BLAULICHT

Mit 1,6 Tonnen Kupfer davongebraust

lw; 02.02.2023, 15:15 Uhr
Foto: OA.
BLAULICHT

Mit 1,6 Tonnen Kupfer davongebraust

lw; 02.02.2023, 15:15 Uhr
Wipperfürth – 46-Jähriger musste sich wegen schweren Bandendiebstahls am Amtsgericht Wipperfürth verantworten – Angeklagter wollte letzte Drogenschulden begleichen.

Von Lars Weber

 

Das Strafmaß für Eymen R. (Anm.d.Red.: Namen geändert) hat bei der Verhandlung am Wipperfürther Amtsgericht am Mittwoch schon früh festgestanden: Zwischen einem Jahr und vier oder acht Monate Haftstrafe auf Bewährung. Die Voraussetzung: ein Geständnis, dass er am Diebstahl von vier Spulen Kupferdraht beteiligt gewesen war. Dies war das Ergebnis eines Rechtsgesprächs, das das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Krieger mit der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft kurz nach dem Start des Prozesses geführt hatte. Vor allem den neuen Lebensumständen des Angeklagten sollte mit diesem Schritt Rechnung getragen werden. Denn der 46-Jährige ist beruflich und privat gerade auf einem guten Weg.

 

Dass dem nicht immer so war, davon zeugte die Anklage. Eymen R. wurde von der Staatsanwaltschaft schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen. Ende Januar 2021 soll er gemeinsam mit einem Mittäter vier Spulen mit Kupfer aus der Lagerhalle einer Firma im Wipperfürther Gewerbegebiet in Klingsiepen gestohlen haben. Die Spulen wogen jeweils rund 400 Kilo und hatten einen Gesamtwert von rund 16.000 Euro. Eymen R. soll das Diebesgut verladen haben und mit einem Transporter davongebraust sein. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Täter gewerbsmäßig gehandelt haben. Da der 46-Jährige zudem keinen Führerschein besitzt, ergänzte das vorsätzliche Fahren ohne gültige Erlaubnis die Anklageschrift. Die Verfolgung dieses Vorwurfs wurde jedoch eingestellt, da der andere Anlagepunkt klar den Schwerpunkt bildete.  

 

„Über viele Jahre hat mein Mandant ein Drogenproblem gehabt“, gab seine Verteidigerin vor dem Rechtsgespräch einen Einblick. In jenen Tagen, als der Diebstahl passierte, hätte gerade seine Drogentherapie erfolgreich ein Ende gefunden. Seitdem sei er Drogenfrei und nimmt auch freiwillig an einem Abstinenzprogramm teil, bei dem er auf diverse Substanzen getestet wird. Für den „Wust an Altschulden“ sei Eymen R. in Beratung. Außerdem hat er einen guten Job bei einer Firma in Marienheide, wo er hofft, bald eine Wohnung zu bekommen. Auch zu seinen vier Kindern habe er eine gute Beziehung, zwei von ihnen sind noch minderjährig. Die Anwältin hob hervor, dass der 46-Jährige sehr darauf achte, sich nicht wieder in Situationen zu bringen, in denen er wieder rückfällig werden könnte.

 

Einfluss auf das Rechtsgespräch nahmen zudem die Vorstrafen. 2018 wurde der Angeklagte schon einmal wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Hinzu kamen noch einige Geldstrafen, weil er ohne Führerschein unterwegs gewesen war. Mit der Übereinkunft des Rechtsgesprächs waren alle Beteiligten letztlich zufrieden. Damit war der Weg frei für das Geständnis, zu dem auch noch Aufnahmen der Überwachungskamera angeschaut wurden.

 

Die Verteidigerin räumte für ihren Mandanten die Vorwürfe ein, wobei sie dem entgegen sprach, dass gewerbemäßig gehandelt worden sei. Eymen R. habe für seine Aufgaben, die Spulen zu verladen und abzutransportieren, 1.500 Euro bekommen. Mit diesem Geld habe er seine Drogenschulden bezahlen können. Dabei sei er zur Teilnahme an dem Diebstahl gedrängt worden. Seine Gläubiger hätten ihn unter Druck gesetzt und eine „Abordnung“ habe auch bei ihm zu Hause zweimal Unruhe gestiftet. Obwohl er sich in Therapie befand und endlich sein Leben in den Griff bekommen wollte, sei der finanzielle Druck zu groß geworden. „Einmal mitmachen, danach nie wieder“, das sei die Devise gewesen. „Das war‘s mit der kriminellen Vergangenheit.“

 

Die positive Entwicklung des Angeklagten erkannte die Staatsanwaltschaft an, die aufgrund der Vorstrafen und der Höhe des entstandenen Schadens auf ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung plädierte. Außerdem auf die Wertersatzeinziehung über 16.140 Euro, wobei eine finale Einigung mit der geschädigten Firma erst später erfolgen wird. Die Verteidigung beantragte indes ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Letztlich sei die Tat ein „blödes Geschäft“ für ihren Mandanten gewesen. Die Drogenschulden seien vielleicht getilgt, doch nun muss er die Hälfte von 16.000 Euro zurückzahlen (Sein Mittäter wurde bereits verurteilt).

 

Richter Krieger und die Schöffen entschieden sich für die Mitte: Eymen R. wurde für gemeinschaftlichen Diebstahl zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie der Wertersatzeinziehung über 16.140 Euro verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Außerdem wird dem 46-Jährigen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Diese Maßnahme soll Eymen R. helfen, auf dem rechten Weg zu bleiben.

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