BLAULICHT
Gummersbacher (31) wollte Schulden mit Drogenverkauf tilgen
Oberberg/Köln – Am Landgericht Köln muss sich eine mutmaßliche Drogenbande verantworten – Polizei fand bei Kontrolle und Hausdurchsuchung Cannabis, Haschisch, Kokain und Bargeld.
Von Peter Notbohm
Knapp 30.000 Euro Schulden aus zwei früheren Gerichtsverfahren und nicht gezahlten Unterhaltskosten für sein Kind belasten Stefan T. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert), als er im Dezember 2025 aus dem Gefängnis entlassen wird. Aus seinen Plänen, trotzdem ein geregeltes Leben aufzubauen, wird nach eigenen Angaben nichts. Er rutscht Anfang 2026 schnell wieder ins kriminelle Milieu ab und entwickelt die Idee, seine Schulden durch den Verkauf von Cannabis zu tilgen. Doch auch daraus wird nichts. Bereits Ende Januar wird er in Derschlag erneut verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Seit Dienstag muss sich der Gummersbacher (31) vor der 24. Großen Strafkammer am Landgericht Köln verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sowie einem Marienheider (35) den gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen vor. Zwei weiteren Männern, einem Bergneustädter (24) und einem Gummersbacher (28), wird Beihilfe zum Drogenhandel in drei bzw. einem Fall vorgeworfen. Sie sollen Stefan T., der seinen Führerschein schon vor mehreren Jahren abgeben musste, mit Mietwagen zu seinen zahlreichen Drogendeals in Engelskirchen, Bergneustadt und Gummersbach gefahren haben. Alle vier Männer sollen laut Anklage als Bande gehandelt haben.
Bei seiner Festnahme am 29. Januar wurden bei Stefan T. 44 Gramm Cannabis, 2,23 Gramm Haschisch und 6,4 Gramm Kokain in vorportionierten Tütchen gefunden, zusätzlich diverse Utensilien für den Drogenverkauf sowie 700 Euro Bargeld und zwei iPhones. Bei einer anschließenden Durchsuchung des Hauses von Marian O. kamen 14,4 Gramm Kokain hinzu. Ein Kellerraum im Haus des Marienheiders soll die Bande als Bunker zur Aufbewahrung und zum Portionieren der Drogen gedient haben, glauben die Ermittler. Zusätzlich wurden 7.316 Euro Bargeld, teilweise in zusammengerollten Geldbündeln, in der Wohnung des Marienheiders gefunden.
Die Angeklagten bestreiten zum Prozessauftakt viele der Vorwürfe vor Gericht, aber nicht alle. Was alle unisono über ihre Verteidiger erklären: Sie waren nie als Bande unterwegs. „Mein Mandant ist kein Drogenhändler, war nie einer und wird auch niemals einer“, sagt Udo Klemt, Verteidiger von Marian O., der zusätzlich erklärt, nichts von Bunkern in seinem Haus zu wissen. Mit dem beschlagnahmten Cannabis habe er nichts zu tun, das Kokain habe er Stefan T., den er aus gemeinsamen Tagen bei einem Fußballverein kennt, als Freundschaftsdienst zu einem günstigen Preis besorgt. Er selbst konsumiere Kokain seit etwa zwei Jahren gelegentlich an Wochenenden.
Auch für das beschlagnahmte Bargeld liefert der Marienheider Erklärungen: 500 Euro habe Stefan T. ihm bewusst überlassen, damit der das Geld „nicht verprasst“, 746 Euro seien sein eigenes Haushaltsgeld gewesen und mit den weiteren 6.000 Euro sollte am nächsten Tag ein VW-Bully gekauft werden, wofür es Zeugen gebe, betont Klemt.
Stefan T. gibt über seinen Anwalt zumindest den Cannabis-Handel zu. Die Idee, damit seine Schulden tilgen zu wollen, bezeichnet er aus heutiger Sicht als „schwachsinnig“, er habe sich damals aber nicht anders zu helfen gewusst. Das Kokain habe er nur für den Eigenkonsum dabeigehabt. Die beiden Mittäter, die er aus dem Fußballverein bzw. von einer Party kennt, habe er mit kleinen Geldbeträgen und der Aussicht einen tollen Mietwagen fahren zu können, geködert.
Die beiden Fahrer wählen hingegen unterschiedliche Verteidigungsstrategien. Während der Gummersbacher zu allen Vorwürfen schweigt, hatte sich der Bergneustädter von Anfang an im Ermittlungsverfahren kooperativ gezeigt. Die Aussicht mit einem BMW fahren zu dürfen und 80 Euro hätten ausgereicht, damit er Stefan T. durch das Oberbergische fuhr. Dass es sich dabei vermutlich um Drogengeschäfte gehandelt habe, sei ihm irgendwann klar geworden, weshalb er bedauere, sich überhaupt auf die Fahrten eingelassen zu haben.
Zeugen sollen erst am heutigen zweiten Prozesstag vernommen werden. Insgesamt sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird für den 10. September erwartet.