BLAULICHT

Mit „blauen Augen“ davongekommen

ls; 30.01.2024, 16:00 Uhr
BLAULICHT

Mit „blauen Augen“ davongekommen

ls; 30.01.2024, 16:00 Uhr
Waldbröl - In einer Wohneinrichtung kam es zu einer Schlägerei mit zwei Verletzten - Gericht regt als Wiedergutmachung Gespräch statt Strafe an.

Von Leif Schmittgen

 

Mit jeweils einem blauen Auge davongekommen sind zwei Kontrahenten einer Einrichtung für betreutes Wohnen in Nümbrecht. Während der Anzeigenerstatter jenes Hämatom von Achim P. (Anm. d. Red.: Name geändert) bei einer Schlägerei verpasst bekommen hatte, freute sich der Angeklagte bei der heutigen Verhandlung am Waldbröler Amtsgericht darüber, dass er vermutlich „milde“ aus der Sache herauskommt.

 

Aber der Reihe nach: Im Garten jener Anlage war es am 18. August des vergangenen Jahres zum zunächst verbalen Streit zwischen den  Wohnnachbarn gekommen. Der heute von Richter Kevin Haase als Zeuge geladene Geschädigte hatte dem 42-Jährigen vorgeworfen, einen Stuhl zerstört zu haben und bezeichnete ihm im folgenden Wortgefecht als „Hurensohn“. Daraufhin flogen die Fäuste, wobei das Opfer u. a. das blaue Auge davontrug. Die Auseinandersetzung endete schließlich mit einer schweren Platzwunde am Kopf des Opfers, denn Achim P. hatte nach einer neben ihm stehenden Malzbierflasche gegriffen und diese auf des Gegners Kopf zertrümmert. „Ich bin doch kein Verbrecher, nur weil ich mal zugeschlagen habe“, betonte der vollumfänglich geständige Angeklagte.

 

Und das sahen die übrigen Prozessbeteiligten offensichtlich ähnlich. „Eine Bewährungs- oder Geldstrafe bringt aufgrund der Lebensumstände des Angeklagten gar nichts“, befand Haase. Stattdessen schlug er unter Zustimmung von Verteidiger und Staatsanwalt einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich in Form eines Gesprächs zwischen den Kontrahenten im Beisein von Vertretern der Gerichtshilfe und Betreuern vor. Einzig der Geschädigte erbat sich noch Bedenkzeit, ob er sich mit an den runden Tisch setzen möchte. „Eine Entschuldigung habe ich bis heute nicht erhalten“, betonte er. Achim P. hatte seinerzeit die Auflage erhalten, sich von seinem Gegner fernzuhalten. „Dem ist er nachgekommen und hatte somit auch keine Möglichkeit dazu“, konterte der Verteidiger.

 

Dass es ihm nicht um Geld für die erlittenen Verletzungen, sondern darum ginge, Schaden von möglichen anderen Opfern abzuwenden, betonte der Zeuge und erbat sich einige Tage zur Entscheidungsfindung. „Es ist das Beste für alle Beteiligten, das Gesprächsangebot anzunehmen“, appellierte Haase, der das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Opfers vorläufig einstellte.

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