Waldbröl – 69-Jährigem wurde unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt vorgeworfen – Gericht verurteilte den Mann letztlich wegen sexueller Belästigung und einer exhibitionistischen Handlung.
Von Lars Weber
Zu einer Geldstrafe über 1.500 Euro wegen sexueller Belästigung und einer exhibitionistischen Handlung vor Kindern verurteilt worden ist vom Waldbröler Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Andreas Dubberke der 69-jährige Peter T. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert). Ihm wurde zunächst noch sexueller Missbrauch und sexuelle Handlungen vor Kindern ohne Körperkontakt vorgeworfen. Die Zeugen waren die Kinder, vor denen sich der Waldbröler entblößt gezeigt haben soll. Die Elf- bis 14-Jährigen belasteten den Angeklagten deutlich.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen zurück in die Jahre 2024 und 2023. Bereits vor rund drei Jahren soll der 69-jährige Rentner die damals acht Jahre alte Olivia über mehrere Sekunden im Intimbereich berührt haben, als er sie von einem elektrischen Spielzeugquad herunterheben wollte. Zudem soll er sie dabei gefragt haben, ob sie ihn in seine Wohnung begleiten möchte, was das Mädchen aber ablehnte.
Der zweite Vorfall geschah am 6. April 2024. Olivia hielt sich mit ihrem Cousin und ihrer Cousine auf der Straße auf. Gegen 19:30 Uhr soll dann der Angeklagte auf sich aufmerksam gemacht haben. Er soll an seinem Fenster gestanden haben mit heruntergelassener Hose und an seinem Glied manipuliert haben. Die Kinder liefen weg, nachdem sie die Situation kurz beobachtet haben.
Der Angeklagte bestritt den ersten Vorfall ausdrücklich. Er habe immer wieder Kontakt mit den Kindern in der Straße gehabt, das sei nichts Besonderes gewesen. Sie seien meist auf ihn zugekommen. An jenem Tag hatte er gerade ein altes Spielzeugquad repariert gehabt. Solche Spielzeuge habe er damals im Internet weiterverkauft. Olivia habe das Gefährt Probefahren wollen. In seiner Garage angekommen habe er verhindern wollen, dass sie weiterfährt, weil er die Gefahr eines Unfalls gesehen habe – deshalb habe er sie festgehalten und runtergehoben. Allerdings habe er sie nicht im Schritt berührt.
Olivia selbst, inzwischen elf Jahre alt, erinnerte sich anders an den Vorfall, und beschrieb, dass die Hand des Angeklagten grob an ihrem Intimbereich war und dort „drei bis vier Sekunden gerüttelt“ hätte. Sie habe sich sehr unwohl gefühlt und Angst bekommen, als er dann auch noch gefragt habe, ob sie zu ihm mitkommen möchte. Zu dieser Zeit waren sich die Eltern unsicher, ob dies wirklich so passiert sei, erklärte die Mutter Olivias, weshalb nicht direkt die Polizei gerufen wurde. Dies änderte sich erst als langsam weitere Situationen passierten. So soll Peter T. Olivia zum Beispiel auch einmal in sein Auto eingeladen haben.
Und dann kamen Olivia und ihre Cousine (heute 14) und ihr Cousin (heute 11) im April 2024 zu den beiden Müttern gelaufen. Vor Gericht schilderte alle drei Kinder in ruhigen Worten, was sie gesehen hatten. Alle drei sagten, dass sie deutlich den Penis des Angeklagten gesehen hätten, nachdem der 69-Jährige an seinem Fenster gestanden und auch durch Pfiffe auf sich aufmerksam gemacht habe. Aber: Die Kinder konnten sich nicht dran erinnern, dass der Mann sein Glied in der Hand gehalten und eindeutige Bewegungen gemacht habe. Rechtlich gesehen ein wichtiger Unterschied.
Die Erinnerungen des Angeklagten selbst an diesen Tag waren sehr lückenhaft. Er habe sich in „einem Ausnahmezustand“ befunden. Er habe kurz zuvor eine Krebsdiagnose bekommen, zudem habe er erfahren, dass eine Nachbarin gestorben sei. Aufgewühlt hatte ihn zusätzlich noch der Besuch am Grab seines Sohnes, der vor 20 Jahren gestorben ist. All dies habe „viel ausgelöst“ und er habe sehr viel Alkohol getrunken. Peter T. glaubte, dass er nackt nur mit einem Bademantel bekleidet am Fenster gestanden habe. „Es hat eine Interaktion mit den Kindern gegeben.“ Er hatte sich gewundert, dass die Kinder um diese Zeit noch draußen waren.
Die nächste Erinnerung sei dann aber auch schon, wie er leicht bekleidet im Hausflur stand, die Mütter der Kinder schreiend vor ihm, während er sich eine Fußmatte vor seinen Unterkörper hielt. Die Mütter sagten später aus, dass sie den Mann aufsuchen wollten, nachdem die Kinder ihnen alles erzählt hatten. Sie hätten ihn vor der Haustür gesehen, wie er die Kinder beobachtete. Er habe sich dann ins Haus verzogen. Als sie reingingen, habe er an seinem Glied manipuliert. „Ich habe keine pädasexuelle Neigungen, nie gehabt!“, sagte der Angeklagte. Seit einer OP sei er zudem impotent.
Die Verteidigung forderte nach Ende der Beweisaufnahme einen Freispruch für ihren Mandanten. Einen Vorsatz könne man ihm weder für das eine Tatgeschehen noch für das andere nachweisen. „Nacktheit ist nicht strafbar.“ Bei dem Vorwurf aus dem Jahr 2023 könne es möglichweise eine Berührung gegeben haben, aber eigentlich habe Peter T. das Mädchen nur herausheben wollen. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und glaubte den Aussagen der Kinder. Sie beantragte die Geldstrafe über 1.500 Euro wegen sexueller Belästigung und einer exhibitionistischen Handlung.
Dem folgte das Schöffengericht. Zwar habe sich der Sachverhalt etwas anders dargestellt als ursprünglich angeklagt. Richter Dubberke führte aber aus, dass sie durchaus eine sexuelle Motivation erkennen. „Dafür reicht es schon, dass er will, dass er nackt gesehen wird. Dieses Ziel hatte er, die Kinder sollten ihn so sehen.“ Die Aussagen der Kinder seien „bemerkenswert detailliert und einheitlich“ gewesen. „Es gab praktisch keine Widersprüche.“ Beim ersten Vorfall habe vor allem die Frage, ob das Mädchen noch mit ihm kommen möchte, eine sexuelle Motivation für die vorherige Berührung gezeigt. „Kleine Unterschiede geben der Handlung hier ein ganz anderes Gewicht.“ Dubberke machte deutlich, dass Peter T. in der Nachbarschaft klar angezählt sei. Man werde bei ihm genau hinsehen.