BLAULICHT

Mehrere Betrugsfälle: Baufirma um fast 150.000 Euro geschädigt

pn; 20.11.2023, 15:05 Uhr
Foto: Peter Notbohm.
BLAULICHT

Mehrere Betrugsfälle: Baufirma um fast 150.000 Euro geschädigt

pn; 20.11.2023, 15:05 Uhr
Bergneustadt – 34-jähriger Bergneustadt wird am Landgericht Köln zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt.

Von Peter Notbohm

 

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen Betrugs in zehn Fällen wurde am Kölner Landgericht ein 34-jähriger Bergneustädter verurteilt. In den meisten Fällen hatte der Angeklagte schon zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Den schwersten Vorwurf hatte er allerdings bis zuletzt geleugnet. Nach vier Verhandlungstagen war die Kammer um die Vorsitzende Richterin Cigdem Görmez aber überzeugt, dass der Verurteilte auch bei einer Dortmunder Baufirma einen Schaden von fast 150.000 Euro verursacht hat. Ursprünglich war das Verfahren am Amtsgericht Gummersbach eröffnet worden (OA berichtete).

 

Er soll die Firma im Winter 2020 mit der Baureifmachung eines Grundstücks in Gummersbach beauftragt haben. Dabei soll er darauf gehofft haben, dass sich der abzutragende Fels gewinnbringend veräußern lässt. Statt der rund 150.000 Euro erhielt die Firma aber wohl gerade einmal 6.000 Euro. Die Arbeiten waren daraufhin nach etwa drei Wochen von dem Unternehmen abgebrochen worden. Nutznießer waren laut dem Mann in diesem Fall aber vielmehr zwei Brüder, denen das Grundstück gehört und von denen er behauptete, dass sie ihn beauftragt und ihm auch garantiert hätten, die Kosten zu übernehmen.

 

Die weiteren Taten hatte der Bergneustädter vor allem im Internet begangen und auf einem Kleinanzeigenportal verschiedene Dienstleistungen gegen Vorauszahlung angeboten. Ausgeführt wurden die Tätigkeiten im Anschluss allerdings nicht, auch das Geld wurde nicht zurückgezahlt. Ähnlich verhielt es sich mit dem Verkauf von nicht existenten Mobiltelefonen.

 

Der Verurteilte ist nach eigenen Angaben spielsüchtig und hatte mit dem ergaunerten Geld seine Sucht befriedigt. Seit 2012 stand er jährlich mindestens einmal vor Gericht. Derzeit sitzt er eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ab. Der Prozess hatte sich hingezogen, nachdem die Verteidigung noch mehrere Gutachten beantragt hatte. Diese waren von den Richtern aber weitgehend abgelehnt worden. Görmez sprach in diesem Zusammenhang von der „Kunst der gedrechselten Einlassung“.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und acht Monate Haft gefordert und sprach von einem Angeklagten, „dem das Schicksal seiner Mitmenschen völlig egal ist“. Der Verteidiger des 34-Jährigen hatte auf keine konkrete Strafe plädiert, sah aber den Baustellenbetrug nicht nachgewiesen. In seinem letzten Wort sagte der Bergneustädter, dass er sein Leben nun auf die Reihe kriegen wolle „und nicht nur aus dem Fenster gucken und von einem besseren Leben träumen“.

 

Sätze, die ihm das Gericht nicht abkaufte. Richterin Görmez sprach von „Lippenbekenntnissen“ eines haft- und prozesserfahrenen Menschen: „Sie wissen sehr genau, was sie sagen müssen. Daher wirkten ihre Worte eher befremdlich als überzeugend.“ Eigentlich habe die Kammer den Anspruch einem Verurteilten noch etwas auf den Weg zu geben, „aber bei ihnen haben wir das Gefühl, dass das schon jeder Richter versucht hat. Und trotzdem machen sie sofort weiter, sobald sie das Gefängnis verlassen haben“.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bevor der Bergneustädter die drei Jahre und zehn Monate antreten kann, die unter Auflösung vier weiterer Urteile von den Landgerichten Köln, Koblenz und Siegen gebildet wurden, muss er noch seine aktuelle Haftstrafe absitzen. Zusätzlich ordnete das Gericht eine Einziehung des verursachten Schadens in Höhe von knapp 150.000 Euro an.

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