BLAULICHT
Kinderpornografie: Reichshofer (58) hortet hunderte Fotos und Videos auf seinen Geräten
Reichshof/Waldbröl – Am Amtsgericht Waldbröl ist ein Reichshofer wegen dem Besitz und der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – Er glaubt bis zuletzt keine pädophilen Neigungen zu haben.
Von Peter Notbohm
„Ich habe zu Kindern keine Neigungen!“ Bei dieser Aussage blieb Stefan B. (Anm.d.Red.: Name geändert) bis zuletzt. Ein Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl sah das anders und verurteilte den Reichshofer (58) wegen Besitzes, Drittbesitzverschaffung und Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zusätzlich muss er an mindestens drei Anbahnungsgesprächen im Hinblick auf eine Therapie teilnehmen und eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.
Stefan B. habe zwar kein Kind angefasst oder Fotos und Videos hergestellt und trotzdem sei er mitschuldig, an dem, was Kindern widerfahre, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Dubberke im Rahmen seiner Urteilsverkündung: „Jeder, der solche Videos abruft, macht sich mitschuldig. Gäbe es keine Konsumenten, würden sie auch nicht hergestellt. Moralisch sind sie mitverantwortlich!“
Er riet dem Reichshofer dazu, dringend eine Therapie bezüglich seiner pädophilen Neigungen anzugehen: „Sie haben ein sehr großes Interesse zu ganz jungen Mädchen mit einem eindeutigen Hang in Richtung Pädophilie. Daran müssen Sie ganz dringend arbeiten. Die Anbahnungsgespräche sind wichtig für ihre positive Sozialprognose. Wenn Sie diese Einsicht nicht in den Kopf kriegen, dass da etwas bei Ihnen nicht stimmt, wird die Bewährung schief gehen“, so Dubberke weiter.
Angeklagt war Stefan B., weil bei einer Hausdurchsuchung auf einem Handy, einem Laptop und einem Tablet insgesamt 627 Fotos und 15 Videos mit überwiegend kinderpornografischem Material gefunden worden waren. Auf die Spur waren die Ermittler dem Mann gekommen, weil er im November 2023 zunächst über die Dating-App Lovoo mit einer damals 18-Jährigen aus Essen gechattet hatte. Das Gespräch lenkte der Reichshofer damals schnell in eine sexualisierte Richtung. In den vor Gericht verlesenen Chatverläufen hatte er sich damit gebrüstet, schon mit zwei 15-jährigen Mädchen geschlafen zu haben.
Später soll er der Essenerin über den Messenger Telegram auch zwei einschlägige Fotos zugeschickt haben. Die Ermittler fanden auch einen weiteren Chat, bei dem aber nicht ermittelt werden konnte, mit wem Stefan B. dort geschrieben hat. Die Richter gehen davon aus, dass es sich um einen weiteren Pädophilen gehandelt haben könnte, der sich nur als Kind ausgegeben hatte.
Dem Gericht tischte Stefan B. zu Beginn des Prozesses seine ganz eigene Version auf, wie die Dateien auf seinen Geräten gelandet waren. Er berichtete von einer Beziehung mit einer bisexuellen Frau, aus der ein Kontakt zu einer weiteren Frau entstanden sei. Beide hätten Zugang zu seiner Wohnung und seinen Sachen gehabt, deutete er an, dass die beiden die Fotos und Videos heruntergeladen haben könnten. Er habe nicht gewusst, was auf seinen Geräten lagert und sei nur von normalem pornografischem Material ausgegangen, behauptete er.
Den Chat mit der Essenerin gab er hingegen zu: „Ich wollte mal gucken, wie weit solche Frauen gehen.“ Erst auf die ungläubigen Gesichter seitens des Gerichts und auf das dringende Anraten seines Anwalts gestand er doch sämtlich Vorwürfe – wenn auch eher widerwillig und mit mancher Relativierung. Richter Dubberke sagte später in seinem Urteil, dass der Angeklagte seinen Kopf so eben noch aus der Schlinge gezogen habe und sprach von einer „anfänglichen Räuberpistole“, wegen der das Gericht zwei Verhandlungstermine für die Nachermittlungen gebraucht habe.
Belastet wurde der Reichshofer neben den gefundenen Fotos und Videos vor allem durch die Aussage der inzwischen 21 Jahre alten Essenerin. Sie berichtete, dass sie nicht habe wegsehen können, als der Mann ihr von seiner Vorliebe für Minderjährige geschrieben habe. „Ich hatte die Hoffnung, dass er sich verhaspelt und ich etwas vorweisen kann, um eine Straftat nachzuweisen“, sagte sie vor Gericht. Belastet wurde Stefan B. aber auch von einer ehemaligen Arbeitskollegin (24), die sich über zwei Jahren teilweise um seine Wohnung gekümmert hatte. Auch ihr soll der Reichshofer irgendwann einen Pornoclip zugeschickt haben, woraufhin die Frau den Kontakt abbrach. Von seinen pädophilen Neigungen habe sie aber nie etwas mitbekommen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten jeweils eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert, was den Richtern aber nicht ausreichte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.