BLAULICHT

Mit Bewährungsstrafe davongekommen

ls; 18.03.2023, 11:00 Uhr
BLAULICHT

Mit Bewährungsstrafe davongekommen

ls; 18.03.2023, 11:00 Uhr
Gummersbach - Wegen Drogenbesitzes und -handels musste sich ein 37-Jähriger vor dem Amtsgericht Gummersbach verantworten.

Von Leif Schmittgen

 

Am Freitag musste sich ein 37-jähriger, ehemaliger Gummersbacher vor dem Schöffengericht wegen des Besitzes und Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten. Dementsprechend kurz fiel die Anklageschrift der Oberstaatsanwältin gegen Kenneth W. (Anm.d.Red.: Name geändert) aus. Im Februar des vergangenen Jahres wurden nach einem Hinweis 77 Gramm Marihuana - portionsweise verpackt - in dessen Wohnung gefunden.

 

Das Pikante: Der Anruf kam von der eigenen Ehefrau, die wegen häuslicher Gewalt den Notruf gewählt hatte und die herbeigeeilten Beamten aber körperlich unversehrt bereits im Treppenhaus empfing. Anstatt eine Gewalttat anzuzeigen, verriet sie den Polizisten die Drogenverstecke ihres Mannes. Unter anderem in der Mikrowelle fand man daraufhin Cannabis und stellte insgesamt knapp 80 Konsumeinheiten sicher. „Seine Noch-Ehefrau wollte ihn anschwärzen“, formulierte der Verteidiger die Hintergründe.

 

Den Besitz räumte er im Namen seines Mandanten vollumfänglich ein, der vorgeworfene Handel aber wurde bestritten. Auch deswegen skizzierte der Rechtsanwalt einige Stationen im Leben von Kenneth W. 2004 als Flüchtling mit dem Traum Profi-Fußballer zu werden, war er aus Nigeria nach Deutschland gekommen. Bis in die Landesliga hat ihn sein sportliches Talent geführt. Aus dem Oberbergischen unterstützte er seine Familie in Nigeria mit Geld und führte darüber Buch: „Es könnte auch wie ein Dealerbuch wirken“, sagte Richter Ulrich Neef, der den Ausführungen des  Verteidigers aber Glauben schenkte. „Mein Mandant war nie faul“, berichtete er von den einfachen, aber stetig ausgeführten Jobs des dreifachen Familienvaters, der inzwischen getrennt von seiner Frau in Bonn lebt.

 

Die Ex ist inzwischen mit einem Zyprioten liiert, hält sich derzeit auf der Mittelmeerinsel auf und war vermutlich deswegen der Zeugenladung des Gerichts nicht nachgekommen: „Sie hätte wahrscheinlich sowieso von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht“, kommentierte Neef das Fernbleiben. Denn auch in einer früheren Vernehmung hatte die Frau geschwiegen. W. ist laut den Ausführungen seines Anwalts starker Kiffer: bis zu fünf Joints rauche er täglich. Um Kontrolle über seinen Konsum zu behalten, habe er die Drogen portioniert. Aufhören käme für ihn keinesfalls infrage: „Meinem Körper tut es gut und ich kann besser schlafen“, meinte der Angeklagte.

 

Auch wenn der Mann mehrfach einschlägig vorbestraft ist und wegen eines ähnlichen Delikts bereits eine Haftstrafe verbüßt hatte, glaubte die Anklage der Verteidigung und ließ den Vorwurf des Handelns fallen. Die Oberstaatsanwältin forderte eine Haftstrafe von neun Monaten zur Bewährung in einem minderschweren Fall. Der Rechtsanwalt hielt eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die in eine Geldstrafe umzuwandeln sei, für angemessen.

 

Dem folgte das Schöffengericht mit der Einschränkung und Hinweis Neefs, dass eine Umwandlung nur bei Haftstrafen von bis zu fünf Monaten möglich ist. Bewährung sei nur deswegen möglich, weil W. seit mehr als zehn Jahren straffrei ist, hieß es in der Begründung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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