BLAULICHT
Schlägerei beim Grillen: "Er ist eine Person, die sich nicht beruhigen lässt“
Waldbröl – 38-Jähriger wird wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt – Ist der lange Streit in dem Wohnhaus damit vorbei?
Von Lars Weber
Dauerte der Streit unter Nachbarn nun sechs oder sieben Jahre an, oder vielleicht sogar fast 20 Jahre, wie es am gestrigen Dienstag am Amtsgericht Waldbröl einer der Beteiligten Richterin Christina Becher erzählte. Dazu gab es im Laufe der Verhandlung unterschiedliche Ansichten. Provokationen und Beleidigungen waren bisweilen offenbar eher die Regel als die Ausnahme. Zwei Dinge sind aber nach dem Ende des Prozesses am gestrigen Nachmittag klar: Der 38-jährige Angeklagte Karl O. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) wurde der Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung schuldig gesprochen und muss eine Geldstrafe über 6.000 Euro zahlen. Außerdem besteht eine echte Chance auf das Ende der unendlichen Streit-Geschichte in dem Waldbröler Mehrfamilienhaus. Denn die eine Familie wohnt nun nicht mehr an dieser Adresse – und auch der Angeklagte ist frisch verzogen.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll Karl O. bei einer Grillfeier der Nachbarn am 6. April vergangenen Jahres eskaliert sein. Das Grillen fand draußen im Garten am Mehrfamilienhaus in Waldbröl statt, als der 38-Jährige um 15:45 Uhr dort aufgetaucht sein soll. Nach Beleidigungen habe er dem 28-Jährigen Igor U. gegen die Brust treten und ihn ins Gesicht schlagen wollen. Der Tritt soll aber nur die Hand des Kontrahenten erwischt haben. Es entwickelte sich eine Auseinandersetzung, in die weitere zwei männliche Mitglieder der Familie – der Schwager und Schwiegerpapa von Igor U. - involviert gewesen sein sollen. Dabei soll auch der Angeklagte Schläge abbekommen haben. Zudem soll der 38-Jährige zwei anwesende Frauen beleidigt und bedroht haben. „Ich stech dich ab“, soll er gesagt haben.
Zugegeben hatte Karl O. am ersten Verhandlungstag die Beleidigungen und die Bedrohung – wenn auch erst, als ein Video von dem Tag gezeigt wurde (OA berichtete). Von der Schlägerei war dort aber nichts zu sehen. Hier sagte der Angeklagte aus, dass die Aggression von der Gegenseite ausgegangen sei. Er selbst hatte sich bei der Schlägerei Verletzungen im Gesicht zugezogen, habe sogar operiert werden müssen.
Nach der Aussage von Igor U. am ersten Verhandlungstag bestätigten auch seine Frau, sein Schwager und sein Schwiegervater die wesentlichen Punkte der Anklage. Demnach soll der Angeklagte Igor U. und auch den Schwager erst von dem Fenster der Wohnung seiner Eltern im zweiten Stock aus beleidigt haben, bevor er sich auf dem Weg nach unten machte. Neben dem Haus seien sie aufeinandergetroffen. Der Angeklagte habe versucht, Igor U. im Brustbereich mit einem Tritt zu treffen. „Er hat aber nur den Arm getroffen“, sagte der Schwager. Er sei dann ebenfalls angegriffen worden und habe sich mit der Faust gewehrt. Eigentlich hatte er Karl O. beruhigen wollen. „Aber er ist eine Person, die sich nicht beruhigen lässt.“
Das Gericht war nach der Beweisaufnahme von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Allerdings stand nun nicht mehr die gefährliche Körperverletzung im Raum, sondern eine einfache Körperverletzung. Ein Umstand, der für das Strafmaß auch deshalb wichtig war, weil Karl O. teils einschlägig vorbestraft ist. Richterin Becher folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, eine Geldstrafe über 6.000 Euro auszusprechen. Einig war sich das Gericht, dass es gut sei, dass endlich eine räumliche Trennung zwischen den Streitparteien existiert. „Das hilft der Situation“, sagte Richterin Becher. Schon während ihres Plädoyers sagte Karl O.s Verteidigerin: „Wenn dies vor einigen Jahren schon passiert sei, wäre das noch besser gewesen“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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