BLAULICHT
Illegale Cannabisplantage: Waldbröler (32) kommt mit Bewährungsstrafe davon
Waldbröl – Eine längst stillgelegte Cannabisplantage in Nümbrecht ist einem Familienvater nun zum Verhängnis geworden, obwohl die Pflanzen kaum nutzbar waren.
Von Peter Notbohm
Wegen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge wurde am Montag ein Waldbröler (32) am Amtsgericht Waldbröl von einem Schöffengericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Tim L. (Anm.d.Red.: Name geändert) wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bis zu einer Durchsuchung am 1. März 2024 in einer Scheune in der Nümbrechter Ortschaft Heddinghausen eine professionelle Cannabisplantage betrieben zu haben. Neben entsprechendem Zubehör waren damals auch 8,1 Kilogramm Cannabispflanzen sichergestellt worden. Der Wert der nicht geringen Menge wurde damit selbst nach dem neuen Cannabis-Gesetz der alten Ampel-Regierung um das 48-fache überschritten.
Vor Gericht zeigte sich Tim L. geständig. Er habe wegen eines Erbstreits dringend Geld benötigt, um Erben auszuzahlen, behauptete er vor Gericht. Das habe allerdings weniger gut funktioniert. „Ich war nicht sehr talentiert“, so der 32-Jährige. Zudem habe er schnell gemerkt, dass dies der falsche Weg für ihn sei. Er habe Panikattacken entwickelt, weil er sich mehr und mehr von der Polizei verfolgt gefühlt habe. Zum Zeitpunkt der Razzia habe er die Plantage bereits seit einem Jahr nicht mehr vertrieben, nachdem er dort zuvor anderthalb Jahre Cannabispflanzen angebaut habe.
Das Marihuana habe er an einen Dealer weiterverkauft. Wirklich gewinnbringend sei das allerdings nicht gewesen, behauptete er und sprach von einem Minusgeschäft: „Die Lampen habe ich selbst gebaut, die Lüftung musste ich kaufen.“ Außerdem sei die Ware nicht verkehrsfähig gewesen, weil sie „gezwittert“ habe. Durch das Ausbilden sowohl männlicher als auch weiblicher Blütenmerkmale habe das Marihuana erheblich an Wert verloren. Zwar hätte man die Pflanzen noch zu Haschisch verarbeiten können, dazu würde ihm aber das Wissen fehlen, so der 32-Jährige.
Zumindest ins Schwimmen kam er bei der Frage, warum er die Pflanzen nicht entsorgt habe, wenn er die Plantage aufgegeben habe. „In die Biotonne konnte ich sie ja nicht tun und ich dachte in der Kühltruhe riecht es nicht. Später wollte ich sie vergaben“, antwortete er leicht zögerlich. Zudem sei er nach einem Jobwechsel bei seinem neuen Arbeitgeber zeitlich stark beansprucht gewesen.
Das Schöffengericht um die Vorsitzende Richterin Svenja Defourny folgte im Anschluss den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die jeweils eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert hatten. Zugute kam Tim L. dabei, dass er bislang nicht vorbestraft ist, in Lohn und Brot steht und eine Familie hat. Aus diesem Grund wurde auch auf einen Bewährungshelfer verzichtet. „Sie machen nicht den Eindruck, als bräuchten die grundlegende Unterstützung. Trotzdem ist das absolut kein Freispruch“, so die Richterin. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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