BLAULICHT

Kinderpornografie: Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe

lw; 27.08.2020, 14:30 Uhr
BLAULICHT

Kinderpornografie: Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe

lw; 27.08.2020, 14:30 Uhr
Gummersbach – 42-Jähriger soll jungen Mädchen im Internet Bilder seines Geschlechtsteils gesendet und ein kinderpornografisches Video besessen haben - Verfahren zunächst ausgesetzt.

Von Lars Weber

 

Hat Mark R. (Anm.d.Red.: Name geändert) über „Momio“, ein soziales Netzwerk im Internet für Kinder, junge Mädchen angeschrieben, Bilder von seinem Penis verschickt und in manchen Fällen sie auch aufgefordert, ihm Fotos oder Videos von ihrem Intimbereich zu schicken? Hat Mark R. darüber hinaus ein kinderpornografisches Video besessen, das bei einer Durchsuchung auf seinem Computer gefunden wurde? Das sind die schwerwiegenden Vorwürfe, gegen die sich der 42-Jährige seit heute vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantwortet muss. Am ersten Prozesstag machten der Vater zweier Töchter im jugendlichen Alter und sein Verteidiger klar: Mit den Chats im Internet will Mark R. nichts zu tun gehabt haben. Und auch für das Video gibt es eine Erklärung.

 

Doch bevor sich der Rechtsanwalt und sein Mandant äußerten, wurde dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef die Anklageschrift vorgelesen. Und die hatte es in sich. Es geht um acht Fälle, in denen sich Mark R. unter zwei Pseudonymen bei dem sozialen Netzwerk „Momio“ bei Mädchen im Alter zwischen elf und 14 Jahren gemeldet haben soll. Dabei soll er sich jeweils als 14-jähriger Junge ausgegeben haben. Die Vorgehensweise war immer ähnlich. Nach kurzem Gespräch soll der Angeklagte die Mädchen gefragt haben, ob er ihnen ein Bild von seinem Penis zusenden könne. Manche Chatpartnerinnen seien auf das Angebot eingegangen, andere wollten keine Bilder bekommen, bekamen sie aber trotzdem.

 

Häufig folgten den ersten Fotos Aufforderungen, dass die Mädchen selbst sexuelle Handlungen an sich selbst vornehmen und pornografisches Material schicken sollten. Einige kamen diesen Aufforderungen auch nach. Die Staatsanwältin verlas dabei viele anzügliche und eindeutige Zitate, wie der Angeklagte sich in den Gesprächsverläufen geäußert haben soll. Sämtliche Chats dieser Art haben am 5. und 6. Juli 2017 stattgefunden, meist in den Morgenstunden. Der neunte und letzte Punkt der Anklageschrift kam erst rund eineinhalb Jahre später dazu, als die Polizei im Februar 2019 bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten auf einem Computer ein kinderpornografisches Video fand.

 

„Mein Mandat hat mit dem Video nichts zu tun“, erklärte der Verteidiger. Dieses stamme aus einer Chatgruppe der Schulklasse der älteren Tochter. In dieser sei das Video geteilt worden, was auch bis zur Klassenlehrerin vorgedrungen sei. Als Beweismittel legte der Anwalt eine Mail von dieser vor. Darüber hätte die Ehefrau des Angeklagten mit der Tochter über das Video gesprochen und es sei auf den PC gelangt - ohne das Wissen des 42-Jährigen. Was die anderen Vorwürfe angeht, spekulierten Verteidiger und Angeklagter, dass Unbekannte sich Zugang zu dem ungesicherten WLAN verschafft haben könnten, um den Kontakt zu den Mädchen zu suchen. Die verwendeten Penisfotos seien private Aufnahmen, die er mit seiner Ehefrau geteilt habe. Bei den Unbekannten könne es sich um Fahrer von Lastwagen handeln, die in der Nähe des Wohnhauses parkten.

 

Nach den Ausführungen von Mark R. beantragte die Staatsanwältin, dass ein Sachverständiger zunächst klären solle, wie das kinderpornografische Video auf den heimischen PC gelangt ist. Bis zu einem Ergebnis ist das Verfahren ausgesetzt, der zweite angedachte Termin der Verhandlung im September wird aufgehoben.

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