Waldbröl – Ein 20-Jähriger soll ein Auto, in dem zwei seiner Exfreundinnen saßen, mit rohen Eiern beworfen haben – Vor dem Amtsgericht musste er sich wegen Beleidigung und Nötigung verantworten.
Was sich gestern im Amtsgericht Waldbröl abgespielt hat, war durchaus kurios. Passend zu den Osterfeierlichkeiten, die an diesem Wochenende anstehen, drehte sich dort in einer Gerichtsverhandlung schon am Gründonnerstag alles ums Ei. Die Staatsanwaltschaft warf Mitja A. (Anm. d. Red.: Alle Namen geändert) aus Gummersbach Beleidigung und Nötigung vor. Am 11. Februar 2025 soll der heute 20-Jährige um 20:20 Uhr mit zwei anderen Jungs in Waldbröl auf der B256 unterwegs gewesen sein – ebenso wie Laura C., die mit zwei Exfreundinnen des Angeklagten im Auto saß.
Laut Anklage soll Mitja A. hinter den drei Frauen hergefahren sein und dabei die Lichthupe betätigt haben. Auf Höhe der Kreissparkasse soll Laura C. rechts rangefahren sein. Mitja A. soll sie überholt haben, mehrere rohe Eier auf das Auto der Morsbacherin geschmissen haben und dann weitergefahren sein. Als die 20-Jährige wieder hinter dem Angeklagten fuhr, soll er vor einem Kreisverkehr auf der B256 eine Vollbremsung gemacht und damit auch Laura C. zu einer Gefahrenbremsung genötigt haben. Angeklagt wurde der Gummersbacher deshalb wegen Beleidigung und Nötigung.
„Das stimmt so nicht“, sagte Mitja A., der ohne einen Rechtsbeistand zu der Verhandlung gekommen war. Zwar sei er mit den beiden Jungs unterwegs gewesen – doch es sei Laura C. gewesen, die ihren Wagen gewendet habe und dann hinter ihm hergefahren sei. Hinter ihr sei er erst ab dem Kreisverkehr am REWE gewesen; aber die Lichthupe habe er nicht benutzt. „Die haben dann bei der Kreissparkasse gehalten. Da habe ich ein Ei geworfen. Das gebe ich zu“, sagte der 20-Jährige. Weitere Eier will er aber nicht geworfen haben. Auf Fotos der Polizei sind zwei zerschlagene Eier auf dem Auto der Morsbacherin zu erkennen – eins an der Windschutzscheibe, ein anderes an der Heckscheibe. „Das haben die selber gemacht mit dem zweiten Ei“, sagte der Angeklagte.
Nach der Aktion an der Kreissparkasse sei Laura C. ihm bis zum Kreisverkehr an der Aral-Tankstelle hinterhergefahren. „So wie es da steht ist es gelogen. Ich habe keine Gefahrenbremsung gemacht“, sagte er. Im Gegenteil: Laura C. sei ihm zu dicht aufgefahren. „Zwei Zeuginnen sind meine Exfreundinnen. Die haben sich zusammengetan“, sagte Mitja A. Von einem Unfall, den die drei Frauen dann in dem Kreisverkehr hatten, will er nichts mitbekommen haben. Richter Dubberke fragte nochmal nach dem Ei, das der 20-Jährige geworfen habe. „Ein Ei lag in meiner Tür. Das war nicht gezielt dafür. Das habe ich wahrscheinlich von Mama mitgenommen“, antwortete der Angeklagte.
Laura C. schilderte die ganze Sache anders. „Mitja war hinter uns und hat das Fernlicht angemacht“, sagte sie. Durch das Licht sei die geblendet worden. An der Kreissparkasse habe sie angehalten. Ein Ei sei dort auf die Heckscheibe ihres Autos geworfen worden. Am Kreisverkehr bei der Aral-Tankstelle habe Mitja dann eine Vollbremsung gemacht. „Die Bremsung kam aus dem Nichts“, sagte die 20-Jährige. Auch sie habe dadurch eine Gefahrenbremsung machen müssen. Als sie in den Kreisel reinfahren wollte, sei ein zweites Ei auf ihr Auto geworfen worden – dann auf die Windschutzscheibe. Wer das Ei geworfen habe, konnte sie aber nicht sagen.
Im Kreisverkehr ist Laura C. dann mit dem Fahrzeug einer 36-jährigen Frau aus Wissen zusammengestoßen. Ihr Auto soll danach ein Totalschaden gewesen sein. Mitja A. soll daraufhin, wie eine der Beifahrerinnen aussagte, mehrfach lachend und hupend an ihnen vorbeigefahren sein. Vor Ort war auch die Unfallgegnerin von Laura C. Sie sei bereits im Kreisverkehr gewesen, als sie die beiden genannten Autos gesehen habe. „Ich habe gedacht: ‚Die werden doch wohl nicht fahren‘“, sagte die 36-Jährige. Das erste Auto habe es noch geschafft, das zweite ist dann in sie reingeschlagen. Direkt nach dem Unfall soll Laura C. zur ihr gesagt haben: „Der hat mich ausgebremst und mit Eiern beworfen.“
Mitja A. hat bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister. Die Jugendgerichtshilfe sieht bei dem 20-Jährigen eine Reifeverzögerung und hat deshalb die Anwendung des Jugendstrafrechts vorgeschlagen. Der Staatsanwalt sah es als erwiesen an, dass Mitja A. sich der Beleidigung (an der Kreissparkasse) sowie einer Beleidigung in Tateinheit mit Nötigung (am Kreisverkehr) strafbar gemacht habe. Er könne sich nicht vorstellen, dass das zweite Ei nicht auch aus dem Auto des Angeklagten geworfen worden ist. „Das widerspricht dem gesunden Menschenverstand“, sagte er. Auch der Staatsanwalt sprach sich für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht aus, forderte eine Geldauflage von rund 1.000 Euro und ein Fahrverbot von zwei Monaten.
Richter Dubberke verurteile den 20-Jährigen schließlich wegen Beleidigung und Beleidigung in Tateinheit mit Nötigung. Die Geldstrafe setze er mit 1.500 Euro sogar deutlich höher an. Damit liege diese ungefähr in Höhe des Monatsgehaltes des Angeklagten. Außerdem sprach er ein zweimonatiges Fahrverbot aus. „Sie müssen es spüren“, machte der Richter deutlich. „Das ist fast eine lustige österliche Geschichte“, sagte er – doch mit gravierenden Konsequenzen, denn der Sachschaden an Fahrzeugen war hoch. „Ich glaube nicht, dass das Eierwerfen spontan war. Das war gezielt und geplant. Alles andere ist Unsinn.“ Dass sich die Zeuginnen abends nach dem Unfall noch selbst ein Ei aufs Auto geklebt hätten, bezeichnete der Richter als vollkommen absurd. „Das ist eine komplett lebensfremde Geschichte. Ich glaube Ihnen davon kein Wort. […] Wenn so etwas nochmal passiert, ist der Führerschein schnell weg.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.