BLAULICHT

Richterin verurteilt Waldbrölerin (43) trotz Abwesenheit

pn; 14.11.2025, 11:00 Uhr
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Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Ein ärztliches Attest reicht nicht immer aus, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen. Das musste nun eine Waldbrölerin lernen.
BLAULICHT

Richterin verurteilt Waldbrölerin (43) trotz Abwesenheit

pn; 14.11.2025, 11:00 Uhr
Waldbröl – Das Amtsgericht Waldbröl erlässt nach einem ausgearteten Streit auf einem Parkplatz einen Strafbefehl gegen eine 43-Jährige – Angeklagte erscheint nicht vor Gericht, ihr Attest reicht nicht aus, um den Prozess zu verschieben.

Von Peter Notbohm

 

Die Chance, sich selbst zu verteidigen, ließ Miriam L. (Anm.d.Red.: Name geändert) diese Woche vor dem Amtsgericht Waldbröl ungenutzt. Dort sollte sich die Waldbrölerin (43) wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Sachbeschädigung verantworten. Doch die Frau erschien nicht, gab lediglich ein ärztliches Attest ab, mit dem sie für den Rest der Woche arbeitsunfähig geschrieben wurde.

 

Doch das reichte nicht aus, um den Prozess platzen zu lassen. Nicht jede Krankheit führt automatisch zur Verhandlungsunfähigkeit. Ein Schnupfen oder Kopfschmerzen genügen nicht, um eine Hauptverhandlung abzusagen. Auch in dem von Miriam L. eingereichten Attest fehlte der Hinweis auf eine krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit, sodass Einzelrichterin Christina Becher einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro gegen die Angeklagte in Abwesenheit erließ.

 

Die Waldbrölerin soll auf einem Parkplatz mit einem anderen Autofahrer aneinandergeraten sein. Dabei soll die Frau derart in Rage gewesen sein, dass sie dem Mann zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll, wodurch dessen Gleitsichtbrille auf den Boden flog. Im Anschluss soll Miriam L. die 800 Euro teure Brille aufgehoben, zerbrochen und weggeworfen haben.

 

Anders als die Angeklagte war der Mann vor Gericht erschienen, musste aber unverrichteter Dinge wieder gehen. Miriam L. kann die Entscheidung des Gerichts nun akzeptieren oder Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Dann käme es zu einem erneuten Verhandlungstermin im Amtsgericht - dann wohl auch mit der Waldbrölerin auf der Anklagebank.

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