BLAULICHT
Mehr als 100.000 Euro: Vermögensberater nahm eigenen Kunden aus
Waldbröl – Neuauflage einer Verhandlung wegen des Vorwurfs der Untreue in 66 Fällen nach erfolgreicher Revision - 41-Jähriger wird zu Bewährungsstrafe verurteilt – Von Anfang an geständig.
Von Lars Weber
Wenn man sein Geld in die Hände eines Vermögensberaters gibt, hofft man als Auftraggeber natürlich darauf, dass sich dieses vermehrt. Bei einem Fall, der am Mittwoch am Amtsgericht Waldbröl vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Andreas Dubberke verhandelt wurde, war das Gegenteil der Fall. Der Angeklagte Sven O. (Anm.d.Red.: Name geändert) überwies sich selbst über Jahre hinweg von Konten eines 35-jährigen Geschädigten Geld, mit dem er vorgab, es im Sinne des Opfers anzulegen. Als der Schwindel aufflog, hatte der 35-Jährige 112.370 Euro verloren. Der 41-jährige Angeklagte wurde der gewerbsmäßigen Untreue in 66 Fällen schuldig gesprochen und zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Verlesung der Anklage dauerte etwas länger. Die Staatsanwältin musste jede der 66 Kontobewegungen einzeln vortragen. Dem 41-Jährigen wurde vorgeworfen, zwischen Juli 2019 bis April 2024 in seiner Funktion als Vermögensberater bei einem bekannten Unternehmen von den Konten des 35-jährigen Geschädigten monatlich Summen zwischen 200 und 3.800 Euro auf sein eigenes, privates Konto überwiesen zu haben. Dabei habe er „eine gewisse Entscheidungsfreiheit“ ausgenutzt, die ihm der Geschädigte eingeräumt hatte. Unter anderem soll er auch Wertpapiere verkauft oder einen Bausparvertrag aufgelöst haben.
Es war nicht das erste Mal, dass der Fall am Amtsgericht Waldbröl verhandelt wurde. Bereits im Mai vergangenen Jahres kam es zu einem Urteil. Der geständige Sven O. wurde damals zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Doch rechtskräftig wurde das Urteil nicht. Die Verteidigung legte Berufung ein, und das Oberlandesgericht Köln gab dem statt und sendete das Verfahren geradewegs wieder zurück in die Marktstadt. Das OLG hatte mehrere Rechtsfehler zu beanstanden. Dazu gehörte unter anderem, dass das Geständnis nicht ausreichend überprüft worden sei. Außerdem wurde nicht berücksichtigt, dass der Angeklagte dem Geschädigten bereits etwas Geld zurückgezahlt habe. Weiter gab es zwei andere, vergangene Urteile, die der Gesamtstrafe hätten angerechnet werden müssen – inzwischen sind die beiden Geldstrafen bereits abbezahlt und das Vorstrafenregister leer.
Dementsprechend galt es diesmal, den Fall intensiver aufzuarbeiten – inklusive Zeugen und diversen Verlesungen von Beweismaterial. Nicht verändert hatte sich die Bereitschaft des Mandanten von Rechtsanwalt Dr. Peter-René Gülpen, sich in der Sache einzulassen und sämtliche Tatvorwürfe einzuräumen – dies hatte er schon in der ersten Vernehmung durch die Polizei getan, wie sich der zuständige Beamte als Zeuge ebenfalls erinnerte. Zu der Zeit der Vorwürfe habe er sich in finanzieller Not befunden. Die Einnahmen seiner Arbeit reichten nicht zum Leben aus. Das veruntreute Geld sollte als eine Art „Überbrückung“ herhalten und zurückgezahlt werden, wenn sich die Zeiten geändert hätten. „Luxus hat er nicht angehäuft“, betonte der Verteidiger.
Wie aus der Aussage des geschädigten 35-Jährigen hervorging, redete sich Sven O. aus Nachfragen zu den Überweisungen geschickt heraus. Die Sache flog schließlich auf, als der 35-Jährige sein Geld für die Investition in eine eigene Immobilie benötigte. Darauf hatte der 41-Jährige keine Antworten mehr. Der Geschädigte musste sich privat Geld leihen und Schulden machen, um den Hauskauf zu realisieren. Sven O. zeigte er an.
Bereits vor dem Prozess unterschrieb der Angeklagte ein notariell beglaubigtes Schuldanerkenntnis über eine Summe von 150.000 Euro. Darin sichert er zu, dass Geld in seinem wirtschaftlich machbaren Rahmen zurückzuzahlen. Der vereinbarte Betrag liegt höher als die Schadenssumme, weil der Geschädigte etwaige Gewinne, die ihm durch die Nicht-Anlage des Geldes durch die Lappen gegangen sind, aufgeschlagen hat. Verhandelt hatte der Angeklagte diese Summe nicht mehr. Seitdem hat er seit Anfang 2025 monatlich 100 Euro – insgesamt also 1.500 Euro – überwiesen. Der Beitrag soll sich auf mehr als 1.000 Euro monatlich erhöhen, sobald der 41-Jährige seine angefangene Ausbildung – er wechselt aus dem Finanzsektor in die Pflege – abgeschlossen hat. Vor Gericht nutzte er die Gelegenheit, sich bei dem 35-Jährigen zu entschuldigen.
Die Staatsanwaltschaft wäre nach Ende der Beweisaufnahme bei der im ersten Urteil ausgesprochenen Strafe über ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung und der Einziehung der 112.370 Euro geblieben. Daran änderten auch die bislang geringen Ausgleichszahlungen oder die älteren Urteile nichts. Das bewertete Verteidiger Dr. Gülpen anders. Wenn die Geldstrafen der vergangenen Urteile in die Gesamtstrafe für die Untreue eingerechnet worden wären, müsse es zwingend ein paar Monate weniger geben. Auch die Zahlungen seines Mandanten an den Geschädigten sowie das Schuldanerkenntnis gehörten stärker gewürdigt. Nicht zuletzt laufe das Verfahren aufgrund der Fehler des Gerichts nun schon viel länger als nötig. Es könne also unmöglich dasselbe Urteil gesprochen werden wie vor rund einem Jahr.
Zumindest hier stimmte ihm das Schöffengericht nach längerer Beratung zu. Richter Dubberke verurteilte den 41-Jähirgen zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Übernahme der Kosten des Verfahrens und die Einziehung der 112.370 Euro. Außerdem stellte er dem Angeklagten einen Bewährungshelfer zur Seite, der auch die Zahlungen an den Geschädigten im Blick haben soll. Das Gericht würdigte, dass die Verfahrensdauer durch handwerkliche Fehler der Justiz in die Länge gezogen wurde. Weiteren Spielraum, die Strafe zu reduzieren, sahen Richter und Schöffen nach eingehender rechtlicher Prüfung aber nicht. Dafür sei der Schaden auch schlicht zu hoch, der dem Geschädigten entstanden ist.