BLAULICHT
Prozess um abgebrannte „Eichhörnchenbar“ geplatzt
Gummersbach - Ein gekürztes Video und viele widersprüchliche Aussagen sorgen dafür, dass der Prozess gegen einen Bergneustädter (38) für umfangreiche Nachermittlungen ausgesetzt wird.
Von Peter Notbohm
Der Prozess gegen einen Bergneustädter (38), dem im Zusammenhang mit dem verheerenden Feuer im Gummersbacher Nachtclub „Eichhörnchenbar“ im vergangenen Jahr (OA berichtete) Brandstiftung vorgeworfen wird, ist geplatzt. Nach mehr als drei Stunden Verhandlung setzte die Vorsitzende Richterin Christina Ritter das Verfahren am Amtsgericht Gummersbach aus. Sie ordnete umfangreiche Nachermittlungen an. Der Grund: Der Prozess hatte mehr neue Fragen aufgeworfen als alte beantwortet.
Im Fokus stehen dabei vor allem die Aufnahmen der Überwachungskamera des Nachtclubs, der auch als Bordell genutzt wurde. Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte die Richterin eine rund 23-minütige Aufnahme abgespielt, auf der man allerdings nicht viel sah, was die Vorwürfe gegen den Angeklagten hätte untermauern können, zumal eine mehrminütige Sequenz auch doppelt enthalten war. Das sorgte später vor allem beim Betreiber der „Eichhörnchenbar“, ein 62-jähriger Gummersbacher, für viele Fragezeichen. Er beteuerte, der Polizei einen 45-minütigen Clip zur Verfügung gestellt zu haben, der offenbar gekürzt wurde. Die laut ihm entscheidenden Szenen sah jedenfalls auch er nicht auf dem Video vor Gericht.
Vorgeworfen wird Mehmet L. (Anm.d.Red.: Name geändert) Diebstahl und Brandstiftung. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage davon aus, dass der Bergneustädter am 21. September des vergangenen Jahres zunächst gegen 13:15 Uhr einen der Spielautomaten in der „Eichhörnchenbar“ aufgehebelt und anschließend einen Betrag zwischen 500 und 1.000 Euro entnommen haben soll. Um diese Tat zu verdecken, soll er dann gegen 14:15 Uhr mit einem unbekannten Mittel den Automaten in Brand gesetzt und dabei in Kauf genommen haben, dass das Feuer auf das Gebäude übergreift. Bei dem Brand entstand ein Schaden im sechsstelligen Bereich.
Mehmet L. ließ zunächst über seinen Verteidiger erklären, dass er sich zu den Vorwürfen nicht äußern werde. Nachdem die ersten fünf Minuten des Videos im Gerichtssaal abgespielt worden waren, änderte er allerdings seine Meinung und zeigte sich fortan äußerst redselig. Er habe sich regelmäßig in dem Nachtclub aufgehalten und sei mehrfach vom Betreiber gebeten worden, ein Auge auf die Kasse zu haben („Eine Art Notaushilfe, wenn es brennt“). Auch am 21. September seien ihm 800 Euro in einem Briefumschlag übergeben worden, wovon er 100 Euro habe einstecken dürfen.
Mit dem Brand habe er nichts zu tun, beteuerte er. Nachdem die letzten beiden Frauen gegen 13 Uhr die „Eichhörnchenbar“ verlassen hätten, habe er sich zwar an dem Automaten zu schaffen gemacht. Laut ihm aber nicht, um diesen zu knacken, sondern weil er dort drei kleine Päckchen Kokain gebunkert habe. Auf den Aufnahmen sieht man, dass der Angeklagte mehrfach in die Kamera schaut, während er durch den Barraum läuft und sich an dem Gerät zu schaffen macht. Ihm sei klar gewesen, dass man ihn sehen könne, meinte der Angeklagte. Anschließend sei er in einen Nebenraum gegangen, wo er Kokain konsumiert habe. Danach habe er einen befreundeten Taxifahrer angerufen, der ihn zunächst gegen 13:30 Uhr für einen Drogendeal nach Bernberg und anschließend nach Hause gefahren habe.
Erst in Bergneustadt sei er gegen 14:20 Uhr per Videocall auf WhatsApp angerufen worden, dass der Nachtclub brenne und man befürchtet hatte, dass er sich noch im Inneren des Gebäudes befinde. Er habe sich anschließend sofort schlafen gelegt. Auch für das fehlende Geld hatte Mehmet L. eine Erklärung: Eine der beiden Frauen habe zuvor 1.000 Euro an dem Automaten gewonnen. Außerdem sei an den Automaten auf den Aufnahmen nie das Licht erloschen, was gegen ein Aufbrechen spreche, erläuterte der Angeklagte: „Bei einer offenen Klappe würde sofort eine Fehlermeldung kommen und das Licht an dem Gerät ausgehen.“
Zusätzlich mutmaßte er, dass der Brand etwas mit einem Vorfall aus der Vorwoche zu tun haben könnte. Bereits da soll es laut ihm in der Küche ein Feuer und Rauchentwicklung gegeben haben, weshalb der Betreiber des Nachtclubs die sonst immer geöffnete Küchentür abgeschlossen habe. Teile seiner Behauptungen wurden durch andere Zeugenaussagen in Zweifel gezogen oder widerlegt. So kam das Brandgutachten zu dem Ergebnis, dass der Brand an dem Automaten ausgebrochen ist. Ein technischer Defekt an dem Gerät sei aufgrund der Spuren eher unwahrscheinlich. Allerdings habe man auch keine Zündquelle nachweisen können, weshalb die genaue Brandursache unbekannt bleibt.
Ungeklärt blieb zunächst auch, warum auf dem Handy von Mehmet L. der Videocall nicht nachzuweisen war. Dieser wurde aber zumindest durch den Taxifahrer (42) bestätigt. Allerdings gab der Mann auch an, dass er von der Zentrale zweimal zur „Eichhörnchenbar“ geschickt worden sei und den Angeklagten erst deutlich später als 13:30 Uhr abgeholt habe. Beim Ansehen des Videos des brennenden Nachtclubs habe Mehmet L. auf ihn schockiert gewirkt. Der Nachbar (49), der die Feuerwehr alarmiert hatte, berichtete derweil, dass die Frauen, die er nach Hause gefahren habe, kein Geld an den Automaten gewonnen hätten.
Der Inhaber der Eichhörnchenbar erzählte anschließend, dass der Angeklagte eigentlich eine seiner Vertrauenspersonen gewesen sei. Er sollte die Tür im Auge behalten, weil der 62-Jährige eine Woche zuvor in der Bar zusammengeschlagen worden sei. Am Tag des Brandes habe er noch versucht, in das Gebäude zu stürmen, um die Fenster zu öffnen. Als er die Feuerschutztür geöffnet habe, sei ihm aber eine massive Rauchwolke entgegengekommen und es habe überall geknistert. Der Mann zog sich dabei eine Rauchgasvergiftung zu.
Laut dem Barbetreiber ist auf den fehlenden Videosequenzen zu sehen, dass zunächst noch eine dritte Frau den Nachtclub verlassen habe, der Angeklagte anschließend alles abgesucht habe und dann die Hauptsicherung, an der Kühlung, WLAN und die Videokameras gehangen hätten abgeschaltet habe. Dem Schöffengericht reichte es an dieser Stelle und Richterin Ritter setzte das Verfahren aus. Wann der Prozess neu terminiert wird, steht noch nicht fest. Bis dahin soll der Barbetreiber der Polizei erneut das Video zur Verfügung stellen, zudem sollen fünf weitere Zeugen nachgeladen werden.