Radevormwald - Radevormwalder blickt nun umfangreichem Strafverfahren entgegen.
Die Liste der Straftaten ist lang, die einem 18-jährigen Radevormwalder vorgeworfen werden: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuer-und das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Trunkenheit im Verkehr. Aber der Reihe nach: Am Montagmorgen (28. Dezember) erhielt die Polizei einen Hinweis, dass in Dahlerau ein VW Golf mit überhöhter Geschwindigkeit und defektem Auspuff unterwegs sei. Eine Streifenwagenbesatzung konnte den Wagen gegen 10 Uhr in der Karl-Goerdeler-Straße ausfindig machen. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zu dem Golf gehörten. Anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer konnte ermittelt werden, dass der Golf im Sommer 2020 abgemeldet worden war. Ein 18-jähriger Radevormwalder, der zusammen mit drei weiteren Personen an dem Fahrzeug stand, gab sich als Fahrer des Wagens zu erkennen.
Er gab an, bereits seit Sonntagabend, 23 Uhr, im Stadtgebiet mit dem Wagen gefahren zu sein. Der 18-Jährige war allerdings nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Zudem zeigte er körperliche Symptome, die auf kürzlichen Drogenkonsum schließen ließen. Ein Alkoholtest verlief negativ, ein Drogentest jedoch positiv. Demzufolge ordneten die Polizisten eine Blutprobe an. Hatte der 18-Jährige aus den Vorfällen gelernt?
Mitnichten, denn bereits kurze Zeit später, gegen 12 Uhr, ging bei der Polizei erneut ein Hinweis auf einen auffälligen Golf im Bereich Wiedenhofkamp ein. Wie sich herausstellte handelte sich erneut um den VW Golf, der diesmal jedoch ohne Kennzeichen gefahren wurde. Die Ermittlungen deuten nach Aussage der Polizei daraufhin, dass der 18-Jährige erneut als Fahrer mit dem Wagen unterwegs war. Die Polizei stellte nun die Fahrzeugschlüssel sicher. Auch auf den Eigentümer des Golfs kommt jetzt eine Strafanzeige zu. Er hatte dem 18-Jährigen den Wagen ausgeliehen, obwohl er wusste, dass dieser keinen Führerschein besaß und der Wagen nicht zugelassen ist.
