BLAULICHT

Eifersucht der Freundin wurde dem Angeklagten zum Verhängnis

ls; 31.05.2023, 09:00 Uhr
BLAULICHT

Eifersucht der Freundin wurde dem Angeklagten zum Verhängnis

ls; 31.05.2023, 09:00 Uhr
Waldbröl – 40-Jähriger musste sich wegen mehrerer Delikte vor dem Amtsgericht verantworten, entging aber einer Haftstrafe.

Von Leif Schmittgen

 

Oleg S. (Anm. der Red.: Name geändert) ist vor dem Kadi kein unbeschriebenes Blatt, elf Eintragungen im Strafregister verlas Richter Dr. Peter Glaubach bei der Verhandlung am Waldbröler Amtsgericht. Der seinerzeit in Waldbröl lebende Mann hatte auf der Anklagebank wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz Platz nehmen müssen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 40-Jährigen vor, am 10. November 2021 in seiner Wohnung bei einem Streit mit seiner Lebensgefährtin mehrmals mit einer Schreckschusspistole geschossen zu haben, Dabei kamen Patronen mit Pfefferspray zum Einsatz.

Die Frau rief die Polizei an und erklärte den Beamten am Telefon, dass S. mit einer Waffe hantiere und sie sich deswegen nicht aus dem Badezimmer traue. Nach dem Hinweis auf die Pistole schrillten bei den herbeigerufenen Beamten die Alarmglocken, sie traten entsprechend forsch auf und forderten vom Angeklagten, sich auf den Boden zu legen. S. aber wehrte sich gegen die Festnahme vehement. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden außerdem verschiedene Drogen wie Marihuana, Amphetamine und LSD gefunden sowie ein Dolch und ein Schlagring.

Die Vorwürfe räumte Oleg S. ein, allerdings bestritten er und sein Verteidiger die gefährliche Körperverletzung. Denn zum einen habe er mit der Pistole lediglich fünf Schüsse in die Luft abgegeben und ebenso wenig habe er die vier Beamten mit gezielten Tritten und Schlägen traktiert. Auf dem Boden liegend, habe er unkontrolliert um sich geschlagen und getreten, eine Polizistin wurde bei der Aktion am Knie verletzt. „Ich habe überreagiert“, gab S. zu, das sei der „hitzigen“ Situation geschuldet gewesen.


„Die Festnahme war asozial“, meinte seine Lebensgefährtin, die als Zeugin aussagte und inzwischen wieder mit S. liiert ist. Hätte sie ein solches Szenario vorab geahnt, wäre sie nicht auf die Idee gekommen, die Polizei zu gerufen. Überhaupt sei es ihr Ziel gewesen, ihrem Partner mit dem Absetzen des Notrufs „eins auszuwischen“. „Ich bin rasend eifersüchtig, das wurde ihm zum Verhängnis“, gab sie offen zu. Freimütig hatte sie bereits dem Polizisten am Telefon mitgeteilt, dass sich Rauschgift und verbotene Gegenstände in der Wohnung befänden. „Unser Verhältnis war damals seit Wochen angespannt.“

 

Als die zu dieser Zeit bei ihren Eltern lebende Mucherin an jenem Novembertag in der Wohnung ihres Angetrauten zufällig Licht gesehen hatte, sei sie unangekündigt ins Haus gegangen und habe zunächst zwei Kaffeetassen in der Küche gefunden. Der deswegen vermutete Besuch einer anderen Frau, die sich tatsächlich auf dem Spitzboden versteckt hatte,brachte sie zur Weißglut und das Schicksal nahm seinen Lauf.

 

Zwei Polizisten hatten heute die Geschehnisse geschildert, konnten sich aber aufgrund der langen Zeitspanne nicht mehr an alle Details erinnern, was dem Angeklagten in der Urteilsbegründung zugutekam. „Eine schwere Körperverletzung können wir ihnen nicht nachweisen“, so der Richter. Da S. allerdings zur Tatzeit wegen eines anderen Widerstanddelikts im Jahr 2017 noch unter Bewährung stand, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber angesichts der günstigen Sozialprognose seiner Bewährungshelferin nicht.

„Sie haben im vergangenen Jahr einen Schlaganfall erlitten und sollen sich jetzt um ihre Gesundheit kümmern“, so Glaubach, der zudem strafmildernd wertete, dass sich S. seit sechs Jahren nichts zu Schulden hat kommen lassen. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre mit der Auflage einer Zahlung von 10 x 100 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung festgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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