BLAULICHT

Unzählige Vorwürfe: Angeklagter wird nun per Haftbefehl gesucht

pn; 25.08.2023, 07:00 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm.
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Unzählige Vorwürfe: Angeklagter wird nun per Haftbefehl gesucht

pn; 25.08.2023, 07:00 Uhr
Gummersbach - Ein 27-Jähriger aus Gummersbach sollte sich heute wegen zahlreicher Delikte verantworten - Der Mann erschien nicht und wird nun polizeilich gesucht.

Von Peter Notbohm

 

Sie waren alle da: Der Vorsitzende Richter. Zwei Schöffinnen. Die Staatsanwältin. Die Protokollantin. Der Nebenkläger. Und auch die Pflichtverteidigerin. Nur der Platz neben ihr blieb in Saal 110 am Gummersbacher Amtsgericht am Donnerstagmittag leer. Der 27-jährige Angeklagte aus einer Gummersbacher Ortschaft zog es vor, sich den Vorwürfen nicht zu stellen. Wahrscheinlich wusste Stefan T. (Anm.d.Red.: Name geändert) sehr genau, warum er der Verhandlung lieber fernblieb: Denn die Anklage füllt mehrere Seiten.

 

Diebstahl, Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, mehrfacher Hausfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Unterschlagung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Diebstahl mit Waffen und räuberischer Diebstahl: All das soll der Mann zwischen dem 12. Februar 2022 und dem 13.März 2023 begangen haben.

 

In den meisten Fällen waren die Tatorte Supermärkte und Discounter im Gummersbacher Raum, aus denen Stefan T. immer wieder Essen, Getränke und Alkohol mitgehen lassen haben soll. Die teuerste Beute laut seiner Verteidigerin: Eine Flasche Whiskey für 15,99 Euro. Vieles davon soll er im Zustand der Schuldunfähigkeit bzw. der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben. Bei ihm sollen psychotische Störungen und Alkoholmissbrauch vorliegen. Eine vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt hatte ein Forensiker bislang aber abgelehnt, weil der 27-Jährige sich absichtlich dümmlich stelle.

 

Auf den Gummersbacher warten noch weitere Anklagen, denn gesetzestreu soll er auch nach dem 13. März nicht gewesen sein. Zumindest bis zum neuen Termin wird Stefan T. aber wohl keine neuen Straftaten begehen. Richter Ulrich Neef erließ einen Haftbefehl, nachdem eine Vorführung durch die Polizei scheiterte. Nachdem die Beamten mehrere Stahltüren zu der Wohnung des Mannes geöffnet hatten, teilten sie nach einer Stunde mit, dass der Angeklagte nicht auffindbar sei. Er wird irgendwann abgeholt und auf den neuen Prozesstermin in einer Justizvollzugsanstalt hinter Gittern warten müssen.

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