falsches Kennzeichen an ein Motorrad – Heute musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.
Von Louisa Krüger
Alexej D. (Anm. d. Red.: Name geändert) musste sich heute vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten. Die Anklage lautete Urkundenfälschung in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, mit einem Motorrad gefahren zu sein, das ein falsches Kennzeichen hatte. Am 29. August im vergangenen Jahr soll die Polizei den Angeklagten und zwei weitere Männer an einer Bushaltestelle in Waldbröl im Zusammenhang mit Drogen kontrolliert haben. Dabei sollen die Polizeibeamten das Motorrad überprüft und festgestellt haben, dass das Fahrzeug nicht zu dem Kennzeichen gehörte.
Aus der Akte ging hervor, dass niemand gesehen habe, dass Alexej D. das Motorrad gefahren sei. Er selbst plädierte dafür, das Kraftrad geschoben zu haben – er habe daran rumgeschraubt; fahrtüchtig sei es noch nicht gewesen. Daraufhin wurde der Anklagepunkt bezüglich des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz fallen gelassen.
Anders sah das bei der Urkundenfälschung aus. Der Angeklagte fand das Kennzeichen laut eigenen Angaben und montierte es anschließend am Motorrad. „Ich wollte am Schwimmbad Bilder für Instagram machen“, sagte der Waldbröler. Er betonte, dass die Bilder nur perfekt wären, wenn das Motorrad ein Kennzeichen habe. Die Staatsanwaltschaft sah den Anklagevorwurf als erwiesen an. Die vier anwesenden Zeugen wurden nicht mehr befragt. Darunter waren der Besitzer des Motorrads sowie der Mann, zu dem das Kennzeichen gehört.
Alexej D. hat bereits fünf Eintragungen im Bundeszentralregister, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Jugendgerichtshilfe sah bei dem 20-Jährigen eine Reifeverzögerung und empfahl deshalb eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Verurteilt wurde er zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Diese müssen innerhalb von zwei Monaten absolviert werden.
Die Beteiligten erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.