BLAULICHT

Freispruch nach wilder Verfolgungsjagd durch Waldbröl

pn; 18.01.2023, 12:15 Uhr
Foto: Peter Notbohn ---- Freigesprochen wurde in dieser Woche ein 39-jähriger Waldbröler am Amtsgericht Waldbröl. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm ein illegales Autorennen vorgeworfen.
BLAULICHT

Freispruch nach wilder Verfolgungsjagd durch Waldbröl

pn; 18.01.2023, 12:15 Uhr
Waldbröl – 39-Jähriger musste sich am Amtsgericht Waldbröl wegen eines illegalen Autorennens verantworten.

Von Peter Notbohm

 

Die vielen akribischen Fragen von Richter Dr. Jan Röleke hatten ein wenig vom Stochern im Nebel. Wirklich hilfreich war keiner der Zeugen, um die wilde Verfolgungsjagd vom 8. Mai des vergangenen Jahres aufzuklären, die sich die Polizei mit dem Fahrer eines grauen Citroen am helllichten Tag von Waldbröl nach Ruppichteroth geliefert hatte.

 

Um sich einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu entziehen, hatte der Unbekannte damals in der Landrat-Maurer-Straße sofort aufs Gaspedal getreten, als er sah, dass ein Streifenwagen hinter ihm wendete. Gegen die Fahrtrichtung ging es durch den Bitzenweg über die Hochstraße in Richtung Brölbahnstraße, wo der Citroen-Fahrer trotz Gegenverkehrs bereits mehrere Autos überholte.

 

Weiter ging die halsbrecherische Fahrt über die Brölstraße in Richtung Ruppichteroth, auf der der Fahrer seinen Wagen auf bis zu 140 Kilometer pro Stunde beschleunigte und mit seinen waghalsigen Manövern mehrfach den Gegenverkehr gefährdete – im Schlepptau die Polizei, die trotz Blaulicht und Martinshorn Mühe hatte zu folgen und mehrfach den Sichtkontakt verlor. Kurz vor der Ortschaft Ziegenhardt brachen die Beamten die riskante Verfolgung schließlich ab, um keine weiteren Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen.

 

Vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten musste sich nun Stefan B. (Anm.d.Red.: Name geändert), mit dem die Staatsanwaltschaft glaubte, den mutmaßlichen Raser ermittelt zu haben. Der Grund: Der eigentliche Besitzer des Citroen hatte dem 39-jährigen Nümbrechter, der sich schweigend verteidigte, den Wagen mitsamt Schlüssel am 30. April durch einen gemeinsamen Bekannten bringen lassen, damit dieser Reparaturen an dem in die Jahre gekommenen Fahrzeug durchführt. Eine Woche später war das Auto allerdings von dem öffentlichen Parkplatz in Hömel, wo es abgestellt war, verschwunden.

 

Nach der Verfolgungsjagd am 8. Mai tauchte der Citroen drei Tage später am Rande eines Waldes wieder auf – kurzgeschlossen, voller Beulen und nicht mehr fahrbereit. Der Besitzer aus Nümbrecht ließ ihn anschließend sofort verschrotten. Da weder er, noch der Bekannte, der das Auto überbracht hatte, den Angeklagten belasteten, hörte sich Richter Röleke anschließend auch die Aussagen der beiden Polizeibeamten an, die den Citroen verfolgt hatten. Aber auch sie konnten Stefan B. nicht zweifelsfrei identifizieren, da sie den Fahrer nur kurz bei ihrem Wendemanöver gesehen hatten. Ein mitgeschnittenes Video aus der Kamera der Polizeiwagens, was Aufklärung hätte bringen können, war laut ihrer Aussage zu spät gesichert worden.

 

So blieb der Anklage nichts anderes übrig, als die Vorwürfe gegen Stefan B. fallen zu lassen. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung plädierten auf Freispruch. Dem schloss sich auch der Vorsitzende an: „Wir konnten keinen Schuldnachweis führen. Gegen ihre Schuld spricht auch, dass sie einen Schlüssel hatten und der Wagen kurzgeschlossen wiedergefunden wurde.“

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