BLAULICHT

Nicht ins Gefängnis: Bewährungsstrafe und Alkohol-Therapie

pn; 31.07.2020, 06:05 Uhr
BLAULICHT

Nicht ins Gefängnis: Bewährungsstrafe und Alkohol-Therapie

pn; 31.07.2020, 06:05 Uhr
Waldbröl - 53-Jähriger war wegen mehrfacher Körperverletzung und Hausfriedensbruch angeklagt – Mann soll Lebensgefährtin geschlagen haben - Zwei Glasflaschen auf Kopf eines Bekannten zerschlagen.

Von Peter Notbohm

 

Mit einem menschlichen Drama musste sich das Amtsgericht Waldbröl am gestrigen Donnerstag beschäftigen. Der 53-jährige Eugen M. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) war angeklagt, zwischen dem 2. Februar und dem 7. Juni des vergangenen Jahres in sieben Fällen seine Lebensgefährtin sowie Bekannte und Nachbarn geschlagen zu haben, zudem wurden ihm Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Aufarbeitung dieser Taten erwies sich für Richter Thomas Schindler, Staatsanwältin sowie Strafverteidiger Matthias Faulenbach aber als kompliziertes Puzzle einer von Schicksalsschlägen geprägten Lebensgeschichte.

 

Obwohl der in Kasachstan geborene Eugen M. seit 1995 in Deutschland lebt und auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, spricht der Mann, der angab auch sieben Jahre im Afghanistankrieg gedient zu haben, nur sehr gebrochenes Deutsch. Zu kämpfen hat er mit einer starken Alkoholsucht sowie den Folgen eines Arbeitsunfalls aus dem Jahr 2014, in dessen Folge er entlassen wurde. Seitdem gilt er auch zu 40 Prozent als schwerbehindert und lebt von Sozialhilfe. Bei der Polizei ist der Waldbröler aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit bestens bekannt: Ein Nachbar berichtete, dass er nahezu täglich Schreien und Heulen aus der Wohnung vernommen habe, Beamte wären mindestens zwei Mal die Woche vor Ort gewesen. Auch sein Rechtsanwalt musste die Impulsivität seines Mandanten, der zu den Vorwürfen zunächst keine Aussagen machte, immer wieder stoppen.

 

Zur Aufklärung der Vorwürfe trug das Schweigen allerdings nicht unbedingt bei. Das vermeintliche Opfer Elena J. wurde mittlerweile aus Deutschland ausgewiesen und ist nach Bulgarien gezogen, auch das zweite Opfer, Andreas T., erschien nicht zur Verhandlung. Der Mann soll nach Aussagen einer Polizeibeamtin vermutlich in einer Klinik liegen und sei in Folge einer schweren Körperverletzung wahrscheinlich ohnehin nicht mehr in der Lage, Aussagen zur Tat zu machen. Eine Verfolgung der Schläge gegen ihn hatte er bei Polizeibefragungen ohnehin immer abgelehnt – vermutlich, weil er von Eugen M. mehrfach in flagranti mit Elena J. erwischt worden war. Die Anklagen wurden in diesen Fällen aufgrund fehlender Zeugenaussagen eingestellt.

 

Übrig blieb damit nur der schwerwiegendste Vorwurf: Am 31. Mai des vergangenen Jahres habe der 53-Jährige die Haus- und Wohnungstür von Murat K. eingetreten – zu ihm war Elena J. geflohen. Nach einer Rangelei habe Eugen M. zu einer vollen Wasserflasche gegriffen und sie dem eigentlich befreundeten Bekannten über den Kopf gezogen. Die Glasflasche zersplitterte, mit einer weiteren Flasche soll er erneut zugeschlagen haben, auch diese zersplitterte. Murat K. zog sich zwei stark blutende Platzwunden zu.

 

Warum es zu dem Streit gekommen war, blieb dagegen schemenhaft. Während das Opfer angab, ihn mehrfach aufgefordert zu haben, die Wohnung zu verlassen und sich lediglich gewehrt zu haben, sagte Eugen M. in seinen sprunghaften Aussagen, er habe die beiden beim Sex durchs Fenster beobachtet. Murat K. habe ihn zudem mit einem Schlagstock zuerst geschlagen. Er habe lediglich seine Sozialhilfe wiederhaben wollen, welche die Frau ihm gestohlen habe. Bei einer Untersuchung nach der Tat stellten Ärzte 2,6 Promille im Blut des Angeklagten fest. Das Opfer ergriff während der Verhandlung sogar noch Partei für seinen Peiniger: „Eigentlich ist er ein Pfundskerl, nüchtern würde er solche Dinge nicht tun.“

 

Zu diesem Schluss kam auch der Gutachter, der Eugen M. sprunghafte Gedankengänge, eine Vorschädigung des Gehirns und eine starke Alkoholabhängigkeit attestierte. Sorge bereitete ihm sein Verhalten während des Prozesses. „Der Abbau bei ihm ist im Vergleich zum Gespräch im Februar dramatisch. Als Arzt mache ich mir wirklich Sorgen um ihn“, regte er eine stationäre Therapie an. Das sah auch die Staatsanwältin so und forderte zudem eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten sowie Sozialstunden. Rechtsanwalt Faulenbach plädierte für eine geringe Bewährungsstrafe, legte diese ins Ermessen des Gerichts und sah ebenfalls eine Therapie für zwingend notwendig an.

 

In seinen letzten Worten entschuldigte sich Eugen M. mehrfach. „In meinem Kopf ist alles total durcheinander“, sagte er mit Tränen in den Augen. Richter Thomas Schindler verurteilte ihn letztlich zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe, 120 Sozialstunden sowie einer verpflichtenden Alkohol-Therapie und gab ihm einen Rat mit auf den Weg: „Hören sie auf den Gutachter, der sich ernsthafte Sorgen um ihre Gesundheit macht.“

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