BLAULICHT

Geister gesehen und Stimmen gehört

lw; 18.06.2021, 18:00 Uhr
BLAULICHT

Geister gesehen und Stimmen gehört

lw; 18.06.2021, 18:00 Uhr
Waldbröl – Landgericht Bonn verurteilt Mann unter anderem wegen sexueller Nötigung und sexueller Belästigung zu einem Jahr Freiheitsstrafe – Zunächst bleibt er aber in der Psychiatrie.

Das Bonner Landgericht hat einen 24-jährigen Mann aus dem Südkreis gestern wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sexueller Belästigung, Beleidigung und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Verbunden mit dem Urteil ist als sogenannte Maßregel die weitere Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Zeit in der Klinik kann später zu einem Teil auf die Freiheitsstrafe angewendet werden. Schon vor Beginn des Prozesses gegen den Mann ging die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Psychose von verminderter Schuldfähigkeit aus (OA berichtete). Er war seit vergangenem Jahr bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

Das Gericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Mann, der in Kenia geboren, aber in Deutschland aufgewachsen war, junge Frauen sexuell genötigt, belästigt und beleidigt zu haben. Zwei Vorfälle ereigneten sich dabei im vergangenen Jahr. Am 30. Juni war der 24-Jährige nachts am Waldbröler Busbahnhof alkoholisiert einigen Personen gefolgt, die ihm bekannt waren. Nachdem er sie beleidigte hat er eine damals 18-Jähirge von hinten angegriffen und ihr an die Brüste gefasst. Am 6. Juli hat er darüber hinaus in einem Waldbröler Supermarkt Kundinnen belästigt und einer 16-Jährigen in den Schritt gefasst.

 

Bei dem Mann wurde eine Psychose und noch dazu eine dissoziale Persönlichkeitsakzentuierung diagnostiziert. Vor allem als er noch Drogen konsumierte, sah er Geister und hörte Stimmen, berichtet eine Gerichtssprecherin. Das Zusammenspiel zwischen psychischen Krankheiten und seiner Abhängigkeit habe das Hemmungsvermögen des Mannes stark herabgesetzt. Die Gefahr, dass er weitere Delikte ähnlicher Art begeht, sei sehr hoch, was die weitere Unterbringung in der Psychiatrie als Maßregel unabdingbar gemacht habe.

 

Das versteht die Justiz unter Maßregeln
 

In besonderen Fällen kann das Gericht der eigentlichen Strafe im Urteil eine Maßregel der Besserung und Sicherung aussprechen. Sie dient laut einer Erklärung des NRW-Justizministeriums - anders als die eigentliche Strafe - nicht dem Ausgleich begangenen Unrechts, sondern der Vorbeugung durch Besserung des Täters oder der Sicherung der Gemeinschaft.

 

Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die Maßregel nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht. Mögliche Maßregeln sind die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt, in der Sicherheitsverwahrung, die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie das Berufsverbot.

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