BLAULICHT

Mit Geld für Klassenfahrten gezockt

db; 31.05.2019, 17:24 Uhr
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Mit Geld für Klassenfahrten gezockt

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db; 31.05.2019, 17:24 Uhr
Gummersbach – Ein 32-jähriger Mann musste sich heute am Amtsgericht Gummersbach wegen gewerbsmäßiger Untreue in 104 Fällen verantworten.

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung – so lautete das Urteil gegen einen 32-jährigen Mann aus Lindlar. Im heutigen Prozess am Amtsgericht Gummersbach hatte er zugegeben, als Mitarbeiter des Oberbergischen Kreises in 104 Fällen ihm anvertraute Gelder veruntreut zu haben. 

 

Im Tatzeitraum vom 3. Dezember 2014 bis 2. Oktober 2018 arbeitete der Mann im Sekretariat am Kaufmännischen Berufskolleg Oberberg. In dieser Funktion kümmerte er sich um Gelder für Klassenfahrten und sonstige Aufwendungen und hatte Zugriff auf mehrere Konten. Mit Barabhebungen und Überweisungen gelangte er an das Geld.

 

Der Mann zeigte sich Reumütig und äußerte sich vollumfänglich zur Anklage: Demnach habe alles angefangen, als ein Lehrer ihm Bargeld für eine Klassenfahrt gab. Statt dieses auf das Konto des Berufskollegs einzuzahlen, verspielte der 32-Jährige alles in einem Spielsalon.

 

Zunächst habe er fest vorgehabt, das Geld aus eigener Tasche zurückzuzahlen, habe dies dann im Stress aber vergessen. In der Folge zockte der Mann immer häufiger und mit immer größeren Einsätzen mit dem Geld des Berufskollegs. Gewinne zahlte er immer wieder mal ein, irgendwann war der Schuldenberg aber nicht mehr zu bewältigen.

 

Die genaue Schadenshöhe konnte nicht mehr exakt rekonstruiert werden, eine erste Schätzung ergab rund 42.000 €, eine spätere Neuberechnung kam auf den Wert von rund 46.600 €. Alle Prozessbeteiligten einigten sich auf die höhere der beiden Summen.

 

Mit zwei Privatkrediten über insgesamt mehr als 40.000 € versuchte der 32-Jährige zwischenzeitlich aus der Schuldenfalle zu kommen. Am Ende wurde der Druck zu groß und er offenbarte sich seinem Arbeitgeber und erstatte Selbstanzeige.

 

Der Oberbergische Kreis einigte sich als Nebenkläger auf einen Vergleich mit dem Mann. Der Kreis ist für so einen Fall versichert und erhält das Geld zeitnah zurück. Der derzeit arbeitslose 32-Jährige will die volle Summe über die Zeit zurückzahlen.

 

Letztendlich wirkten sich die Selbstanzeige, die Reue und Bereitschaft zur Wiedergutmachung sowie ein Gutachten, das dem 32-Jährigen schwere psychische Probleme bescheinigte, strafmildernd aus. Der Mann war außerdem bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.

 

Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von unter einem Jahr und bemängelte unter anderem die fehlenden Kontrollmechanismen beim Kreis und den Banken: „Mein Mandat hat sich schuldig gemacht, es wurde ihm aber auch leicht gemacht.“

 

Der 32-Jährige hatte sich bereits schriftlich beim Oberbergischen Kreis für seine Taten entschuldigt und wiederholte dies vor Gericht. „Es tut mir sehr leid. Ich kann es nicht mehr rückgängig machen, aber ich möchte dafür geradestehen.“

 

Das Schöffengericht sah bei dem 32-Jährigen eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit und verurteile ihn wegen gewerbsmäßiger Untreue in 104 Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. 

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