BLAULICHT
Jede Menge Drogen besessen: Wie viel ist die Einsicht des Angeklagten wert?
Waldbröl – Vorbestrafter 49-Jähriger hortete bei sich zu Hause Marihuana, Haschisch und Kokain – Vor Gericht räumt er alles ein und erzählt von seiner aktuellen Lebenssituation – Gericht fehlen Akten für eine Entscheidung.
Von Lars Weber
Das Thema Drogen begleitet Ingo K. (Anm.d.Red.: Name geändert) schon fast sein ganzes Leben. Mit 15 Jahren probierte er das erste Mal Cannabis, später kommen auch Amphetamin und Kokain phasenweise dazu. Jahre, wo er dank guter Beschäftigung seine Sucht unter Kontrolle hat, wechseln sich ab mit Momenten, die ihn vor Gericht und auch schon im Gefängnis enden lassen. Vor Gericht hat der inzwischen 49-jährige Reichshofer nun erneut gestanden. Am Montag musste er sich wegen des Besitzes nicht geringer Mengen von Drogen verantworten. Da er den Besitz selbst uneingeschränkt eingestand, ging es für das Schöffengericht um die Vorsitzende Richterin Svenja Defourny um die Frage: Wie soll es mit Ingo K. weitergehen?
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, dass man bei ihm bei einer Hausdurchsuchung am 1. Oktober 2024 in der Gemeinde Reichshof nicht geringe Mengen Betäubungsmittel gefunden habe. Dabei habe es sich um Marihuana (mehr als 200 Gramm), Haschisch (52 Gramm) und auch Kokain (9,5 Gramm) gehandelt.
Verteidiger Udo Klemt verlas zunächst eine Erklärung, bevor Ingo K. auch auf Rückfragen antwortete. Die Anklage sei zutreffend. Warum er so viele Drogen bei sich gehabt habe? „Das war übertrieben, ich habe eben zugeschlagen. Ich wollte mir aber keine goldene Nase verdienen.“
Dem Geständnis folgte eine Zusammenfassung des bisherigen Lebenswegs des 49-Jährigen. Klemt bescheinigte seinem Mandanten eine hohe Intelligenz, weshalb er den Start der „Drogenkarriere“ in der achten Klasse anlässlich dafür sehe, dass Ingo K. den Hauptschulabschluss machte und kein Abitur. Dank der Vermittlung seines Vaters lebte der Reichshofer nach der Schule für mehr als zehn Jahre in einer therapeutischen Lebensgemeinschaft. In diesem Jahrzehnt war er nur ein paar Monate nicht in diese Gemeinschaft, wo er auch arbeiten konnte, eingebunden – und wurde prompt straffällig.
Bergab ging es, nachdem er die Gemeinschaft verlassen hatte. Er musste in Haft. Einer cleanen Phase über fünf Jahre schloss sich ein Rückfall und rund zwei Jahre Gefängnis an. Ingo K. kam wieder auf die Beine, machte eine Schulung, aber irgendwann bog er erneut falsch ab. „Der 1. Oktober 2024 ist eine Zäsur in seinem Leben“, sagte Klemt. Er habe inzwischen einen unbefristeten Job (noch in der Probezeit), bald ein eigenes Auto und er wohne in direkter Nähe seiner Eltern, um die er sich kümmere. Unterhalt zahle er für sein Kind, das inzwischen sieben Jahre alt ist. Da die Mutter zum Pflegefall geworden sei, könne dort mehr Verantwortung auf ihn zukommen.
Vor allem aber, so Klemt, sei sein Mandant seit Oktober 2024 frei von Drogen. Allerdings wurde diese Aussage schnell verwässert. Zunächst durch den Angeklagten selbst, der sagte, schon seit Jahren kein Amphetamin mehr zu nehmen, Marihuana aber erst sei etwa zwei Monaten nicht mehr. Dem Koks habe er seit diesem Tag im Oktober aber tatsächlich entsagt. Dem entgegen stand der Bericht der Bewährungshelferin, nach dem der Angeklagte seinen letzten cleanen Drogentest im Oktober 2023 abgeliefert habe. Einer Aufforderung Ende 2024 sei er nicht nachgekommen, dafür habe er im März 2025 Kokainkonsum eingeräumt.
Diese Unstimmigkeiten nährten Zweifel des Gerichts am Lebenswandel des Angeklagten. Um sich ein weiteres Bild zu machen, fehlten aber weitere Akten vom Landgericht. Man einigte sich darauf, die aktuelle Verhandlung zunächst auszusetzen. Erst im Mai soll die Verhandlung neu starten. Dann mit den nötigen Akten, aber auch mit möglichst aktuellen Drogentests. Mit anderen Worten: Bis dahin soll Ingo K. zeigen, dass er sein Leben im Griff hat.