BLAULICHT

Über eine halbe Millionen Bilder gefunden

ls; 26.08.2021, 10:00 Uhr
BLAULICHT

Über eine halbe Millionen Bilder gefunden

ls; 26.08.2021, 10:00 Uhr
Morsbach - Wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material musste sich heute ein 59-jähriger Morsbacher verantworten und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Von Leif Schmittgen

 

Bei der Verhandlung gegen Frank P. (Anm. der Red.: Name geändert) musste selbst die Staatsanwältin schlucken. „Während meiner zehnjährigen Berufstätigkeit ist mir erst einmal eine solch hohe Zahl begegnet“, sagte sie vor dem Waldbröler Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Dr. Fabian Krapoth. Über eine halbe Millionen Bilder mit kinderpornografischem Inhalt hatte die Polizei Anfang 2019 bei einer Hausdurchsuchung auf Datenträgern des 59-Jährigen sichergestellt. Dafür musste sich der Morsbacher gestern verantworten.

 

Von Jugend an habe er pädophile Neigungen, räumte P. freimütig ein. Allerdings habe er seine sexuellen Fantasien nie praktisch ausgelebt, im Gegenteil: „Ich war nie in der Lage, eine Beziehung einzugehen. Das habe ich lediglich zwei Mal in meinem Leben versucht, ohne Erfolg“, so der Angeklagte. Neben Angst vor körperlichen Berührungen sei er zudem schüchtern. Kinder in seiner Nachbarschaft könne er deswegen nie anfassen und auch sein Moralverständnis verbiete ihm derartige Handlungen. Glaubhafte Reue zeigte er auch, nachdem Krapoth ihn fragte, ob ihm das Leid der Kinder, das er mit dem Konsum unterstützt, egal wäre. „Ihre Einsicht spricht zu Ihren Gunsten, in vielen Fällen ist das anders“, resümierte der Amtsrichter.

 

Das Aufkommen des Internets hatte Frank P. dazu genutzt, seine Neigungen zu befriedigen. Vor dieser Zeit habe er sich damals noch legale „FKK-Hefte“, in denen auch nackte Kinder abgelichtet waren, regelmäßig gekauft. Die Masse der gefundenen Bilder sei aus Suchtverhalten zustande gekommen. „Das ist wie mit dem Saufen, ich konnte einfach nicht loslassen“. Nach dem Jobverlust 2010 hatte sich P. sozial isoliert und war in die Alkoholsucht abgerutscht. Durch einen langen Krankenhausaufenthalt war er vom Trinken losgekommen. Einen Aha-Effekt gab es auch nach dem Besuch der Polizei in seiner Wohnung. Seither habe er kein Bild mehr heruntergeladen, obwohl er seine Neigung immer noch in sich trage: „Ich bin trockener Alkoholiker“, zog er den Vergleich  zu seiner pädophilen Neigung.

 

Zweieinhalb Jahre hatte der 59-Jährige auf die Verhandlung warten müssen, für ihn eine nervenaufreibende Zeit mit vielen schlaflosen Nächten. Das lag unter anderem an der Datenauswertung und der Erstellung von Gutachten über den arbeitslosen Mann. Ein Psychologe attestierte dem Angeklagten unter anderem schizophrene Züge und damit eine verminderte Schuldfähigkeit. Das Gericht verurteilte Frank P. zu einem Jahr Haft auf Bewährung mit der Auflage, sich einer Sexualtherapie zu unterziehen. „Sie haben Glück, dass Ihre Taten so lange zurückliegen. Nach aktueller Rechtslage würden Sie wahrscheinlich für drei Jahre ins Gefängnis gehen“, sagte die Staatsanwältin. Seit dem 1. Juli werde der Besitz von kinderpornografischen Schriften als Verbrechen und eben nicht mehr als Vergehen geahndet, wodurch Bewährung nahezu ausgeschlossen sei.

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