BLAULICHT

Tachobetrug: Ehepaar manipulierte Kilometerstände

pn; 23.03.2020, 16:45 Uhr
BLAULICHT

Tachobetrug: Ehepaar manipulierte Kilometerstände

pn; 23.03.2020, 16:45 Uhr
Waldbröl – Prozess am Amtsgericht Waldbröl - Um mehrere 100.000 Kilometer manipulierte ein Betrüger-Pärchen alte Fahrzeuge und verkaufte diese anschließend weiter – Wagen waren teilweise schrottreif.

Von Peter Notbohm

 

Mit Bewährungsstrafen endete am Amtsgericht Waldbröl heute das Verfahren wegen gewerblichen Betruges und Urkundenfälschung in mehreren Fällen gegen ein Ehepaar aus Waldbröl. Die Staatsanwaltschaft hatte den Beiden vorgeworfen, im Jahr 2016 mehrere alte Autos günstig angekauft und anschließend den Tachostand der Wagen manipuliert zu haben, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen. Bei einigen Fahrzeugen wurden zudem falsche TÜV-Berichte erstellt sowie gravierende Mängel verschwiegen.

 

Ein Vorwurf, den der 30-Jährige und seine 35-jährige Ehefrau bereits am ersten Verhandlungstag weitestgehend eingeräumt hatten und woraufhin es auch zu einer Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft über das zu beantragende Strafmaß gekommen war. Dass der Prozess in Zeiten der Corona-Krise überhaupt fortgesetzt wurde, dafür hatten die beiden Angeklagten auch selbst gesorgt, indem sie sich bereiterklärten, das Verfahren endlich zu einem Ende zu bringen. „Sie haben den Prozess nicht wegen Corona platzen lassen, was durchaus möglich gewesen wäre“, sollte der Vorsitzende Richter Carsten Becker dies in seinem Urteil später honorieren.

 

Wie gefährlich die Betrügereien des Ehepaares gewesen sind, davon berichtete eine 30-jährige Zeugin am zweiten Verhandlungstag: Sie hatte im August 2016 einen roten Opel Vectra über Ebay Kleinanzeigen entdeckt und war mit ihrem damaligen Freund anschließend zur Besichtigung von Gummersbach nach Waldbröl gefahren. Die geforderten 1.500 € wurden auf 1.275 € heruntergehandelt, erst später bei der Grundreinigung des Wagens kamen der Frau erste Zweifel. Sie entdeckte nicht nur Fingerabdrücke hinter der Scheibe des Tachozählers, auch im Motorraum fand sie einen Zettel des letzten Ölwechsels bei 180.000 Kilometern – laut TÜV-Bericht und Tachostand sollte der Wagen aber erst 134.450 Kilometer gefahren sein.

 

Bei einem nachträglichen Check des Fahrzeugs in einem Bergneustädter Autohaus wurde zudem ein Totalschaden entdeckt. „Man sagte mir, der Wagen hätte nicht mehr zugelassen werden dürfen und ich würde Menschen damit gefährden, wenn ich ihn fahre“, musste die 30-Jährige das Fahrzeug direkt in der Werkstatt lassen. Vernommen wurde zudem eine Ermittlungsbeamtin der Polizei: Sie gehörte zu dem Team, welches das Haus des Duos durchsucht und dabei eine Garage voller Fahrzeugteile sowie Kaufverträge, TÜV-Unterlagen, Schlüssel und Fahrzeugpapiere für etwa 40 Autos in Schränken und Kommoden gefunden hatte.

 

Auch im Garten standen mehrere Fahrzeuge. Die Tachostände hatte das Duo, das wegen anderer Betrügereien bereits mehrfach vorbestraft war, allerdings nicht selbst manipuliert, sondern einem Mittelsmann dafür – und für die Ausstellung der gefälschten TÜV-Dokumente – jeweils 300 € bezahlt. Getroffen hatte man sich hierfür stets an der Autobahnraststätte Aggertal. Insgesamt wurden in den angeklagten Fällen die Tachostände um mehrere 100.000 Kilometer manipuliert.

 

„Sie waren nicht auf das Geld angewiesen, haben es aber gerne genommen, um ihre Lebensqualität aufzubessern“, hieß es im Plädoyer von Staatsanwältin Köster, die aber das von Reue getragene Geständnis sowie die nur sehr klein ausgefallenen Gewinne aus den Betrügereien zu Gunsten der Angeklagten auslegte. Auch der Vorsitzende Carsten Becker schloss sich dem an und verurteilte den 30-jährigen Ehemann wegen Betruges in zwölf Fällen sowie Urkundenfälschung in vier Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten, seine Ehefrau zu einem Jahr und sechs Monaten – beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die 35-Jährige 100 Sozialstunden ableisten. Zusätzlich wurde den beiden Waldbrölern verboten, in den kommenden drei Jahren ein Auto zu verkaufen, außer es befindet sich nachweislich bereits seit mindestens einem halben Jahr in ihrem Besitz.

WERBUNG