BLAULICHT

Hunderte Dateien: Kinderporno-Prozess vorerst ausgesetzt

pn; 01.05.2026, 12:00 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Ein Reichshofer ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Der Prozesstag am Amtsgericht Waldbröl endete am Donnerstag ohne Urteil.
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Hunderte Dateien: Kinderporno-Prozess vorerst ausgesetzt

pn; 01.05.2026, 12:00 Uhr
Reichshof – Am Amtsgericht Waldbröl muss sich ein 45-Jähriger wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten – Ermittler fanden bei ihm über 700 Fotos und eine Videodatei – Vor Gericht wird nun die Frage geklärt, ob er schuldfähig ist.

Von Peter Notbohm

 

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl wird Marcel Z. (Anm.d.Red.: Name geändert) am Donnerstag nicht nur von seinem Rechtsanwalt Dr. Peter-René Gülpen, sondern auch von seiner Mutter begleitet. Der Mann wirkt nach außen vollkommen ruhig. Verantworten muss sich der 45-jährige Reichshofer für seine sexuelle Neigung – für den Besitz von Kinderpornografie. Mehr als die Anklage wird zunächst allerdings nicht verlesen. Der Verteidiger des Angeklagten bittet unmittelbar im Anschluss um ein Rechtsgespräch, mit dem Ziel einer Verständigung. 45 Minuten diskutieren Richter, Rechtsanwalt und Staatsanwalt anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit – zu einem Ergebnis kommen sie nicht.

 

Angeklagt sind durch die Staatsanwaltschaft zwei Fälle des Besitzes kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Delikte dieser Art werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren bestraft. Am 5. Januar 2023 hatte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei dem Reichshofer durchgeführt. Auf drei verbauten und einer externen Festplatte fanden die Ermittler laut Anklage 709 Bilddateien und eine Videodatei. Die soll der Angeklagte weitgehend Anfang 2022 über einen Filesharing-Anbieter heruntergeladen haben.

 

Die Inhalte sind widerlich: Unter den einschlägigen Bildern befinden sich überwiegend Mädchen und Jungen im Kleinkinderalter. Die Fotos haben laut Anklage vielsagende Namen wie „Webcam raping little girl“. Einen besonders schlimmen Fall des Missbrauchs zählt der Staatsanwalt gesondert auf:  Ein zweijähriges Mädchen, mit dem Geschlechtsverkehr angedeutet wird, war in den Dateien auch zu sehen.

 

Zu den Vorwürfen äußert sich Marcel Z. am Donnerstag nicht. Stattdessen stellt sein Verteidiger nach dem erfolglosen Rechtsgespräch einen Antrag auf eine medizinisch-psychiatrische Untersuchung. Sein Mandant leide seit mehreren Jahren an einer bereits diagnostizierten schweren, reaktiven Depression. Der schädliche Gebrauch von Amphetamin und Ritalin habe zu einer schizophrenen Störung, einer paranoiden Schizophrenie, geführt. Der Reichshofer lebe vollkommen zurückgezogen und verbringe unter dem Einfluss von Amphetamin teilweise tagelang ohne Schlaf seine Zeit im Internet.

 

Ein Facharzt soll daher in einem Gutachten prüfen, inwieweit sich das Störungsbild auf das Handeln und insbesondere die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten auswirkt. Sein Mandant könne aufgrund der leichten Zugänglichkeit der Dateien dem Tatanreiz selbst bei Anstrengung aller Willenskraft kaum widerstehen, heißt es in dem Antrag. Möglicherweise sei Marcel Z. ob der Folgen der Persönlichkeits- und Bewusstseinsstörung schuldunfähig oder teilweise schuldunfähig, da eine Störung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht ausschließbar sei.

 

Auch die Staatsanwaltschaft hielt die Untersuchung für erforderlich, regte zudem eine Prüfung auf Einweisung in eine Entziehungsanstalt oder ein psychiatrisches Krankenhaus an. Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Andreas Dubberke setzt das Verfahren daraufhin bis zu einer Einholung eines Gutachtens durch einen Bonner Facharzt aus.

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