BLAULICHT

Unfallflucht in Nümbrecht bleibt ungeklärt

pn; 05.08.2022, 18:00 Uhr
Foto: Pixabay.
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Unfallflucht in Nümbrecht bleibt ungeklärt

pn; 05.08.2022, 18:00 Uhr
Waldbröl – Beweisaufnahme am Amtsgericht Waldbröl gestaltete sich aufgrund widersprüchlicher Aussagen schwierig – Verfahren wird unter Auflagen eingestellt.

Von Peter Notbohm

 

Zu viele Köche verderben den Brei. Dieses Sprichwort ließ sich am Donnerstag auch auf einen Prozess am Waldbröler Amtsgericht ummünzen. Denn hier wurde das Verfahren gegen Ahmed D. und Christian T. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) wegen Fahrerflucht nach vielen widersprüchlichen Zeugenaussagen schließlich gegen eine Zahlung von jeweils 450 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 31-jährigen Engelskirchener und dem 28-jährigen Gummersbacher vor, am 15. Oktober des vergangenen Jahres um 23:30 Uhr bei einem Rangiermanöver in Nümbrecht ein geparktes Auto beschädigt zu haben. Obwohl sie dies bemerkt hätten, sollen sie sich anschließend vom Unfallort entfernt haben. Auch mehrere anschließende telefonische Aufforderungen zurückzukehren, hätten sie damals ignoriert.

 

Dass das Verfahren nach über zwei Stunden Verhandlungsdauer schließlich eingestellt wurde, hatten die beiden vor allem ihren Verteidigern zu verdanken, die mit ihren Nachfragen immer wieder Zweifel an den Aussagen der Zeugen geschürt hatten. Die Aussage einer 26-jährigen Anwohnerin, die berichtete, dass sie beim Rauchen auf dem Balkon im dritten Stock gesehen habe, wie der Kratzer am Wagen ihrer Freundin entstanden sei, reichte jedenfalls nicht aus. Auch nicht die Tatsache, dass die Polizei der Besitzerin des Wagens am Tatort versichert habe, die Kratzer könnten aufgrund der gefundenen Spuren nur innerhalb der vergangenen halben Stunde entstanden sein.

 

Demgegenüber stand die Aussage der beiden Angeklagten, die beteuerten, dass es zu keiner Kollision gekommen sei, sowie die eines 27-jährigen Arbeitskollegen der beiden, der beteuerte, er habe Ahmed D. beim Rangieren eingewiesen und es sei definitiv zu keinem Unfall gekommen. „Es war eng, aber zwischen beiden Autos waren mindestens fünf Zentimeter Abstand. Ich weiß auch gar nicht, wie er mit einem schwarzen Wagen, weiße Lackstreifen verursacht haben soll“, meinte er.

 

Auch der Anwalt des Engelskircheners zweifelt an, dass sein Mandant den Schaden von rund 1.150 Euro verursacht haben soll. Er sprach von einer sehr dünnen Beweislage und verlangte zudem ein Gutachten, um die Unfallkompatibilität zu überprüfen, da der Wagen des 31-Jährigen maximal Schäden in Höhe von 40 Zentimeter verursachen könne, die Kratzer sich aber in einer Höhe von 70 Zentimeter befanden. So weit ließ es Richter Matthias Behr aber nicht kommen und verständigte sich stattdessen mit dem Staatsanwalt und der Verteidigung auf die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung der Geldbuße.

 

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