BLAULICHT

Missbrauch nach Snapchat-Kontakt: Lindlarer (26) zu Haftstrafe verurteilt

pn; 20.07.2026, 15:23 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Ein 26-jähriger Lindlarer muss nach dem Missbrauch mehrerer Mädchen über WhatsApp und Snapchat für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter.
BLAULICHT

Missbrauch nach Snapchat-Kontakt: Lindlarer (26) zu Haftstrafe verurteilt

pn; 20.07.2026, 15:23 Uhr
Lindlarer – Ein Mann aus Lindlar wurde am Landgericht Köln wegen Vergewaltigung, Missbrauchs und dem Sich-Verschaffen von kinder- und jugendpornografischen Inhalten verurteilt.

Im Prozess um den mehrfachen sexuellen Missbrauch von Kindern (OA berichtete und OA berichtete) hat das Landgericht Köln am Montag das Urteil gegen einen 26-jährigen Lindlarer gesprochen. Die 22. Große Strafkammer verurteilte Uemit S. (Anm.d.Red.: Name geändert) laut einer Gerichtssprecherin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Mann hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, dass er zwischen 2023 und dem August 2025 Kontakt zu mehreren minderjährigen Mädchen über soziale Dienste gesucht hatte und unter dem Einsatz von psychischer Gewalt, sie dazu gedrängt haben, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und davon Bilder und Videos anzufertigen. Die Opfer, vier Mädchen, waren zwischen zwölf und 14 Jahre alt.

 

Die Richter sahen es nach fünf Verhandlungstagen erwiesen, dass der 26-Jährige schuldig der Vergewaltigung in Tateinheit mit Sich-Verschaffen jugendpornographischer Inhalte und mit Beleidigung, der sexuellen Nötigung in Tateinheit mit Sich-Verschaffen jugendpornographischer Inhalte in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung ist. Zudem ist er schuldig des Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte in Tateinheit mit Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und mit versuchter Nötigung, des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind in Tateinheit mit versuchter Nötigung. Zudem des Sich-Verschaffens jugendpornographischer Inhalte in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Nötigung und in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Nötigung sowie der versuchten Nötigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verbreitung pornographischer Inhalte.

 

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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