BLAULICHT

Frau fotografiert und bei WhatsApp als Diebin verunglimpft

lw; 14.10.2026, 14:00 Uhr
Symbolfoto: OA.
BLAULICHT

Frau fotografiert und bei WhatsApp als Diebin verunglimpft

lw; 14.10.2026, 14:00 Uhr
Waldbröl – Vor dem Amtsgericht ging es um einen möglichen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und Beleidigung – Gutachten über Schuldfähigkeit nötig.

Von Lars Weber

 

Wenn es nach der Verteidigung gegangen wäre, hätte der Fall schnell zu den Akten gelegt werden können. Das Geständnis seiner 49-jährigen Mandantin war da, auch das öffentliche Interesse sei begrenzt, spielte sich das Tatgeschehen doch nur über den Nachrichtendienst WhatsApp ab. Eine Zahlung an die Geschädigte als Auflage sollte eigentlich reichen, um das Verfahren zunächst vorläufig einzustellen und dem Gericht viel Aufwand zu sparen, so der Vorschlag. Die Idee fand bei dem Prozess gegen die Waldbrölerin Rita R. (Anm.d.Red.: Namen geändert) durchaus Anklang bei der Staatsanwaltschaft. Statt weniger Aufwand musste beim vorläufigen Ende der Verhandlung aber stattdessen ein Gutachten in Auftrag gegeben werden. Ist die 49-Jährige überhaupt schuldfähig?

 

Vorgeworfen wurde der Angeklagten Beleidigung und ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, in dem unter anderem das Recht am eigenen Bild geregelt ist. Wenn ein Bildnis einer Person, das kann ein Foto oder auch ein Video sein, ohne deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt wird, dann liegt ein Verstoß vor. Und genau das stand in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Demnach soll die 49-Jährige am 14. September des vergangenen Jahres Fotos von der 51-jährigen Erika O. gemacht haben, die sie im Garten beim Pflaumenpflücken zeigten. Diese Fotos soll die Angeklagte im eigenen WhatsApp-Status geteilt haben. Dieser ist für sämtliche Kontakte im Telefonbuch sichtbar, die ebenfalls die App installiert haben. „Die klaut ohne meine Erlaubnis. Und sie hat noch mehr geklaut“, soll Rita R. zu dem Foto geschrieben haben.

 

Die 49-Jährige räumte die Vorwürfe über ihren Anwalt ein. Es täte ihr leid. Inzwischen hätte sie mit Erika O. nichts mehr zu tun. Dies bestätigte die 51-Jährige. Der Garten gehöre zu dem Haus der Angeklagten, in dem zu dem Zeitpunkt auch noch ihre Cousine mit ihren Kindern gewohnt habe. Der Garten sei gemeinschaftlich genutzt worden. Rita R. kenne sie schon seit sechs Jahren. Sie sei sehr überrascht gewesen, als sie von Bekannten auf das Foto hingewiesen wurde. „Meine ganze Familie hat das gesehen.“ Die Angeklagte habe auch ihre Tochter beleidigt. Wegen dieser Vorkommnisse sei sie auf Abstand gegangen. „Ich bin ihr aber nicht mehr böse.“

 

Einer Wiedergutmachung über 500 Euro hätte sie zugestimmt. Aber dann stolperte die Staatsanwaltschaft in den Akten über eine Bewährung der Angeklagten, die in einem anderen Zusammenhang verlängert worden war. Die vorgeworfene Tat soll demnach innerhalb der laufenden Bewährung verübt worden sein. Eine vorläufige Einstellung des Verfahrens sei unter diesen Umständen nicht mehr möglich. Die Verteidigung zog ihre Schlüsse daraus – und beantragte ein Gutachten über die Schuldfähigkeit seiner Mandantin. Dass dies nötig sein könnte, habe der Verlauf eines vergangenen Prozesses gegen die Angeklagte gezeigt. Von Richter Alexander Wagener kamen keine Widerworte. Er setzte die Verhandlung dementsprechend aus – sie wird neu terminiert, wenn das Gutachten vorliegt.

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