BLAULICHT
Tödlicher Unfall in Wipperfürth: Polizei spricht von Einzelrennen
Wipperfürth – Am vergangenen Freitag sind bei einem Frontalzusammenstoß auf der Lenneper Straße zwei Menschen verstorben – Der 19-jährige Unfallverursacher soll deutlich zu schnell gefahren sein.
Bei einem Verkehrsunfall in Wipperfürth wurden vergangene Woche Freitag zwei Leben ausgelöscht (OA berichtete). Wie eine Sprecherin der Polizei heute auf Nachfrage von OA bestätigte, ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft mittlerweile gegen den 19-jährigen Unfallverursacher wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens samt fahrlässiger Tötung. Grundlage dafür ist der Paragraf 315d Absatz 5 aus dem Strafgesetzbuch. „Dafür braucht es nicht zwingend ein zweites Fahrzeug“, erklärte die Sprecherin. Die Polizei geht von einem sogenannten Einzelrennen und einem grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten aus.
Der 19-jährige Wipperfürther war am Freitagabend mit seinem elektrobetriebenen Hyundai auf der B 237 zwischen dem Ortsausgang von Wipperfürth und der Ortschaft Hämmern unterwegs. Um 19:20 Uhr kollidierte er dort am Ende der langen Geraden, kurz vor Hämmern, mit einem entgegenkommenden VW Golf 2, der Richtung Wipperfürth fuhr. Besonders verheerend war dabei, dass der Hyundai mit seinen rund zwei Tonnen fast doppelt so schwer war wie der alte Golf 2. Der Fahrer des VW, ein 30-jähriger aus Wipperfürth, und seine 33-jährige Lebensgefährtin, wurden bei dem Unfall tödlich verletzt.
Auf der B 237 ist im Bereich des Unfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern zulässig. Daran scheint sich der 19-Jährige aber nicht gehalten zu haben. Bei der Polizei geht man davon aus, dass der Hyundai mit „deutlich über 100 km/h“ über die Bundesstraße gerast ist. Wie am vergangenen Dienstag berichtet, wollte der Hyundai-Fahrer wohl kurz vor dem Zusammenstoß einen vor ihm fahrenden Wagen überholen. Erst beim Überholen soll er festgestellt haben, dass sich vor dem Fahrzeug noch ein weiteres befand – und sich trotzdem dafür entschieden haben, auch noch dieses Auto zu überholen.
Auf den 19-Jährigen wartet nun ein Strafverfahren. Der Strafrahmen erstreckt sich – mit Blick auf den Paragraf 315d Absatz 5 StGB – von einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.