BLAULICHT
Etliche Knochenbrüche nach Crash an tückischer Einmündung erlitten
Gummersbach – 64-jähriger Engelskirchener musste sich heute wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten – Das Verfahren wurde schließlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Von Leif Schmittgen
Er fährt die Strecke fast täglich und ist sich der Tücken der Einmündung an der Wallefelder Straße bewusst. Trotzdem kam es an einem Morgen im Februar dieses Jahres zu einem folgenschweren Unfall an der L 307, bei dem ein Quadfahrer schwere Verletzungen erlitt (OA berichtete).
Der Unfallverursacher Konrad J. (Anm. d. Red.: Name geändert) musste sich heute vor dem Gummersbacher Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Der Quadfahrer war nach dem Unfall mit mehreren Rippenbrüchen auf der Intensivstation einer Kölner Klinik behandelt worden – und konnte die Schmerzen nur unter Einnahme starker Medikamente aushalten, wie er heute in der Anhörung vor Richterin Christina Ritter schilderte. Der Schaden war längst reguliert und auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro von der Versicherung hatte der Wiehler, neben einem persönlichen Entschuldigungsbrief vom Angeklagten, zwischenzeitlich erhalten.
„Haben Sie überhaupt noch ein Interesse an der Strafverfolgung?“, fragte Ritter. Der verneinte und gab zu Protokoll: „Was genug ist, ist genug, und das macht niemand mit Ansicht“, räumte der Geschädigte ein, was schließlich zur Einstellung des Verfahrens führte. Er ist berufsbedingt auf seinen Führerschein angewiesen, hat sich viele Gedanken zum schicksalhaften Geschehen gemacht und mehrfach betont, dass es ihm leid tue. Trotzdem waren alle Beteiligten vor der Einstellung um lückenlose Aufklärung bemüht, was genau sich an jenem Morgen gegen 5:30 Uhr zugetragen hat.
„Ich habe an der Einmündung gestoppt, nach rechts und links geschaut und niemanden gesehen“, berichtete der sichtlich bewegte Angeklagte. An der Stelle gelte zwar 100 km/h, sie sei aber sehr gefährlich, wusste auch der Verteidiger. „Es ist eine sehr tückische Ecke und ich habe den Quadfahrer einfach nicht gesehen.“ Vermutlich als der Engelskirchener schon abgebogen war, rauschte das Quad in den Mitsubishi. „Ich habe noch versucht zu bremsen, danach hatte ich einen Filmriss und bin erst im Krankenhaus wieder wach geworden“, so der geschädigte Wiehler.
In etlichen Foren sei nachzulesen, dass das Quad wohl eine schwache Beleuchtung habe, hatte der Verteidiger zuvor online recherchiert. Die schlecht einsehbare Linkskurve mit schwacher Ausleuchtung hätte zum Unfallgeschehen ihr Übriges getan, so die Erkenntnis während der Verhandlung. Eine Frage blieb derweil offen: Warum an der tückischen Einmündung Wallefelder Straße/L 307 trotz Anwohnerbemühungen und etlichen Beinahe-Unfällen kein Tempolimit eingeführt wird? Das ist den Verfahrensbeteiligten ein Rätsel.