BLAULICHT

Kinder-Pornografie: Bewährungsstrafe für Nümbrechter

pn; 13.06.2022, 06:00 Uhr
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Kinder-Pornografie: Bewährungsstrafe für Nümbrechter

pn; 13.06.2022, 06:00 Uhr
Waldbröl - 27-Jähriger hatte mehrere Fotos öffentlich auf Flickr hochgeladen - Nümbrechter leidet an psychischer Erkrankung.

Er könne sich selbst nicht erklären, warum er die Bilder gesammelt und verbreitet habe, sagte Andreas M. (Anm.d.Red.: Name geändert) – wahrscheinlich sei es eine Art Neugier gewesen. Der 27-jährige Nümbrechter musste sich nun vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. Der Vorwurf: Der Besitz und die Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Zwischen dem 29. Mai 2019 und dem 15. März 2021 soll der Mann über mindestens 25 einschlägige Bilder von Kindern im Grundschul- und Kindergartenalter auf der weltweit größten Fotografen-Community „Flickr“ öffentlich hochgeladen haben. Dazu über Filehoster Kontakt zu anderen Pädophilen gesucht und sich auf diesem Weg mehrere Dateien von einem Clouddienst auf sein Handy heruntergeladen haben.

 

Die Polizei war auf den 27-Jährigen – wie in vielen anderen Fällen in den vergangenen Monaten - durch Hinweise aus den USA aufmerksam geworden. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden auf seinem Smartphone und seinem Laptop 23 Bilder gefunden, dazu 43 Videos, die er sich über Telegram verschafft haben soll. Weitere Fotos habe er schon im Vorfeld gelöscht, gab er zu. Dass es sich trotz eines vollumfänglichen Geständnisses des Nümbrechters um keinen ganz einfachen Fall handelte, musste das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Carsten Becker allerdings schnell feststellen.

 

Zusammengekauert unter der Kapuze seines schwarzen Hoodies und hinter einer schwarzen Mund-Nasen-Bedeckung versteckt, saß Andreas M. auf der Anklagebank und antwortete nur sehr leise auf die ihm gestellten Fragen. Sein Aufzug und Verhalten hatte allerdings nicht nur mit seiner Scham zu tun, sondern auch mit seiner Erkrankung. Denn der 27-Jährige leidet seit der 8. Klasse an einer Depression, hat laut einem Arzt leicht autistische Züge und ist seelisch schwer erkrankt – gleich drei ärztliche Gutachten attestieren ihm eine schwere psychische Erkrankung aus dem Bereich der Persönlichkeits- und Entwicklungsstörung. So hat er unter anderem eine Sozialphobie und damit Angst vor anderen Menschen.

 

In Nümbrecht lebt er im Betreuten Wohnen, will nach einer gemeinsamen Entscheidung mit den Einrichtungsträger aber bis Ende des Jahres wieder in Richtung Bonn in die Nähe seiner Eltern ziehen. Ein Therapiewunsch bestehe ausdrücklich, sagte er. Seinen Tag verbringt der junge Mann nur mit zocken und einkaufen. „Wir haben hier einen Täter mit einer besonderen Geschichte. Ich will eine sachgerechte Lösung für ihn“, bat seine Pflichtverteidigerin Dagmar Schorn, darum auf keinen Fall eine Geldstrafe anzuwenden, sondern ihren Mandanten mindestens zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen, damit er Unterstützung durch einen Bewährungshelfer erhält.

 

Eine Argumentation, mit der Schöffengericht und auch die Staatsanwaltschaft letztlich etwas anfangen konnten: Andreas M. wurde zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dazu bekommt er für drei Jahre einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Richter Becker folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin.

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