BLAULICHT

Mitgehangen, mitgefangen: 29-Jähriger muss auf die Anklagebank

ks; 04.02.2026, 11:05 Uhr
Foto: Archiv.
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Mitgehangen, mitgefangen: 29-Jähriger muss auf die Anklagebank

ks; 04.02.2026, 11:05 Uhr
Waldbröl – Im Januar 2024 wurde in Waldbröl auf einen damals 28-Jährigen geschossen – Ein Beteiligter musste sich gestern wegen gefährlicher Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz vorm Amtsgericht Waldbröl verantworten.

Vor zwei Jahren wurde in Waldbröl auf einen damals 28-Jährigen geschossen. Die Schüsse sind in den frühen Morgenstunden des 19. Januar gefallen, nachdem sich mehrere Personen gegen 5:30 Uhr auf dem Parkplatz am Wiedenhof getroffen hatten (OA berichtete). Was zunächst eine verbale Auseinandersetzung war, wurde durch körperliche Gewalt zunehmend brutaler – und nachdem ein erster Warnschuss in den Schnee abgefeuert wurde, ging ein zweiter gezielt in das Bein eines damals 28-Jährigen.

 

Wegen gefährlicher Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz musste sich der Waldbröler Boris T. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) vergangenes Jahr im Mai vor dem Landgericht Bonn verantworten (OA berichtete). Verurteilt wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Gestern war Dimitri F. aus Wiehl an der Reihe. Der 29-Jährige war auch in den Vorfall verwickelt. Er musste auf der Anklagebank im Amtsgericht Waldbröl Platz nehmen.

 

Die Staatsanwaltschaft warf dem 29-Jährigen vor, bei der gefährlichen Körperverletzung Hilfe geleistet und gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Der Angeklagte soll die Waffe nachgeladen haben, ehe Boris T. dem Geschädigten in den Unterschenkel schoss. Über seine Rechtsanwältin räumte der Wiehler die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Sie schilderte, dass die Gruppe um Boris T. und Dimitri F. mit einem Auto zu dem Parkplatz gefahren ist, wo man den später Geschädigten getroffen habe.

 

„Er wusste auch, dass eine Waffe dabei ist; ist auch mit ausgestiegen. Aber er hat nicht in den Schnee geschossen“, sagte die Rechtsanwältin. Dimitri F. soll die Waffe auch in der Hand gehalten haben, nachdem sie ihm gegeben worden ist – und er soll sie auch nachgeladen haben. Aber er sei davon ausgegangen, dass die Pistole als Drohmittel eingesetzt werden soll und nicht dafür da ist, um eine andere Person zu verletzen. „Ich habe gedacht, das ist mehr Bluff, als dass die die einsetzen“, ergänzte der Angeklagte. Angaben dazu, wer geschossen hat, wollte er aber nicht machen.

 

Nach der Einlassung des Angeklagten sah die Staatsanwaltschaft den zweiten Anklagevorwurf – nämlich den Verstoß gegen das Waffengesetz – als erwiesen an. Fraglich war aber noch, ob Dimitri F. sich die Waffe genommen hat oder ob sie ihm tatsächlich gegeben worden ist. Aufschluss konnte da der damals 28-jährige Geschädigte geben, der als Zeuge aus Essen zum Waldbröler Amtsgericht gekommen war. „Ich hatte eine kleine Auseinandersetzung – nicht mit dem Angeklagten, sondern anderen“, erzählte er. „Er wurde da mit reingezogen.“

 

Boris T. soll auf ihn geschossen haben. Vor dem ersten Schuss habe er ihm auf die Brust gezielt und dann einen Warnschuss links neben ihn in den Schnee abgefeuert. Danach soll er die Waffe dem Angeklagten gegeben und nochmal mit dem damals 28-Jährigen gesprochen haben. Und dann soll sich Boris T. die Waffe wieder genommen, auf das Knie des Esseners gezielt und schließlich in dessen Unterschenkel geschossen haben. Durch die Verletzung habe er noch heute Schmerzen, erzählte der Mann.

 

Auch Boris T. war als Zeuge geladen worden. Zur Gerichtsverhandlung ist er aber nicht erschienen. Der Waldbröler scheint derzeit auf freiem Fuß zu sein, konnte während der Gerichtsverhandlung aber nicht von Polizeibeamten an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Gegen ihn verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro oder ersatzweise eine dreitägige Ordnungshaft.

 

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte vorsätzlich gegen das Waffengesetz verstoßen hat. Eine Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung habe sich aber nicht bestätigt – schließlich habe Dimitri F. die Waffe nicht proaktiv weitergereicht. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft eine „deutliche Geldstrafe gegen einen bislang Unbestraften“ in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro – angepasst an dessen derzeit unklare finanzielle Situation, musste er sich kürzlich aufgrund einer Insolvenz seines Arbeitsgebers arbeitssuchend melden.

 

Die Rechtsanwältin schloss sich dem an, forderte jedoch nur 30 Tagessätze. Richter Wegener folgte schließlich der Staatsanwaltschaft und verurteilte Dimitri F. zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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