BLAULICHT

Mutmaßlicher Reichsbürger erscheint nicht vor Gericht

pn; 06.10.2026, 14:00 Uhr
BLAULICHT

Mutmaßlicher Reichsbürger erscheint nicht vor Gericht

pn; 06.10.2026, 14:00 Uhr
Gummersbach – Gegen einen Mann aus Hilden, der offensichtlich mit der sogenannten Reichsbürgerszene sympathisiert, wurde in Abwesenheit ein Strafbefehl über 1.200 Euro erlassen.

Von Peter Notbohm

 

Sie nennen sich Reichsbürger, glauben nicht an den Untergang des Deutschen Reichs, erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und bezeichnen sie als Firma. Für die deutsche Justiz sind sie ein Ärgernis, weil sie den Ablauf an Gerichten stören. Auch am Amtsgericht Gummersbach ist am Montag ein mutmaßlicher Reichsbürger aus Hilden (73) nicht zu seinem Prozess erschienen, weil er die deutsche Gerichtsbarkeit nicht anerkennt. Angeklagt war er wegen versuchter Nötigung. Das Gericht erließ in Abwesenheit einen Strafbefehl über 1.200 Euro.

 

Am 29. Januar dieses Jahres soll der Mann sich gegen 13:35 Uhr telefonisch bei einer Vollstreckungsbeamtin in Gummersbach gemeldet haben und diese aufgefordert haben, einen Bekannten aus Gummersbach in Ruhe zu lassen, da dieser gemäß einer Völkerrechtsvereinigung ein schützenswertes Wesen sei. Weil die Frau sofort die Beziehungen zur Reichsbürgerszene erkannte, beendete sie das Gespräch umgehend. Der bislang nicht vorbestrafte 73-Jährige soll ihr anschließend auf die Mailbox gesprochen und ihr gedroht haben, falls sie weitere Schritte gegen seinen Bekannten einleiten würde. Sie verstoße damit gegen das Völkerrecht.

 

Dem Amtsgericht teilte der Hildener schon im Vorfeld mit, dass er von der deutschen Gerichtsbarkeit durch den „Gerichtshof der Menschen“ und die „allgemeinen Menschenrechte der UN-Charta“, befreit sei. Interessantes Detail: Dessen Gerichtssitz liegt laut seinem Schreiben in Mönchengladbach. Dass die zuständige Richterin ihm verständlicherweise nicht antwortete, wertete der 73-Jährige als Aufhebung der Einladung durch Schweigen und teilte dem Gericht am Montagmorgen erneut mit, dass weder er noch sein Bekannter erscheinen werden.

 

Gegen den Strafbefehl kann der Hildener nun innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Dann müsste sich das Gericht erneut mit dem Fall befassen, der Angeklagte dieses Mal aber auch erscheinen, da der Einspruch sonst endgültig verworfen würde.

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