BLAULICHT

Mit der Bohrmaschine auf Nachbarn losgegangen?

lw; 18.04.2023, 16:24 Uhr
BLAULICHT

Mit der Bohrmaschine auf Nachbarn losgegangen?

lw; 18.04.2023, 16:24 Uhr
Waldbröl – 65-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten – Vorgeworfen wird ihm gefährliche Körperverletzung.

Von Lars Weber

 

Die Zeugen waren am Ende des Verhandlungstags ein wenig genervt. Aus diversen Gründen war der Prozess gegen den 65-jährigen Waldbröler Maxim K. (Anm.d.Red.: Name geändert) schon einige Male verschoben worden. Heute begann die Beweisaufnahme zu den Vorfällen, die sich bereits Ende November 2021 zugetragen haben sollen, zwar endlich. Zu einem Urteil kam Richter Dr. Peter Glaubach aber dennoch nicht. Auch die Zeugen wurden noch nicht benötigt, weshalb sie voraussichtlich noch einmal am Amtsgericht Waldbröl erscheinen müssen.

 

Maxim K. muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Laut Anklage soll er am Abend des 30. November 2021 gegen 22 Uhr in seiner Kellerwohnung in Waldbröl nicht nur lautstark Musik gehört, sondern auch noch mit einer Bohrmaschine gearbeitet haben. Daraufhin soll ein Nachbar zu ihm gekommen sein, um sich zu beschweren und ihn aufzufordern, leise zu sein.

 

Der alkoholisierte 65-Jährige – die Blutabnahme ergab, dass er zu dem Zeitpunkt mehr als zwei Promille gehabt haben muss – soll sich zunächst ein Rohr genommen haben und den Nachbarn im Gesicht getroffen haben. Anschließend soll Maxim K. mit der laufenden Bohrmaschine angegriffen und versucht haben, seinem Nachbarn in den Bauch zu stechen. Es blieb aber bei dem Versuch - das Opfer trug Schürfwunden davon. Kurz darauf kam es zu einer weiteren Konfrontation mit anderen Teilen der Nachbarfamilie. Dabei soll der Angeklagte mit einem Messer gedroht haben: „Ich steche dich ab“.

 

Eine ganz andere Version des Abends ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger mitteilen. Demnach habe der Nachbar Sturm geschellt und dem 65-Jährigen umgehend einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, nachdem dieser die Tür geöffnet hatte. Er sei getaumelt und nach hinten in die Wohnung gefallen. Dort habe er sich die Bohrmaschine genommen, die ausgestöpselt auf einem Stuhl gelegen habe. Das Gerät habe er dann in Richtung des Eindringlings geworfen.

 

Der Nachbar habe das Weite gesucht, sei kurze Zeit später aber mit Teilen seiner Familie wiedergekommen – und es kam zu der zweiten Auseinandersetzung. Mit einem Messer habe er niemals gedroht, dieser Vorwurf sei eine Lüge, so Maxim K.. Dass er während des Abends betrunken gewesen war, wusste der Waldbröler noch. Über den Tag habe er mindestens eine halbe Kiste Bier konsumiert.

 

Nun wäre es theoretisch Zeit für die Zeugen gewesen. Doch angesichts der Alkoholabhängigkeit und einer psychischen Erkrankung bekam das Gericht Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Das vorliegende neurologische Gutachten, das dem Mann eine geringfügige Störung der Gehirnfunktion attestiert, ist zudem bereits neun Jahre alt. Daher beschloss das Gericht, dass zunächst ein neues Gutachten Aufschluss über die Schuldfähigkeit des Angeklagten geben soll. „Die Befragung der Zeugen macht so keinen Sinn“, sagte Richter Dr. Glaubach. Dementsprechend blies er die weitere Beweisaufnahme ab – und die Zeugen mussten erneut unverrichteter Dinge den Heimweg antreten.

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